Kosten Designanmeldung
Die Kosten einer Designanmeldung sind einerseits abhängig davon, ob eine deutsches, ein Gemeinschaftsdesign angemeldet und ggf. auch eine internationale Registrierung vorgenommen werden soll.
Die amtlichen Gebühren sind auf den Seiten des DPMA (http://dpma.de/geschmacksmuster/gebuehren/index.html) für ein deutsches Design, auf den Seiten des HABM (http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/RCD/feesPayment/list_fees_de.pdf) für ein Gemeinschaftsdesign und auf den Seiten der WIPO für IR-Designregistrierungen abrufbar.
Entsprechend hängt auch die Höhe der anwaltlichen Kosten für die Beratung und Vertretung bei Designanmeldungen von der begehrten Art des Designs ab, da der ggf. gewünschte Rechercheaufwand unterschiedlich ist.
Über die konkrete Höhe der anwaltlichen Kosten in Ihrem Fall muss und wird selbstverständlich vorab mit Ihnen gesprochen, um eine für beide Seiten wirtschaftlich vertretbare Vergütung, ggf. auch in Form einer Pauschale zu vereinbaren.
Gerne stehe ich Ihnen für ein Erstberatungsgespräch zur Verfügung, in welchem ich Ihnen die amtlichen Gebühren und anwaltlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Designeintragung beziffere und erläutere.