Anwältin für Social Media Recht
SICHER DURCH DEN SOCIAL MEDIA DSCHUNGEL
Als Anwältin für Social Media Recht helfe ich Unternehmen und Privatpersonen dabei, rechtliche Probleme auf Social Media zu vermeiden oder bereits entstandene Probleme zu lösen. Unternehmen berate ich bei der sicheren Gestaltung ihrer Social Media-Präsenzen.
Social Media: Rechtliche Gefahren für Privatpersonen
Social Media ist in unserer digitalen Welt nicht mehr wegzudenken. Über Social Media bleibt man in Kontakt mit Freunden, Kollegen und der Familie, tauscht Erfahrungen und teilt Erlebnisse. Hierzu werden Fotos und Videos gepostet, um Kontakte auch visuell dem Laufenden zu halten. Werden Fotos und Videos ohne Zustimmung des Urhebers gepostet, drohen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Sind auf Fotos oder in Videos Personen erkennbar, drohen Abmahnungen wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
⇒ Als Anwältin für Social Media Recht berate und vertrete ich Urheber, deren Werke in sozialen Medien ohne Erlaubnis genutzt werden sowie Betroffene, deren Bildnisse ohne ihre Zustimmung in sozialen Netzwerken verbreitet werden. Gleichermaßen engagiert vertrete ich Abgemahnte, denen man Rechtsverletzungen im Social Web vorwirft.
Social Media hat sich in den letzten Jahren auch zu einem wichtigen Ort für politische Diskussionen und Debatten entwickelt. Nutzer können in den sozialen Medien ihre Sicht auf die Welt und zu bestimmten Themen in Beiträgen, Posts oder Kommentaren äußern und schnell und direkt ein großes Publikum erreichen. Soziale Medien sind mittlerweile jedoch oft Quelle von Falschinformationen, Hass und Mobbing. Insbesondere Politiker, die in der Öffentlichkeit stehen, sind oft Zielscheibe von Angriffen und Beleidigungen in den sozialen Medien.
Zwar gilt die Meinungsfreiheit auch in sozialen Medien. Allerdings gelten auch hier Grenzen, insbesondere müssen Rechte Dritter beachtet werden. So dürfen weder unwahre Tatsachen über andere verbreitet noch Personen oder Gruppen diffamiert, beleidigt oder verleumdet werden. Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachreden sind strafbar. Zudem können Betroffene in diesen Fällen auch zivilrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend machen.
⇒ Als Anwältin für Social Media Recht vertrete ich Betroffene, die Opfer von Hasskommentaren, Beleidigungen und Lügen im Netz geworden sind. Gleichermaßen engagiert vertrete ich Sie, wenn man Ihnen vorwirft, Persönlichkeitsrechte Dritter in sozialen Netzwerken verletzt zu haben und berate Sie, wie Sie Vertragsstrafen vermeiden können.
Social Media Marketing: Vorteile und rechtliche Risiken für Unternehmen
Digitale Medien und Angebote sind auch aus der Unternehmenswelt längst nicht mehr wegzudenken. Social Media hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument für die Unternehmenskommunikation und das Marketing entwickelt. Durch die Nutzung von gezielten Social Media Kampangnen und dem Einsatz von Influencer-Marketing können Unternehmen über die Reichweite ihrer Marken erhöhen, ihre Botschaft bei einer breiten Zielgruppe verbreiten und Produkte und Dienstleistungen direkt bei potenziellen Kunden bewerben. Ein weiterer Vorteil von Social Media ist die Möglichkeit, direkt mit Kunden in Kontakt zu treten und auf deren Feedback zu reagieren. Dies ermöglicht es Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen und die Kundenzufriedenheit zu steigern.
Vorsicht: Rechtliche Fallstricke für Unternehmen auf Social Media
So unerlässlich wie Social Media Marketing für Unternehmen heute ist, so schnell kann es aber auch zum Risiko werden und Abmahnungen und Klagen nach sich ziehen. Unternehmen müssen beim Social Media Marketing zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Einige der wichtigsten sind:
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Impressumspflicht: Auch für Social Media gilt die Impressumspflicht. Unternehmen müssen daher in ihren Social-Media-Kanälen ein vollständiges Impressum hinterlegen. Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok sehen hierfür jeweils ein eigenes Feld vor.
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Werbekennzeichnungspflicht: Werbung muss auch auf Social Media als solche gekennzeichnet werden, damit Verbraucher nicht getäuscht werden. Die Angabe muss eindeutig und auf den ersten Blick erkennbar sein.
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Wahrheitspflicht: Werbeaussagen müssen wahr und dürfen nicht irreführend sein. Unternehmen dürfen keine falschen Versprechungen machen oder irreführende Informationen bereitstellen.
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Gewinnspiele: Bei der Durchführung von Gewinnspielen auf Social Media sind die Gewinnspiel-Richtlinien der jeweiligen Plattform zu beachten. Zudem müssen die Teilnehmer über die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise informiert werden und diese rechtssicher gestaltet sein.
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Unlauterer Wettbewerb: Unternehmen dürfen keine unlauteren Praktiken anwenden, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Dazu gehören zum Beispiel falsche Behauptungen über Konkurrenten oder die Verwendung von gefälschten oder gekauften Bewertungen.
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Urheberrecht: Social Media Kanäle leben von Content. Ohne Content, keine „Likes“, ohne „Likes“ keine Community. Unternehmen dürfen urheberrechtlich geschützten Content wie Bilder und Fotos oder Musik in Werbevideos auf TikTok oder Reels auf Instagram und Facebook nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber nutzen.
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Markenrecht: Markenrechtliche Probleme können entstehen, wenn Unternehmen fremde Marken oder Kennzeichen auf Social Media beispielsweise in einem Produktvideo oder als Hashtag in Posts nutzen.
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Recht am eigenen Bild: Unternehmen müssen darauf achten, dass sie keine Bilder oder Videos mit Personen ohne deren Zustimmung auf Social Media verwenden. Auch Fotos von Mitarbeitern dürfen nicht ohne deren Einwilligung genutzt werden.
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DSGVO: Schließlich ist beim Social Meedia Marketing die DSGVO zu beachten. In jedem Social Media Kanal muss eine Datenschutzerklärung hinterlegt und in der Datenschutzerklärung auf der eigenen Webeite auf die Social Media Aktivitäten hingewiesen werden. Ferner ist die Rechtsprechung zu Fanpages und Plug-Ins zu beachten.
⇒ Als Anwältin für Social Media Recht berate ich Unternehmen bei der Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben und der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalte wie Bilder, Videos und Texte auf Social Media, um Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
⇒ Ebenso gilt es, markenrechtliche Probleme auf Social Media zu vermeiden, sind Markenabmahnungen stets mit besonders hohen Kosten verbunden. Unternehmen, die Abmahnungen und Klagen wegen Rechtsverletzungen auf Social Media erhalten haben, vertrete ich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
⇒ Gleichermaßen engagiert gehe ich gegen Ihre Wettbewerber vor, wenn diese Ihren Content, Ihre Marke oder Ihr Logo in sozialen Netzwerken nutzen oder unlauter werben. In diesen Fällen setze ich Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zügig und umfassend durch, notfalls auch gerichtlich.
Influencer-Marketing - höhere Reichweite & neue Zielgruppen
Immer mehr Branchen setzen beim Social Media Marketing auf die Zusammenarbeit mit Influencern (Creator), um die Reichweite ihrer Marken in sozialen Netzwerken zu erhöhen und neue Zielgruppen zu erreichen. Auf die Werbewirkung von Influencern setzen dabei Unternehmen aus den unterschiedlichsten Bereichen, von Fashion, Beauty, Sports über Travel, Technik, Food bis hin zu Pharma, Finanzen und Versicherungen.
Instagram ist für Influencer immer noch die erste Wahl, gefolgt von Youtube, TikTok und Facebook. So gaben in einer Umfragen Ende 2021 laut Statistica 24 % der Befragten in Deutschland an, dass sie in den letzten 12 Monaten mindestens ein Produkt gekauft haben, weil es von einem YouTuber beworben wurde; 19 % gaben an, aufgrund von Werbung durch einen Influencer bei Instagram mindestens ein Produkt gekauft zu haben.
Als Anwältin für Social Media Recht berate ich sowohl Influencer als auch Unternehmen beim Influencer-Marketing, um rechtliche Probleme von vornherein zu vermeiden oder bereits bestehende rechtliche Probleme zu lösen. Zudem erstelle und überprüfe ich Influencer Verträge.
Auch beim Influencer Marketing sind bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten. So müssen Influencer Posts, für die sie bezahlt wurden oder eine Gegenleistung erhalten haben, klar und deutlich als Werbung kenntlich machen. Insbesondere in sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook ist die Kennzeichnung besonders wichtig. Denn auf einem Social Media Profil können sich sowohl private als auch werbliche Inhalte finden. Solche Profile suggerieren eine Nähe und schaffen ein größeres Vertrauensverhältnis. Insbesondere Kinder und Jugendliche vertrauen Influencern häufig mehr als Unternehmen und klassischen Werbespots.
Influencer Verträge - Rechtliche Sicherheit für Unternemen
Die Zusammenarbeit mit Influencern sollte in einem schriftlichen Influencer Vertrag geregelt werden, in dem u.a. folgende Punkte geregelt sein sollten:
♦Art und Umfang der Zusammenarbeit: Der Vertrag sollte klarstellen, welche Art von Werbung oder Promotion der Influencer für das Unternehmen durchführen wird, wie oft und wie lange die Zusammenarbeit dauern wird und welche Social-Media-Kanäle für die Promotion genutzt werden.
♦Vergütung: Der Vertrag sollte festlegen, wie der Influencer für seine Arbeit entlohnt wird, ob es sich um eine feste Vergütung, eine Provision oder eine Kombination aus beidem handelt. Es sollte auch angegeben werden, wann und wie oft der Influencer bezahlt wird.
♦Kennzeichnungspflichten: Der Vertrag sollte den Influencer verpflichten, seine Werbung und Promotionen auf Social-Media-Plattformen gemäß den gesetzlichen Kennzeichnungspflichten eindeutig und deutlich als Werbung zu kennzeichnen.
♦Nutzungsrechte: Der Vertrag sollte regeln, ob und wie das Unternehmen das von dem Influencer erstellte Material (z.B. Bilder, Videos, Texte) nutzen und in Zukunft wiederverwenden darf. Es sollte auch angegeben werden, ob der Influencer das Material selbst verwenden darf.
♦Urheberrechte: Der Vertrag sollte sicherstellen, dass alle Urheberrechte an dem erstellten Material beim Influencer verbleiben und dass das Unternehmen nur das Recht hat, das Material für die vereinbarten Zwecke zu nutzen.
♦Vertraulichkeit: Der Vertrag sollte sicherstellen, dass der Influencer alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, nicht an Dritte weitergibt.
♦Beendigung: Der Vertrag sollte regeln, unter welchen Bedingungen die Zusammenarbeit beendet werden kann und welche Auswirkungen dies auf die Vergütung und die Nutzung des erstellten Materials hat.
Anwältin für Social Media Recht
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Design als Wirtschaftsfaktor: kaufentscheidend und schützenswert
SCHÜTZEN SIE IHR DESIGN, BEVOR ES ANDERE TUN!
Modernes Produktdesign spielt heute eine erhebliche Rolle bei der Kundenansprache und Kaufentscheidung. Und damit für den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts. Die Wirtschaft setzt Produktdesigns werbewirksam als Imageträger ein. Attraktive Farb- und Formgebung fasziniert, spricht emotional an und bindet Verbraucher. Für Gebrauchsgüter und selbst für rein technische Geräte ist originelles Produktdesign heute ein Muss.
Je erfolgreicher ein Produktdesign, je größer ist jedoch auch die Gefahr von Nachahmern. Daher ist Designschutz vor Markteinführung neuer Produkte ein Muss, um den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts im Wettbewerb zu erhalten. Als erfahrene Anwältin für Designrecht stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Ihr Design vor Nachahmern zu schützen. Dabei berate ich Sie bei der Anmeldung Ihres Designs und der Lizenzierung von Designrechten.
Durch formalen Designschutz kann sichergestellt werden, dass das eigene Design vor Nachahmern geschützt ist und somit die eigene Wettbewerbsposition gestärkt wird. Formaler Designschutz ermöglicht durch Lizenzen das Design gezielt und kontrolliert verwenden zu lassen. Im Falle einer Designverletzung kann ein Unternehmen Schadensersatz verlangen. Mein Ziel ist es, Ihnen bestmöglichen Schutz vor Designklau zu gewährleisten und Ihnen den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Designs auf lange Sicht zu sichern.
Auch bei Abmahnungen wegen Designverletzungen bin ich Ihre Ansprechpartnerin. Designrechtliche Konflikte können für beide Seiten belastend sein, sei es für den Designinhaber, der sein Recht auf Schutz seiner Kreationen verteidigen möchte, oder für den Abgemahnten, der mit Vorwürfen und Forderungen konfrontiert wird. Als erfahrene Anwältin im Designrecht verstehe ich sowohl die Bedürfnisse des Designinhabers als auch die des Abgemahnten.
Mein Ziel ist es, schnell und effektiv eine Lösung zu finden, die für alle Parteien zufriedenstellend ist. Ob Sie einen Designstreit vermeiden oder eine bereits bestehende Auseinandersetzung lösen möchten, ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Engagement zur Verfügung.
Fachanwältin bietet Soforthilfe
Sie haben ein rechtliches Problem? Brauchen rechtliche Beratung?
Wir helfen und finden eine Lösung - Kontaktieren Sie uns jetzt!
Meine Leistungen im Designrecht:
Wollen Sie ein Design anmelden,
- prüfe ich, ob die Schutzvoraussetzungen (Neuheit und Eigenart) erfüllt sind,
- berate ich Sie bei der Festlegung des Schutzgegenstands,
- unterstütze ich Sie bei den Anmeldeformalitäten,
- übernehme ich die Designanmeldung beim DPMA und EUIPO,
Wollen Dritte Ihr Design löschen lassen,
- vertrete ich Sie in Nichtigkeitsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse (fehlende Designfähigkeit, fehlende Neuheit/Eigenart, Ausschluss vom Designschutz),
- vertrete ich Sie in Nichtigkeitsverfahren wegen relativer Schutzhindernisse (Urheberrechte Dritter, ältere Designs)
- verhandele ich mit Dritten Vergleichsvereinbarungen aus.
Wollen Sie fremde Designs löschen lassen,
- prüfe ich die Erfolgsaussichten von Nichtigkeitsanträgen wegen absoluter oder relativer Schutzhindernisse,
- reiche ich Anträge auf Feststellung bzw. Erklärung der Nichtigkeit für Dritte eingetragener Designs beim DPMA oder EUIPO ein.
Wollen Sie fremde Designs nutzen oder Dritten die Nutzung Ihres von Designs gestatten,
- entwerfe ich auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittene Designlizenzverträge,
- erstelle ich individuelle Designkauf- und Übertragungsverträge.
Nutzen Dritte unerlaubt Ihr Design,
- mahne ich diese zügig wegen Designrechtsverletzung ab und
- setze Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz außergerichtlich und gerichtlich konsequent durch.
Haben Sie eine Design Abmahnung erhalten,
- prüfe ich die Berechtigung der Design Abmahnung, insbesondere ob das Design zu Recht eingetragen ist,
- weise ich unberechtigte Design Abmahnungen zurück und fordere vom Abmahner Erstattung der Ihnen entstandenen Anwaltskosten,
- fordere ich Abmahner ggf. zur Löschung zu Unrecht eingetragener Designs auf,
- gebe ich ggf. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und versuche, Kosten und Schadensersatz zu senken
Sie brauchen Beratung im Designrecht?
Oder wollen ein Design anmelden? Wir helfen!
Kontaktieren Sie uns jetzt!

Negative Bewertungen durch spezialisierte Fachanwältin löschen lassen
NEGATIVE BEWERTUNGEN SCHADEN IHREM RUF UND RANKING
Positive Online-Bewertungen sind für Unternehmen von unschätzbarem Wert. Durch positive Bewertungen im Internet wird das Vertrauen potenzieller Kunden gestärkt. Insbesondere auf Google spielt die Reputation eine entscheidende Rolle. Ein gutes Ranking in den Suchergebnissen führt dazu, dass mehr Menschen auf Ihre Webseite gelangen. Negative Bewertungen schrecken nicht nur potenzielle Kunden und Mitarbeiter ab. Bereits eine negative Bewertung kann dazu führen, dass Ihr Unternehmen in den Suchergebnissen abrutscht. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen negative Bewertungen entfernen lassen.
Online-Bewertungen beeinflussen Kaufverhalten
Kunden orientieren sich an Online-Bewertungen von anderen Kunden, anstatt sich auf Werbung und Marketingaussagen von Unternehmen zu verlassen. Sogar Empfehlungen von Freunden und Bekannten werden durch Online-Bewertungen geprüft. Kundenbewertungen helfen dabei, das Risiko für potenzielle Käufer zu reduzieren. Indem sie die Erfahrungen anderer Kunden lesen, können sie besser abschätzen, ob das Produkt oder die Dienstleistung ihren Erwartungen entspricht.
Positive Bewertungen können daher dazu führen, dass sich potenzielle Kunden eher dazu entscheiden, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu kaufen, während negative Bewertungen potenzielle Kunden abschrecken. Daher ist es wichtig, Online-Bewertungen zu überwachen und negative Bewertungen löschen zu lassen.
Negative Online-Bewertungen schaden Ihrem Erfolg
Schon eine einzige negative Online-Bewertung kann fatale Folgen haben und ein ganzes Erfolgskonzept zum Einsturz bringen. Insbesondere negative Bewertungen in den Top-Kommentaren bei Google, Facebook, Amazon oder anderen Plattformen schaden Ihrem Erfolg und können Ihre Umsätze erheblich beeinträchtigen.
Negative Online-Bewertungen schaden Ihrem Ranking
Negative Online-Bewertungen fließen in die Gesamtbewertung Ihres Unternehmens ein. Eine niedrigere Gesamtbewertung kann zu einer Verschlechterung des Rankings führen und sich somit negativ auf die Sichtbarkeit und den Erfolg Ihres Unternehmens in den Suchergebnissen auswirken.
Wenn Sie in den Suchergebnissen zurückfallen, können potenzielle Kunden Sie nicht mehr finden. Daher ist es wichtig, negative Bewertungen so schnell wie möglich löschen zu lassen, um das Google-Ranking nicht nachhaltig zu beeinträchtigen.
Beauftragen Sie Profis mit der Löschung von negativen Bewertungen
Bei der Löschung negativer Bewertungen ist Know-how und Umsicht gefragt. Unbedachte oder vorschnelle Äußerungen gegenüber Google & Co. können Ihre Chancen auf eine Löschung beeinträchtigen. Auf die Löschung von Bewertungen spezialisierte Rechtsanwälte wissen, wie man mit Google & Co. korrespondiert, um eine Löschung zu erreichen.
Eigene Beanstandungen von Unternehmen sind oft erfolglos, da Google & Co. bei fehlender oder falscher rechtlicher Begründung die Löschung der Bewertung verweigern. Auch werden Löschanträge von Unternehmen oft "laxer" behandelt als Löschanträge von Anwälten.
Das Vorgehen gegen negative Bewertungen erfordert nicht nur juristischen Sachverstand, sondern auch Zeit und Nerven. Selbst wenn Sie sich das nötige Know-how aneignen, ist es mühsam und oft schwierig, die Zeit aufzubringen, um selbst Löschungsanträge zu stellen. Diese Zeit können Sie besser nutzen!
Sie wollen gegen negative Bewertungen vorgehen?
Haben jedoch weder Zeit noch das Wissen, um dies selbst zu tun?
Dann beauftragen Sie uns - Schnell und faire Preise!
Hohe Erfolgsquote bei der Löschung von negativen Bewertungen
Als Rechtsanwältin, die sich u.a. auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisiert hat, weiß ich, wie ein Löschungsantrag formuliert werden muss und welche Strategie in Ihrem konkreten Fall am erfolgreichsten ist.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass nicht jede Bewertung gelöscht werden kann. Die Werbung insbesondere von Reputationsmanagement-Agenturen mit Löschquoten von 99 Prozent ist daher unseriös.
Ihre Anwältin für die Löschung negativer Bewertungen auf Google & Co.
Negative Online-Bewertungen sind nicht nur ärgerlich, sie schaden auch Ihrem Ruf und Ranking und können sich negativ auf Ihren Umsatz auswirken. Für die Löschung negativer Bewertungen sollten Sie daher Profis beauftragen.
⇒ Überlassen Sie die Löschung negativer Bewertungen mir.
⇒ Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft und sorgen für ein positives Image bei Ihren Kunden.
Seit Jahren gehe ich für Mandanten gegen negative Bewertungen auf Google, Jameda, kununu und anderen Bewertungsplattformen vor. Zu meinen Mandanten gehören unter anderem Online-Händler, Ärzte und Rechtsanwälte.
Mit meinem Fachwissen und der richtigen rechtlichen Argumentation konnte ich für meine Mandanten einen sehr großen Teil der negativen Bewertungen erfolgreich löschen.
Anwältin für Online-Shops und E-Commerce-Recht
KOPF HOCH IM HAIFISCHBECKEN DES E-COMMERCE
Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafen.... Ob beim Verkauf im eigenen Shop oder auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay & Co, es lauern zahlreiche rechtliche Stolpersteine. Insbesondere beim Fernabsatz mit Verbrauchern sind viele Informationspflichten zu beachten. So müssen Online-Händler abmahnsichere Rechtstexte vorhalten, über Preise, Versandkosten, Lieferfristen, Zahlungsbedingungen, Produkteigenschaften informieren. Produktbeschreibungen dürfen keine irrreführenden wettbewerbswidrigen Angaben enthalten. Auch das Urheberrecht (Produktbilder), Markenrecht (Anhängen an Angebote Dritter auf Amazon) und der Datenschutz (Kundendatenerhebung) sind zu beachten.
Bei rechtlichen Fehlern drohen Abmahnungen und Vertragsstrafen
Der Online-Handel stellt Unternehmen daher vor besondere Herausforderungen. Für Online-Händler ist es kaum möglich, alle im Fernabsatz zu beachtenden Vorschriften zu kennen, geschweige denn diese rechtskonform umzusetzen. Die Vorschirften sind oft schwammig. Die Rechtslage ändert sich oft durch Gesetzenändeerungen und neue Urteile im E-Commerce. Ohne anwaltliche Hilfe ist es daher kaum möglich, einen abmahnsicheren Shop zu betreiben. Rechtliche Fehler im Shop sind wettbewerbswidrig. Bei Wettbewerbsverstößen drohen Abmahnungen. Im schlimmsten Fall kommen Vertragsstrafen hinzu. Meine Erfahrung: Viele Abmahnungen ließen sich durch eine vorherige anwaltliche Beratung vermeiden.
Meine Leistungen als Anwältin für Onlineshops im E-Commerce:
Individuelle Prüfung von Online-Shops und Shops auf Amazon, eBay & Co.
- Erstellen von Rechtstexten (Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung)
- Prüfung von Artikelbeschreibungen, Preisangaben, Versandkosten, Lieferzeiten, Liefergebieten, Garantien, Zahlungsbedingungen
- Prüfung Check-Out-Prozedere und nachvertragliches Prozedere
- Verwendung von Produktbildern und Marken
- Abbildungen von Markenlogos und Markenprodukten
Es nützen die besten AGB nichts, wenn der Bestellprozess nicht rechtskonform ausgestaltet ist, Artikelbeschreibungen irreführend sind, erforderliche Angaben zu Preisen, Versandkosten, Lieferfristen fehlen oder fehlerhaft sind oder Rechte Dritter (Markenrechte, Urheberrechte) verletzt werden.
Prüfung von Werbe- und Marketingmaßnahmen
- Feedbackanfragen, Bewertungsaufforderungen, Werbung mit Kundenmeinungen
- E-Mail-Werbung, Newsletter-Versand, Direktmarketing auf Social Media
- Gewinnspiele, Schleichwerbung, Blickfangwerbung, Vergleichende Werbung
- Nutzung fremder Marken bei GoogleAd, als Keyword oder Metatag
- Nennung fremder Marken in Artikelüberschriften und Produktbeschreibungen
Hilfe bei Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstöße im Shop
- Prüfung und Abwehr von Abmahnungen wegen rechtlicher Fehler beim Online-Handel
- Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen und Abschlusserklärungen
- Abwehr bzw. Reduzierung von Abmahnkosten und Vertragsstrafen
Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße Dritter im Online-Handel
- zügige außergerichtliche Abmahnung nebst Aufforderung zur Beseitigung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- notfalls gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz
- Forderung von Vertragsstrafen und Zwangsvollstreckung von Unterlassungstiteln
Datenschutz
Datenschutzerklärung für die Website www.ra-himburg-berlin.de
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:
Rechtsanwältin Denise Himburg (im Folgenden: „ich“)
Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin, Deutschland
Email:
Web: www.ra-himburg-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 - 279 700 51
Fax: +49 (0)30 - 279 700 532.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung
a) Beim Besuch der Website
Beim Aufrufen der Website www.ra-himburg-berlin.de („diese Website“) werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server dieser Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:
- IP-Adresse des anfragenden Rechners,
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
- Name und URL der abgerufenen Datei,
- Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
- verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers.
Die genannten Daten werden durch mich zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
- Gewährleistung einer komfortablen Nutzung der Website,
- Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
- zu weiteren administrativen Zwecken.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Mein berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwende ich die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.
Darüber hinaus werden auf dieser Website Cookies eingesetzt, nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter Ziff. 4 dieser Datenschutzerklärung.
b) Bei Nutzung des Kontaktformulars
Sie können mit mir Kontakt über ein auf dieser Website bereitgestelltes Formular aufnehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit ich weiß, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.
Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit mir erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.
Die für die Benutzung des Kontaktformulars von mir erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht, sofern es im Nachgang nicht zu einer Mandatsbeauftragung kommt.
3. Weitergabe von Daten
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- für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
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4. Cookies
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In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ich dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalte.
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Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung meiner berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.
Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können.
5. Twitter Plug-ins
Ich nutze auf dieser Website auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO Social Plug-ins des sozialen Kurznachrichtennetzwerkes der Twitter Inc. ("Twitter"), um die Kanzlei hierüber bekannter zu machen. Der dahinterstehende werbliche Zweck ist als berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO anzusehen. Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Betrieb ist durch die jeweiligen Anbieter der Netzwerke bzw. des Portals zu gewährleisten. Die Twitter-Plugins (tweet-Button) erkennen Sie an dem Twitter-Logo. Eine Übersicht über tweet-Buttons finden Sie hier (https://about.twitter.com/resources/buttons).
Wenn Sie eine Seite dieser Website aufrufen, die ein solches Plugin enthält, wird eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Twitter-Server hergestellt. Twitter erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse diese Website besucht haben. Wenn Sie den Twitter „tweet-Button" anklicken, während Sie in Ihrem Twitter-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte dieser Website auf Ihrem Twitter-Profil verlinken. Dadurch kann Twitter den Besuch dieser Website Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Ich weise darauf hin, dass ich als keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalte.
Wenn Sie nicht wünschen, dass Twitter den Besuch dieser Website zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Twitter-Benutzerkonto aus.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter (https://twitter.com/privacy).
6. reCAPTCHA
Ich nutze auf der Website (Kontaktformular) die Funktion „reCAPTCHA“ (Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Mutterunternehmen: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA), um erkennen zu können, ob Eingaben im Kontaktformular von Menschen und nicht von sog. „Bots“ getätigt werden.
Folgende Daten können hierbei verarbeitet werden: IP-Adressen, Informationen zu Betriebssystemen, Geräten oder verwendeten Browsern, Spracheinstellungen, Standort, Mausbewegungen, Tastaturanschläge, Verweildauer auf Websites, zuvor besuchte Websites, Interaktionen mit ReCaptcha auf anderen Websites, ggf. Cookies sowie Ergebnisse von manuellen Erkennungsvorgängen gehören.
Vorstehende Datenverarbeitung erfolgt aufgrund meines überwiegenden berechtigten Interesses, meine Onlineangebot vor missbräuchlichem automatisiertem Crawling und Spam zu schützenan nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://policies.google.com/privacy; Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): Opt-Out-Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
7. Ihre Rechte als Betroffener
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVQ die Löschung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und ich die Daten nicht mehr benötige, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit mir gegenüber zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass ich die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf und
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder meines Kanzleisitzes wenden.
8. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von mir umgesetzt wird.Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an
9. Datensicherheit
Ich verwende innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greife ich stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite meines Webauftritts verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- bzw. Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.
Ich bediene mich im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Meine Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
10. Änderung dieser Datenschutzerklärung
Durch die Weiterentwicklung dieser Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher und/oder behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter https://www.ra-himburg-berlin.de/datenschutz von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.
Stand: 18.10.2022
Markenameldung Kosten
Hier finden Sie eine Übersicht über die Kosten für Markeneintragungen. Die amtlichen Anmeldegebühren für eine Marke sind davon abhängig, ob eine deutsche Marke, Unionsmarke (EU) oder IR-Marke angemeldet und in wie vielen Klassen die Marke eingetragen werden soll. Für die anwaltliche Markenberatung, Markenrecherche und Markenanmeldung vereinbaren wir faire Fest- und Pauschalpreise.
Markenrecht
Professioneller Markenschutz durch Fachanwältin in Deutschland, Europa, weltweit. Hilfe bei Markenabmahnungen.
Mehr...Designrecht
Wir schützen Ihre Designs und gehen konsequent gegen Plagiate vor. Hilfe bei Designabmahnungen.
Mehr...Wettbewerbsrecht
Wir beraten und vertreten bundesweit Unternehmen und Startups in allen wettbewerbsrechtlichen Fragen. Hilfe bei UWG-Abmahnungen.
Mehr...Urheberrecht
Wir schützen Ihren Content (Text, Musik, Filme, Grafiken). Zügige Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung.
Mehr...Fotorecht
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