Datenschutz: Häufig gestellte Fragen

Achtung Onlinehändler: Datenschutzerklärung bis Mai 2018 überarbeiten
Am 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese regelt in den Art. 13 und 14 zahlreiche Informationspflichten für Onlinehändler in Bezug auf die Datenverarbeitung. Im Vergleich zu den bisherigen maßgeblichen deutschen Regelungen (Bundesdatenschutzgesetz und § 13 Telemediengesetz) stellen die Art. 13 und 14 DSGVO höhere Anforderungen an Onlinehändler bei der Formulierung von Datenschutzerklärungen.
Irische Datenschutzbehörde will EU-Standardverträge durch EuGH prüfen lassen
Die irische Datenschutzaufsicht wird eine Klage gegen Facebook beim EuGH wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften wegen der Verwendung von EU-Standardverträge einreichen. Damit stehen die EU-Standardverträge zur Disposition. Diese bilden bisher in weiteren Teilen der Wirtschaft, insbesondere in der IT-Industrie die rechtliche Grundlage für einen Datenaustausch zwischen der EU und den USA.

EU-Parlament verabschiedet EU-Datenschutzreform
Am 14.04.2016 hat das EU-Parlament die neuen EU-Datenschutzvorschriften angenommen. Ziel der Regeln ist, Betroffenen die Entscheidung über ihre persönlichen Daten zurückzugeben und ein hohes und einheitliches Datenschutzniveau in der EU einzuführen. Die Reform legt auch Mindeststandards für die Verwendung von Daten für polizeiliche und gerichtliche Zwecke fest.
Safe Harbor: Bußgeldverfahren gegen deutsche US-Töchter eingeleitet
Medienberichten zu Folge hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Casper Bußgeldverfahren gegen mehrere deutsche US-Töchter wegen Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten in die USA eingeleitet.
"EU-US Datenschutzschild": Europäische Datenschutzbehörden verlängern Schonfrist
Die EU-Kommission und die USA haben sich bekanntlich am 02.02.2016 auf einen neuen Rahmen für den Datentransfer in die USA geeinigt. Aufgrund dessen haben die europäischen Datenschutzbehörden die Schonfrist für den Datentransfer in die USA verlängert. Tausende Unternehmen dürften erst einmal aufatmen.

Alternativen für Übermittlung von Daten in die USA nach Safe Harbor
Bekanntlich hat der EuGH mit Urteil vom 06.10.2015 das zwischen den USA und der EU-Kommission geschlossene Safe-Harbor-Abkommen für unwirksam erklärt. Zahlreiche deutsche Unternehmen fragen sich, ob und welche praktischen Konsequenzen sich aus dieser Entscheidung für Ihr Unternehmen ergeben. Diese Frage stellt sich vor allem vor dem Hintergrund, dass nicht nur Social Media Dienste, sondern auch zahlreiche Anbieter von Internet-Tools ihren Standort in den USA haben.