Datenschutz: Aktuelle Urteile und News

Das VG Saarlouis hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen durch ein Double-Opt-in-Verfahren per E-Mail wirksam erteilt werden kann und verneinte diese Frage. Denn es bestehe die Gefahr, dass jemand eine fremde Telefonnummer angibt. Die „Echtheit“ der Telefonnummer kann daher im DOI-Verfahren nicht überprüft werden.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat gegen Berlins größtes Immobilienunternehmen, die Deutsche Wohnen SE, ein Rekordbußgeld in Höhe von 14,5 Mio. EUR wegen diverser Datenschutz-Verstöße verhängt.

Das OVG Saarland hat mit Beschluss vom 10.09.2019 bestätigt, dass die Speicherung von allgemein zugänglichen Daten (hier Kontaktdaten von Zahnarztpraxen und Dentallaboren) datenschutzwidrig ist, wenn die Speicherung für Zwecke unerlaubter Telefonwerbung erfolgt.
Die Speicherung für Zwecke der Werbung per Post ist dagegen datenschutzkonform, da Werbung per Post auch ohne Einwilligung der Betroffenen zulässig ist. Telefonwerbung ist hingegen ohne vorherige Einwillgung gem. § 7 Abs. 3 UWG unzulässig.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte verhängte im August 2019 Bußgelder in Höhe von insgesamt 195.407 EUR gegen die Delivery Hero Germany GmbH. Mit den Geldbußen wurden diverse datenschutzrechtliche Einzelverstöße geahndet. Die Mehrzahl der Fälle betraf die Nichtachtung der Betroffenenrechte, wie das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung der eigenen Daten, das Recht auf Löschung der Daten sowie das Recht auf Widerspruch.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 7.9.2017 die Berufung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen und damit die Aufhebung einer datenschutzrechtlichen Anordnung im Ergebnis bestätigt.

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 11.3.2016 entschieden, dass das Vorhalten eines Kontaktformulars auf einer Webseite wettbewerbswidrig ist, wenn auf der Webseite eine Datenschutzerklärung fehlt. Dieser Wettbewerbsverstoß kann daher auch von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden.