Weshalb sollte man ein Produkt als Design schützen lassen?

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Bild von Anelka auf Pixabay

Modernes Design spielt heute eine erhebliche Rolle für die Kaufentscheidung und damit den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts. Heutzutage bestehen oft keine funktionalen Unterschiede mehr zwischen Produkten. Auch die Lebenszyklen von Produkten sind kürzer. Oft bleibt als Unterschied nur die optische Gestaltung von Produkten und Verpackungen. Zudem spricht eine attraktive Farb- und Formgebung von Produkten Kunden auch emotional an und bindet diese an das Produkt bzw. Unternehmen. Originelles Produktdesign wird nicht zuletzt in der Werbung auch als Imageträger eingesetzt. Selbst für alltägliche Haushaltsgegenstände ist originelles Produktdesign mittlerweile ein „Muss“.

Designschutz schützt Investitionen!

Die Entwicklung eines originellen Produktdesigns kosten Zeit, Mühe und Geld. So ist jedes Designprojekt ein Unikat, welches mehrere Phasen (Analyse und Konzeption, Designentwicklung, Realisierung) durchläuft. In der Analyse- und Konzeptionsphase wird die Richtung festgelegt. Danach erfolgt eine Auswahl, mit der die detailorientierte Designentwicklung mit vertretbarem Aufwand angegangen werden kann. Nach Abschluss der Designentwicklung müssen die Entwicklungsergebnisse in die Realisierung übertragen werden, sei es z.B. durch die Konstruktion eines Prototyps für die Serienfertigung oder einer Reinzeichnung für ein Verpackungslayout.

Wann sollte ein Design angemeldet werden?

Nicht Dritte, sondern Sie sollten Nutznießer dieser erheblichen Mühen und Investitionen sein. Daher sollte ein Design so früh wie möglich angemeldet werden. Eine alsbaldige Anmelding ist nicht nur deshalb ratsam, weil der Designschutz erst mit der Eintragung des Designs in das Designregister beginnt. Wird das Design vor der Anmeldung offenbart, ist es nicht mehr neu. 

Welche Rechte verleiht ein Design?

Ein eingetragenes Design verleiht Ihnen ein ausschließliches Recht zur Benutzung des Designs. Sie können damit Dritten verbieten, Produkte herzustellen bzw. anzubieten, bei denen Ihr Design verwendet wird oder die Benutzung gegen Lizenzzahlungen gestatten. Nutzen Dritte Ihr Design ohne Ihr Einverständnis, können Sie nicht nur Unterlassung, sondern auch Schadensersatz verlangen. Dies setzt allerdings voraus, dass das Design zu Recht eingetragen wurde, d.h. im Zeitpunkt der Anmeldung neu war und Eigenart aufweist.