Was ist ein Antrag auf „Aufschiebung der Bekanntmachung“

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Bild von Pete Linforth auf Pixabay

Mit einem Antrag auf "Aufschiebung der Bekanntmachung" können Sie den Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung Ihres Designs um maximal 30 Monate hinauszögern. Stellen Sie einen solchen Antrag, werden im Designregister nur die bibliografischen Daten (z. B. Aktenzeichen, Anmeldetag und Anmelder) veröffentlicht, nicht jedoch die mit der Anmeldung eingereichten Designabbildungen. So können Sie Ihr Design vor Mitbewerbern noch geheim halten und sich dennoch den Anmeldetag als Beginn des Designschutzes sichern. Insbesondere im Modebereich wird hiervon oft Gebrauch gemacht.

Antrag auf "Aufschiebung der Bekanntmachung" bei Designanmeldung

Der Antrag auf "Aufschiebung der Bekanntmachung" muss im Antrag auf Eintragung des Desings gestellt werden. Stellen Sie einen Antrag auf "Aufschiebung der Bekanntmachung" beträgt der Designschutz zunächst 30 Monate ab dem Anmeldetag. Diese Zeit können Sie nutzen, um zu schauen, ob Ihr Design am Mark überhaupt ankommt, um eine Marketingstrategie zu entwickeln oder noch Verbesserungen vorzunehmen. Während der 30 Monate können Sie sich überlegen, ob Sie den Designschutz auf fünf Jahre ausdehnen wollen. Haben Sie sich hierzu entschlossen, reicht es, wenn Sie innerhalb der 30 Monate die Erstreckungsgebühr zahlen; die Zahlung gilt als stillschweigender Antrag auf Bekanntmachung. Nach Zahlung werden die Abbildungen des Designs im Designregister nachträglich veröffentlicht.

Achtung: kein absoluter Designschutz während Aufschiebungsfrist

Während der Aufschiebungsfrist besteht allerdings kein absoluter Designschutz, sondern nur Nachahmungsschutz. Sie können daher nicht gegen jede Nutzung Ihres Designs vorgehen, sondern nur gegen Designs, die in Kenntnis Ihres Designs hergestellt worden sind (= Nachahmung). Unabhängige Parallelschöpfungen können Sie daher nicht verbieten. Der Nachweis einer Kenntnis Ihres Designs ist schwer zu führen. Daher sollte Sie sich alsbald entscheiden, ob Sie Ihr Design auf fünf Jahre verlängern wollen. Dies können Sie jederzeit nach der Anmeldung tun, d.h. Sie müssen und sollten Aufbrauchfrist von 30 Monaten nicht stets ausschöpfen.