Design Abmahnung erhalten - Fachanwältin hilft

Laptop und Handy liegen auf einem Schreibtisch

Eine Abmahnung im Designrecht kann jeden treffen - von der Handmade-Händlerin über das Start-up bis zum etablierten Unternehmen. Wer eine designrechtliche Abmahnung erhält, steht vor einer schwierigen Situation: Nicht selten drohen erhebliche finanzielle Konsequenzen und weitreichende rechtliche und praktische Folgen. Zudem bleibt aufgrund kurzer Fristen nur wenig Zeit für eine Reaktion. Alles, was jetzt zählt, ist, richtig zu reagieren. In meinem Beitrag zeige ich Ihnen, worauf es ankommt.

Was ist ein Design (Geschmacksmuster)?

Ein Designrecht bzw. Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das die ästhetische Gestaltung von Produkten, wie Form, Linienführung, Farbe oder Oberflächenstruktur eines Produkts oder eines Teils davon schützt. Es gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Design zu benutzen und anderen die Benutzung zu verbieten. Voraussetzungen für den Designschutz sind "Neuheit" und "Eigenart" des Musters.

Der Designschutz entsteht grundsätzlich durch Eintragung beim zuständigen Amt, in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), für einen europaweiten Schutz beim EUIPO. Der Designschutz kann auf bis zu 25 Jahre ab dem Anmeldetag verlängert werden. Dies bietet Unternehmen langfristige Sicherheit für ihre Produktgestaltungen.

Durch den Designschutz können sich Unternehmen von ihren Mitbewerbern abheben und eine einzigartige Marktposition aufbauen. Dies ist besonders wichtig, da Verbraucher ihre Kaufentscheidung oft stark vom Design abhängig machen. Das Designrecht bietet somit einen wichtigen Schutz für innovative Produktgestaltungen und ergänzt andere Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster, die sich auf technische Aspekte beziehen. Im Vergleich zu anderen Schutzrechten wie Patenten ist der Designschutz kostengünstiger und einfacher zu erlangen. Dies macht ihn insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv.

Was bedeutet eine Design Abmahnung?

Eine Designabmahnung ist eine rechtliche Maßnahme, die ein Designinhaber ergreift, wenn er der Meinung ist, dass jemand sein geschütztes Design verletzt hat. Die Designabmahnung dient dazu
den vermeintlichen Verletzer auf die Rechtsverletzung aufmerksam zu machen, eine außergerichtliche Einigung anzustreben und ein mögliches Gerichtsverfahren vorzubereiten.

Eine typische Designabmahnung enthält in der Regel die Aufforderung, die behauptete Rechtsverletzung zu unterlassen, eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Androhung gerichtlicher Schritte für den Fall der Nichtbefolgung.

In der Regel werden in einer Design Abmahnung folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Einstellung und künftige Unterlassung des geschmacksmusterverletzenden Verhaltens
  • Rückruf der rechtsverletzenden Produkte bei gewerblichen Abnehmern
  • Auskunftserteilung
  • Schadensersatz
  • Ersatz der Abmahnkosten (bei anwaltlicher Abmahnung)

Meine Tipps: Erste Schritte nach Erhalt einer Design Abmahnung

Es gibt einige wichtige Punkte, die Sie nach Erhalt einer designrechtlichen Abmahnung beachten sollten. Die richtige Reaktion auf die Abmahnung kann Ihnen nicht nur (auch unnötige) Kosten ersparen, sondern auch eine nachhaltige Lösung ermöglichen.

a) Fristen beachten und Ruhe bewahren

Abmahnungen sind gerade im Designrecht mit kurzen Fristen verbunden. Nicht selten bleiben nur wenige Tage, um sich eine Meinung zu bilden, wie reagiert werden soll. Eine falsche Reaktion kann ebenso fatal sein wie gar keine Reaktion - man riskiert gegebenenfalls weitere Kosten, Aufwand und weitere rechtliche Schritte des Abmahnenden.

So trivial es klingt: Ruhe, Methodik und Weitsicht sind jetzt gefragt. Notieren Sie sich die Fristen und stellen Sie die Weichen für das weitere Vorgehen: Soll anwaltlicher Rat eingeholt werden? Müssen weitere Personen über die Abmahnung informiert werden? Verschaffen Sie sich einen Überblick: Was wird vorgeworfen, was wird angedroht, wozu sollen Sie sich verpflichten?

b) Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben

Augen zu und durch: Eine häufige Reaktion auf eine Abmahnung ist der Impuls, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, um die Angelegenheit schnell aus der Welt zu schaffen. Doch Vorsicht ist geboten. Eine Unterlassungserklärung ist wie ein Vertrag. Einmal abgegeben, sind Sie rechtlich gebunden. Auch dann, wenn sich herausstellt, dass die Abgabe der Unterlassungserklärung aus rechtlicher Sicht gar nicht notwendig gewesen wäre. Zum Beispiel, weil zu spät erkannt wurde, dass das gegnerische Design trotz Eintragung gar nicht schutzfähig war, also auch nicht verletzt werden konnte. Oder weil das eigene abgemahnte Produkt das Design aus rechtlicher Sicht gar nicht verletzt.

Auch die Formulierungen in Unterlassungserklärungen haben oft weitreichendere Folgen, als auf den ersten oder gar zweiten Blick erkennbar ist. Kleine Abweichungen können bereits dazu führen, dass z.B. eine ganze Geschäftsidee begraben werden muss, wo eine kleine Änderung genügt hätte oder Verhandlungen mit dem Gegner möglich gewesen wären.

c) Rechtlichen Rat einholen

Eine anwaltliche Prüfung der Abmahnung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Ob die Abmahnung berechtigt ist, die Zahlungsforderung reduziert werden kann oder die Unterlassungserklärung modifiziert werden sollte - ich helfe Ihnen, die für Sie individuell beste Lösung zu finden und unnötige Kosten, insbesondere Vertragsstrafen, zu vermeiden.

Mögliche Reaktionen auf eine Design Abmahnung

Je nach Einzelfall gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf eine designrechtliche Abmahnung zu reagieren:

a) Prüfung der Berechtigung der Abmahnung

Nicht immer sind Abmahnungen berechtigt - es kann vorkommen, dass Designschutzansprüche überzogen oder sogar völlig unbegründet sind. In solchen Fällen kann die Abmahnung vollständig oder Forderungen teilweise zurückgewiesen werden.

Zunächst ist daher zu prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Das heißt, es ist zu prüfen, ob der Abmahnende überhaupt über ein geschütztes Design verfügt und ob Sie dieses Design tatsächlich verletzt haben. Hier ist ästhetisches Verständnis ebenso gefragt wie detektivischer Spürsinn und juristische Erfahrung.

👉 Profitipp: Die Eintragung eines Designs sagt noch nichts darüber aus, ob es die Schutzvoraussetzungen "Neuheit" und "Eigenart" erfüllt. Das eingetragene Design ist ein ungeprüftes Recht. Die Ämter prüfen im Anmeldeverfahren nicht, ob das Design "neu" und "eigenartig" ist. Daher kommt es immer wieder vor, dass ein Design zwar eingetragen, aber nicht schutzfähig ist.

Unabhängig davon, ob Sie noch planen, Ihre Designidee auf den Markt zu bringen, oder ob bereits eine Designabmahnung auf Ihrem Schreibtisch liegt: Prüfen Sie das Marktumfeld:

  • Nutzen Sie die Bildersuche Ihrer Suchmaschine
  • Stöbern Sie auf Verkaufsplattformen wie Amazon & Co. und in Online-Shops
  • Recherchieren Sie in sozialen Netzwerken, zum Beispiel auch mit englischen Begriffen
  • Überprüfen Sie auch die Webseiten und Social-Media-Kanäle des Abmahners

Finden Sie Hinweise darauf, dass identische oder ähnliche Produkte bereits vor dem Anmeldetag des Designs angeboten wurden? Dann haben Sie gute Chancen, die Abmahnung zurückzuweisen.

📢 Ist die Abmahnung unberechtigt, müssen Sie weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch Zahlungen an den Abmahner leisten und können Ihr Design weiter nutzen. Und: Der Abmahnende muss Ihnen auch Ihre Anwaltskosten ersetzen!

Mit den richtigen rechtlichen Schritten helfe ich Ihnen, unberechtigte Design Abmahnungen oder überzogene Forderungen abzuwehren - im Idealfall ohne dass Ihnen Kosten entstehen.

b) Abändern der Unterlassungserklärung

Stellt sich heraus, dass die Abmahnung berechtigt ist, muss die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sorgfältig geprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. Häufig lassen sich die Verpflichtungen durch Verhandlungen reduzieren, zudem sollte keine feste Vertragsstrafe versprochen werden. Mein Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihren wirtschaftlichen, rechtlichen und gestalterischen Interessen entspricht, ohne unnötige Verpflichtungen einzugehen.

c) Verhandeln über die Zahlungsforderungen

Selbst wenn die Designabmahnung berechtigt ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass die vom Abmahnenden geforderten Zahlungen (Schadensersatz und Abmahnkosten) auch berechtigt sind. Insbesondere der geltend gemachte Schadensersatz ist stets sorgfältig unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu prüfen. Auch insoweit empfiehlt sich daher anwaltliche Beratung.

Gleiches gilt für die Abmahnkosten. So darf bei der Berechnung der Abmahnkosten kein überhöhter Gegenstandswert zugrunde gelegt werden. Im Übrigen sind Abmahnkosten nur dann erstattungsfähig, wenn sich der Abmahnende gegenüber seiner Anwaltskanzlei verpflichtet hat, deren Tätigkeit in Höhe der vom Abgemahnten geltend gemachten Abmahnkosten zu vergüten. Tatsächlich nicht entstandene, also fiktive Abmahnkosten sind nicht erstattungsfähig.

d) Mögliche Gegenmaßnahmen

In bestimmten Konstellationen kann es sinnvoll sein, aktiv Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Abmahnung unberechtigt ist oder der Abmahnende selbst Rechte verletzt. Ist z.B. das Design nicht neu und eigenartig, kann ein Löschungsantrag gestellt oder die Androhung eines solchen als Verhandlungsmasse genutzt werden. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, kommt auch ein gerichtliches Verfahren in Betracht. Auch hier stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Prävention: Wie können Abmahnungen im Designrecht vermieden werden?

Neben der richtigen Reaktion auf eine Abmahnung ist es ebenso wichtig, Abmahnungen langfristig zu vermeiden. Im Folgenden sind einige präventive Maßnahmen aufgeführt, die Sie ergreifen sollten:

  • Sorgfältige Designrecherche: Bevor Sie ein neues Produkt auf den Markt bringen, sollten Sie sicherstellen, dass dieses keine Designrechte Dritter verletzt. Eine Recherche im Designregister kann helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden.
  • Juristische Beratung für neue Produkte: Eine juristische Begleitung bei der Entwicklung neuer Produkte kann helfen, mögliche rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die rechtliche Absicherung vor dem Markteintritt kann spätere Konflikte minimieren.
  • Auf dem Laufenden bleiben: Die Rechtsprechung zu verfolgen, ist nur für wenige ein Vergnügen. Gerade im Immaterialgüterrecht ist die Rechtsprechung in Bewegung. Hier auf dem Laufenden zu bleiben, ist eine Aufgabe, die ich gerne für Sie übernehme.
  • Eigenes Design schützen lassen: Wenn Sie ein eigenes Design entwickelt haben, sollten Sie darüber nachdenken, es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder europaweit beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anzumelden. Damit sichern Sie nicht nur Ihre Rechte, sondern können auch gegen Nachahmer vorgehen.Warum anwaltliche Unterstützung unerlässlich ist

Abmahnungen im Designrecht können für Unternehmen und Kreative erhebliche rechtliche, praktische und finanzielle Folgen haben. Gerade in Branchen, in denen Design eine zentrale Rolle spielt, kann eine Abmahnung den Markteintritt behindern oder bestehende Produkte gefährden. Eine schnelle und zugleich überlegte Reaktion ist daher entscheidend, um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden.

Als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz biete ich Ihnen nicht nur juristische Expertise im Designrecht, sondern auch eine effiziente und zielorientierte Lösung Ihres Falles. Meine Erfahrung zeigt, dass eine individuelle Strategie die beste Reaktion auf jede Abmahnung ist - ganz gleich, ob es sich um ein kleines Unternehmen, ein Start-up oder ein kreatives Unternehmen handelt. Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich die für Sie beste Lösung - mit juristischem Know-how und kreativem Gespür.

Fazit: Schnell und überlegt handeln, juristischen Rat einholen

Nach Erhalt einer designrechtlichen Abmahnung sollten Sie schnell, aber überlegt handeln. Eine unüberlegte Reaktion kann langfristige und kostspielige Folgen haben. Die richtige rechtliche Strategie hilft Ihnen, Ihre Interessen zu wahren und gleichzeitig unnötige Kosten zu vermeiden.

Wenn Sie eine Design Abmahnung erhalten haben, helfe ich Ihnen, die für Sie beste Lösung zu finden. Gerne können Sie mir die Abmahnung per E-Mail für eine unverbindliche Erstberatung zusenden. In einem kurzen Erstberatungsgespräch bespreche ich mit Ihnen das mögliche weitere Vorgehen und kläre Sie selbstverständlich über die damit verbundenen Kosten auf.

Gerne stehe ich Ihnen auch in allen anderen Fragen des Designrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes zur Verfügung. Aufgrund meiner langjährigen praktischen Erfahrung als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz finde ich für Sie die richtige Lösung - individuell, passgenau und effizient. Kontaktieren Sie mich einfach kurz und unverbindlich für ein Kennenlern- und Erstgespräch.