Bild
Bild von Muhammad Ribkhan auf Pixabay

Maximieren Sie die Reichweite Ihrer Werbebotschaft mit effizienter und kosteneffektiver E-Mail-Werbung. Aber vermeiden Sie rechtliche Fallstricke: Stellen Sie sicher, dass Sie die Einwilligung Ihrer Empfänger haben und dass Ihre Anmeldemaske, Werbe-E-Mails und Newsletter rechtssicher gestaltet sind, um Abmahnungen zu vermeiden. Nachfolgend Expertentipps, wie Sie rechtliche Stolpersteine bei der E-Mail-Werbung vermeiden.

  

E-Mail-Werbung: Ein effektiver Weg, um mit Kunden in Kontakt zu bleiben

Als Unternehmer möchten Sie ständig im Kontakt mit Ihren Kunden bleiben, um sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand sind, was Ihr Unternehmen betrifft. Eine großartige Möglichkeit, dies zu erreichen, ist durch den Einsatz von Newslettern.

Newsletters sind eine regelmäßige Zusammenfassung von Informationen, die Sie an Ihre Kunden senden. Sie können alles beinhalten, von neuen Produkten und Dienstleistungen bis hin zu Branchentrends und Aktualitäten. Ein gut durchdachter Newsletter kann Ihnen helfen, Ihre Beziehungen zu Kunden aufzubauen und zu stärken, indem er Ihnen die Möglichkeit gibt, direkt mit ihnen zu kommunizieren.

Ein großer Vorteil von Newslettern ist, dass sie einfach zu erstellen und zu verteilen sind. Viele E-Mail-Marketing-Plattformen bieten Vorlagen und Tools, die es Ihnen ermöglichen, professionelle Newsletters schnell und einfach zu erstellen. Darüber hinaus können Sie Ihre Newsletter an eine große Zahl von Empfängern gleichzeitig senden, was Zeit und Ressourcen spart.

Ein weiterer wichtiger Aspekt von Newslettern ist die Fähigkeit, Ihre Marke zu stärken. Indem Sie regelmäßig Informationen über Ihr Unternehmen teilen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Kunden Sie als vertrauenswürdigen Experten in Ihrer Branche betrachten. Dies kann dazu beitragen, dass Kunden bei Ihnen kaufen und Ihnen treu bleiben.

Schließlich kann ein Newsletter auch eine hervorragende Möglichkeit sein, um Traffic auf Ihre Website zu generieren. Indem Sie interessante Inhalte teilen und Leser auffordern, Ihre Website zu besuchen, um mehr zu erfahren, können Sie Ihre Online-Präsenz erhöhen und potenzielle Kunden anziehen.

E-Mail-Werbung: Direktmarketing mit rechtlichen Herausforderungen

Obwohl E-Mail-Werbung aus marketingtechnischer Sicht wertvoll und effektiv sein kann, birgt sie aus rechtlicher Sicht Abmahnrisiken. Denn bei der Durchführung von E-Mail-Werbung gibt es zahlreiche rechtliche Hürden zu überwinden.

Fachanwältin bietet Soforthilfe

Sie haben ein rechtliches Problem? Brauchen rechtliche Beratung?
Wir helfen und finden eine Lösung - Kontaktieren Sie uns jetzt!

E-Mail-Werbung nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig

Werbe-E-Mails dürfen nur an Empfänger versendet werden, die ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang von Werbe-E-Mails gegeben haben. Versteckte Einwilligungen in AGB oder Datenschutzerklärungen genügen nicht. Auch ein bestehender E-Mail-Kontakt berechtigt nicht zur Zusendung von Werbung. Die Einwilligung muss durch das Opt-in-Verfahren ausdrücklich erteilt werden. Dies gilt für Verbraucher, Unternehmen oder Freiberufler gleichermaßen.

Umfassende Information vor der Einwilligung erforderlich

Da die Einwilligung zur Verwendung einer E-Mail-Adresse konkret für die gewünschte Verwendung erteilt werden muss, reicht es nicht aus, nur eine allgemeine Anmeldemaske wie „Anmeldung zum Newsletter“ bereitzustellen. Stattdessen müssen sie bei der Anmeldung über alle wichtigen Aspekte der E-Mail-Werbung aufklären. Die Anmeldemaske muss daher die folgenden Informationen enthalten:

  • Identität des Versenders der E-Mail-Werbung
  • Inhalt der Werbung (Art der Produkte oder Dienstleistungen)
  • Häufigkeit der Zusendung
  • Hinweis auf die jederzeitige Möglichkeit der Abmeldung

Trotz einer einwandfreien Anmeldemaske und einer ausdrücklichen Einwilligung im Opt-in-Verfahren kann die Zusendung von Werbe-E-Mails unzulässig sein. Denn sowohl der Inhalt als auch der Versand der Werbe-E-Mails müssen ebenfalls korrekt sein. So müssen die in der Anmeldemaske angegebenen Bedingungen auch tatsächlich eingehalten werden.

Identität des Versenders der E-Mail-Werbung

So dürfen Werbe-Mails nur für Unternehmen versendet werden, für die die Einwilligung auch erteilt wurde. An gekaufte Adressen dürfen daher keine Werbe-E-Mails versendet werden, denn hier liegt nie eine wirksame Werbe-Einwilligung vor.

Beworbene Produkte und Dienstleistungen

Ferner dürfen in der E-Mail-Werbung nur solche Produkte bzw. Dienstleistungen beworben werden, die bei der Anmeldung angeführt wurden oder die jedenfalls der Art nach bei der Anmeldung bestimmt waren. Wurde eine Einwilligung für die Zusendung von Werbung für Bekleidung erteilt, darf keine Werbung für Möbel versendet werden.

Frequenz der E-Mail-Werbung

Hat der Unternehmer in der Anmeldemaske eine bestimmte Frequenz der Zusendung der Newsletter angegeben (z.B. wöchentlich oder monatlich), muss er diese Abstände einhalten. Newsletter dürfen dann nicht in kürzeren Abständen versendet werden. Denn wer in die Zusendung eines monatlichen Newsletters einwilligt, ist nicht unbedingt auch damit einverstanden, dass er wöchentlich oder gar täglichen E-Mail-Werbung erhalt.

Achtung: Kürzere Frequenz ist Belästigung = Spam

Mit einer solchen Konstellation hatte sich das KG jüngst zu befassen und kam zu dem Ergebnis, dass eine unerlaubte E-Mail-Werbung trotz wirksamer Einwilligung auch dann vorliegt, wenn der Newsletter in einer kürzeren Frequenz versendet wird als bei der Anmeldung angegeben. In dem dortigen Fall wurde der Newsletter anstatt 1x wöchentlich mehrfach versendet. Das KG Berlin stufte dies als unzumutbare Belästigung und damit Spam ein (KG Berlin, Urt. v. 22.11.2022, 5 U 1043/20). Zur Begründung führte das Gericht aus:

"Das Charakteristische der Verletzungshandlung besteht vorliegend darin, dass E-Mails mit werblichem Inhalt nicht im Wochenabstand, sondern in kürzerer Frequenz versandt werden, obwohl eine Einwilligung nur hinsichtlich eines wöchentlichen Versandes erteilt worden ist.

Dabei ist es ohne Belang, ob noch nie eine Einwilligung zum täglichen Versand vorlag (sondern immer nur eine Einwilligung zum wöchentlichen Versand) oder ob eine frühere weitergehende Einwilligung später auf den wöchentlichen Versand eingeschränkt worden ist. In beiden Fällen ist der Versand in höherer Frequenz nicht von der Einwilligung gedeckt und damit wettbewerbswidrig.“

FAZIT

• Die E-Mail-Werbung birgt eine Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen und es ist wichtig, sich an die Vorschriften zu halten, um eine Einstufung als Spam und mögliche Abmahnungen zu vermeiden.

• Als Unternehmen müssen Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um eine ordnungsgemäße Anmeldemaske bereitzustellen und eine ausdrückliche Einwilligung durch das Opt-in-Verfahren zu erhalten.

• Es ist auch unerlässlich, sicherzustellen, dass E-Mail-Werbung nur für Produkte oder Dienstleistungen versendet wird, für die eine Einwilligung vorliegt und dass jede Werbe-E-Mail gekennzeichnet und mit einem Abmeldelink ausgestattet ist.

• Vermeiden Sie es, Newsletter in kürzeren Abständen zu versenden, als bei der Anmeldung angegeben.

Sind Sie unsicher, wie Sie Ihre E-Mail-Werbekampagnen rechtskonform gestalten können? Als erfahrene Anwältin für Wettbewerbsrecht biete ich Ihnen meine Expertise und Beratung im E-Commerce, Mobile Commerce und Direktmarketing. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung und nutzen Sie meine kostenfreie Erstberatung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Marketingziele zu erreichen.