Filesharing: Aktuelle Urteile
Das AG Köln hat mit Urteil vom 13.07.2017 eine Filesharing-Klage der Kanzlei rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH gegen den Anschlussinhaber abgewiesen, da der Rechteinhaber die Ermittlung des richtigen Anschlusses nicht ausreichend dargelegt und bewiesen hat.
Der BGH hat mit Urteil vom 30. März 2017 entschieden, dass Eltern für Filesharing auch volljähriger Kinder haften, wenn sie zwar wissen, welches ihrer Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen haben, den Namen des Kindes gegenüber dem Rechteinhaber jedoch nicht preisgeben wollen. Dieses Urteil besagt weder, dass Eltern stets für Filesharing ihrer volljährigen Kinder haften noch dass sie auf Teufel komm raus, den Täter ermitteln müssen.
Der BGH hat mit Urteil vom 24.11.2016 entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht für über seinen Anschluss begangene Filesharing haftet, wenn sein WLAN durch ein werkseitiges Passwort gesichert war und Dritte dieses Passwort gehackt haben. Anschlussinhaber müssen das werkseitig eingestellte Passwort nicht anlasslos ändern.
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 5.8.2016 eine Filesharing Klage der Kanzlei Sasse im Namen der Splendid Film GmbH gegen den Inhaber eines Internetanschlusses, der auch von volljähringen Familienangehörigen genutzt wird, abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Gründe der am 12.05.2016 verhandelten Filesharing Verfahren veröffentlicht. In dem unter dem Az. : I ZR 272/14 geführten Verfahren hat der BGH sich insbesondere zur Höhe des Streitwertes bei P2P-Urheberrechtsverletzungen geäußert.
Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 22.07.2016 entschieden, dass der Rechteinhaber bei Filesharing Klagen darlegen und beweisen muss, dass die über den Anschluss des Anschlussinhabers (angeblich) zum Download zur Verfügung gestellte Datei tatsächlich das Werk (Film, Musik) oder jedenfalls Teile davon enthielt. Nur Dateifragmente genügen nicht für eine Urheberrechtsverletzung.