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Filesharing - Was ist das?

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Filesharing: Aktuelle Urteile

AG Köln weist Filesharing-Klage von rka für Koch Media ab

16. Oktober 2017

Das AG Köln hat mit Urteil vom 13.07.2017 eine Filesharing-Klage der Kanzlei rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH gegen den Anschlussinhaber abgewiesen, da der Rechteinhaber die Ermittlung des richtigen Anschlusses nicht ausreichend dargelegt und bewiesen hat.

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Filesharing: Eltern müssen Namen ihres Kindes preisgeben

03. April 2017

Der BGH hat mit Urteil vom 30. März 2017 entschieden, dass Eltern für Filesharing auch volljähriger Kinder haften, wenn sie zwar wissen, welches ihrer Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen haben, den Namen des Kindes gegenüber dem Rechteinhaber jedoch nicht preisgeben wollen. Dieses Urteil besagt weder, dass Eltern stets für Filesharing ihrer volljährigen Kinder haften noch dass sie auf Teufel komm raus, den Täter ermitteln müssen.

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BGH: Keine Haftung bei passwortgesichertem WLAN

27. November 2016

Der BGH hat mit Urteil vom 24.11.2016 entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht für über seinen Anschluss begangene Filesharing haftet, wenn sein WLAN durch ein werkseitiges Passwort gesichert war und Dritte dieses Passwort gehackt haben. Anschlussinhaber müssen das werkseitig eingestellte Passwort nicht anlasslos ändern.

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Sasse verliert Filesharing Klage gegen Familienvater

10. November 2016

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 5.8.2016 eine Filesharing Klage der Kanzlei Sasse im Namen der Splendid Film GmbH gegen den Inhaber eines Internetanschlusses, der auch von volljähringen Familienangehörigen genutzt wird, abgewiesen.

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BGH: 10.000 EUR Streitwert bei Filesharing eines Spielfilmes

26. Oktober 2016

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Gründe der am 12.05.2016 verhandelten Filesharing Verfahren veröffentlicht. In dem unter dem Az. : I ZR 272/14 geführten Verfahren hat der BGH sich insbesondere zur Höhe des Streitwertes bei P2P-Urheberrechtsverletzungen geäußert.

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Filesharing Abmahner muss Umfang und Inhalt einer Datei beweisen

21. September 2016

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 22.07.2016 entschieden, dass der Rechteinhaber bei Filesharing Klagen darlegen und beweisen muss, dass die über den Anschluss des Anschlussinhabers (angeblich) zum Download zur Verfügung gestellte Datei tatsächlich das Werk (Film, Musik) oder jedenfalls Teile davon enthielt. Nur Dateifragmente genügen nicht für eine Urheberrechtsverletzung.

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