Abmahnung CBH wegen Produktfotos für Motion E-Commerce

CBH mahnt Schmuddelwedda Angebote ab
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Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte ist bekannt für markenrechtliche Abmahnungen im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH, Inhaberin von über 100 Marken, darunter MO, MyMO, USHA, OSHA und ISHA. So wurden zahlreiche eBay Verkäufer wegen angeblicher Verletzung der Marke MO abgehmahnt. Diesem Treiben hat der BGH mittlerweile etwas Einhalt geboten. CBH versendet jedoch auch Abmahnungen wegen der Nutzung von Produktbildern der Motion E-Commerce GmbH (ehemals Motion E- Services GmbH) in privaten Verkaufsanzeigen auf eBay, vintedt, etsy & Co ab. Auch hier werden hohe Schadensersatzbeträge gefordert. Zu Recht? 

Abmahnung wegen Produktfotos in Anzeigen mit Schmuddelwedda Kleidung

So mahnt CBH z.B. massenweise Verbraucher ab, die auf eBay Kleinanzeigen oder vinted.de gebrauchte Kleidung der Marke Schmuddelwedda anbieten und dabei Produktfotos nutzen. In den Abmahnungen wird angeführt, dass die Produktfotos von einer in Budapest sitzenden Agentur erstellt worden seien, die der Motion E-Services GmbH ( mittlerweile verschmolzen auf die Motion E-Commerce GmbH ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt habe.

Was fordert CBH in den Produktbilder Abmahnungen?

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung von Abmahnkosten und Testkaufkosten werden die Abgemahnten zunächst zur Auskunft über die Nutzung der Produktfotos aufgefordert.

Nach Auskunftserteilung berechnet CBH den Schadensersatz und verweist insofern auf eine „Preisliste". Handelt es sich bei den Produktfotos um nach dem Hollowman-Verfahren hergestellte Bilder, wird behauptet, die Preisliste sähe für eine Nutzung von Hollow-Bildern 500 EUR / Bild bzw. 600 EUR / Bild mit Model vor. Danach würden z.B. bei einer Nutzung von 3 mindestens 1.500 EUR anfallen. Wohlgemerkt für die Nutzung in einem privaten Verkaufsangebot!

Weder wird die „Preisliste“ vorgelegt noch bei der Berechnung des Schadensersatzes beachtet, dass es sich um private Verkaufsanzeigen handelt. Welcher Verbraucher würde Lizenzen von mehreren Hundert EUR für die Nutzung von Produktfotos für wenige Tage in einem einmaligen privaten Verkaufsangebot auf eBay Kleinanzeigen, vinted.de & Co. zahlen?

Praxishinweis:

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte wegen der unerlaubten Nutzung von Produktfotos in privaten Angeboten auf eBay Kleinanzeigen, vinted.de & Co. erhalten ? Dann sollten Sie den darin geltend gemachten Forderungen nicht vorschnell nachkommen.

Vielmehr sollten Sie im Urheberrecht spezialisierte Anwälte mit der Prüfung, insbesondere den geforderten Zahlungen (Schadensersatz, Testkauf) beauftragen. Auch wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht, dass die von CBH geforderten Zahlungen berechtigt bzw. der nach Höhe nach berechtigt sind.

Zudem ist vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sicherzustellen, dass die Produktfotos sowohl in den Anzeigen als auch in den Archiven des jeweiligen Portals gelöscht sind. Die Portale speichern auch nach Löschung druch Kunden Anzeigen nebst Bilder in ihren Archiven. Die Abrufbarkeit der Bilder wegen der weiteren Spiecherung in Archiven könnte ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung darstellen, der Vertragsstrafen nach sich ziehen könnte. Das weit aus größere finanzielle Risiko der CBH Abmahnungen liegt daher in einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung und in Vertragsstrafen.

Aufgrund meiner konsequenten Spezialisierung im Urheberrecht sind mir die einschlägigen Urteile und möglichen Angriffspunkte gegen urheberrechtliche Abmahnungen bestens vertraut.

Ich vertrete bereits zahlreiche von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte wegen der Nutzung von Produktfotos (und Marken) Abgemahnte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.