Post von ksp. Rechtsanwälte für dpa Picture Alliance: Was tun?

Auf einem Schreibtisch steht ein Rechner, auf dem viele Fotos in einer Bilddatenbank zu sehen sind

Immer wieder erhalten Unternehmen und Privatpersonen Post von ksp. Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture Alliance. Der Vorwurf: Die unberechtigte Nutzung eines von der Bildagentur lizenzierten Fotos. Die Folge: Eine Zahlungsaufforderung, die neben Schadensersatz auch Anwalts- und Dokumentationskosten umfasst. Sind diese Forderungen gerechtfertigt?

Wer ist die dpa Picture Alliance ?

Die dpa Picture-Alliance GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist eine der führenden deutschen Bildagenturen und auf die Produktion, Dokumentation und Vermarktung von Bildern spezialisiert.

Das Unternehmen betreibt unter www.picture-alliance.com ein Content-Portal mit derzeit über 140 Millionen Bildern, Videos, Grafiken und Illustrationen von 300 Partneragenturen weltweit. Die Inhalte decken ein breites Themenspektrum von Nachrichten, Politik und Sport über Kunst, Geschichte und Natur bis hin zu Lifestyle und Entertainment ab.

Wird eines dieser Bilder ohne entsprechende Lizenz verwendet, beauftragt die Agentur häufig die Hamburger Kanzlei ksp. Rechtsanwälte mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Was fordert die Kanzlei ksp. Rechtsanwälte?

Die Forderungen setzen sich typischerweise wie folgt zusammen:

  • Schadensersatz für die unberechtigte Bildnutzung (in der Regel 2.000 EUR / Bild)
  • Zinsen auf diesen Betrag (9% über dem Basiszinssatz seit Beginn Rechtsverletzung)
  • Dokumentationskosten für Recherchedienstleister (in der Regel 85 EUR / Bild)
  • Anwaltskosten (berechnet nach RVG)

Selbst wenn nur ein Bild verwendet wurde, belaufen sich die Forderungen (Schadensersatz, Zinsen, Dokumentationskosten, Anwaltskosten) auf ca. 2.500 EUR. Wurden mehrere Bilder verwendet, womöglich über mehrere Jahre hinweg, kommen Beträge in Höhe von mehreren 10.000 EUR zusammen, siehe Auszug aus einem uns vorliegenden ksp-Schreiben aus 12/2024 wegen der Verwendung von neun Bildern in Facebook-Posts:

Beispielsrechnung

Angesichts dieser beträchtlichen Summen stellt sich für die Betroffenen oft die Frage: Sind diese Forderungen wirklich gerechtfertigt? Besteht wenigstens Verhandlungsspielraum?

Vermeidung von Abmahnungen: Was ist bei der Verwendung von Fotos zu beachten?

Um Schadensersatzforderungen in Zukunft zu vermeiden, sollten folgende Grundregeln beachtet werden:

👉 Lizenzrechte prüfen: Verwenden Sie nur Bilder, für die Sie ausdrücklich eine Lizenz erworben haben.
👉 Urheberangaben beachten: Viele Lizenzen verlangen die korrekte Nennung des Fotografen und der Agentur.
👉 Lizenzen bei Gratisbilder: Auch bei kostenlosen Bildern sollten die Lizenzbedingungen genau geprüft werden.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in meinem Beitrag "Urheberrecht: Nutzung von Bildern - was man wissen sollte!" 🧐

Mögliche Angriffspunkte gegen die ksp-Forderungen

Aktivlegitimation von dpa Picture Alliance

Grundsätzlich kann nur der Urheber bzw. ausschließliche Rechteinhaber Schadensersatz geltend machen, nicht aber der Inhaber einfacher Nutzungsrechte. In den ksp-Schreiben wird zwar immer darauf hingewiesen, dass die dpa Picture Alliance die ausschließlichen Nutzungsrechte an den jeweiligen Bildern hat. Angaben zum Urheber oder zur Rechtekette, also von wem die dpa Picture Alliance die ausschließlichen Rechte an dem jeweiligen Bild erworben hat, enthalten die ksp-Schreiben jedoch nicht. Hier lohnt es sich nachzufragen

Höhe des Schadensersatzes

Die Kanzlei ksp. bezieht sich in ihren Schreiben stets auf die von der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing herausgegebene MFM-Tabelle und fordert in der Regel Schadenersatz in Höhe von 2.000 EUR pro Bild (zzgl. Zinsen). Die MFM-Tabelle ist jedoch nicht in jedem Fall maßgeblich. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Bezifferung des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie primär die eigene Lizenzierungspraxis des Urhebers bzw. (hier) der Bildagentur maßgeblich. Auch insoweit lohnt sich eine Rückfrage bei ksp.

Dokumentations- und Anwaltskosten

Diese Kosten werden von ksp als Schadensersatz geltend gemacht. Die dpa Picture Alliance muss daher nachweisen, dass ihr solche Kosten in dieser Höhe tatsächlich entstanden sind. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann der Anspruch ggf. zurückgewiesen werden. Nach der Rechtsprechung gibt es keinen Anspruch auf Erstattung fiktiver Anwaltskosten.

Was tun, wenn Sie ein Schreiben von ksp erhalten haben?

👎 Wenn Sie ein Schreiben der Kanzlei ksp. im Auftrag der dpa Picture Alliance erhalten haben, sollten Sie nicht vorschnell zahlen.
👉 Lassen Sie die Forderungen von einer auf Urheberrecht spezialisierten Kanzlei prüfen, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.
💪 Je nach Einzelfall können die Forderungen möglicherweise ganz abgewehrt oder zumindest deutlich reduziert werden.
👍 Eine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei wird die für Ihren Fall geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.

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