Der Münchner Fotograf Grafikkünstler Michael Bihlmayer lässt derzeit vermehrt über die Kanzlei Dirks.Legal Urheberrechtsverstöße abmahnen, insbesondere wegen der Nutzung seiner Bilder im Internet oder auf Social Media – oft geht es um eine fehlende Lizenz und unterlassene Urheberbenennung. Gefordert werden Unterlassungserklärungen sowie hohe Lizenzzahlungen und Anwaltskosten. Wie Sie richtig reagieren, teure Fehler vermeiden und welche Spielräume es gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Warum sind Fotos im Internet riskant?
In Deutschland ist jedes Foto urheberrechtlich geschützt, sei es als Lichtbildwerk (§ 2 UrhG) oder als Lichtbild (§ 72 UrhG). Das Hochladen und Einbinden von Fotos auf einer Website oder einem Social-Media-Kanal stellt eine „öffentliche Zugänglichmachung” (§ 19a UrhG) dar und erfordert eine Erlaubnis des Fotografen (Lizenz). Fehlt diese, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Welche Folgen drohen bei unerlaubter Bildnutzung?
• Abmahnung mit Aufforderung zur Unterlassung
• Schadensersatzforderung
• Vertragsstrafe bei erneuter Zuwiderhandlung
• Erstattung von Anwaltskosten.
Auch die versehentliche Nutzung oder die Verwendung scheinbar „kostenloser“ Bilder (z. B. aus Wikipedia, Pixelio, Pexels etc.) kann riskant sein – insbesondere bei fehlender oder falscher Urheberangabe.
Checkliste: Wie vermeiden Sie eine Abmahnung wegen Bildnutzung?
👉 Nur lizenzierte Bilder verwenden: Die Bilder müssen aus seriösen Quellen stammen, entweder direkt vom Urheber oder über professionelle Bildagenturen.
👉 Urheber korrekt nennen: Der Name des Fotografen (und gegebenenfalls der Agentur) muss – je nach Lizenz – sichtbar angegeben werden.
👉 Nutzung für Social Media prüfen: Viele Lizenzen schließen Plattformen wie Instagram, Facebook oder LinkedIn explizit aus.
👉 Kostenlose Bilder sind nicht automatisch frei verwendbar. Auch Creative-Commons-Lizenzen (z. B. CC-BY-SA) enthalten verbindliche Bedingungen.
👉 Lizenzumfang einhalten: Die Lizenz gilt oft nur für einen bestimmten Zeitraum, eine Domain oder einen Nutzungszweck (redaktionell, kommerziell etc.).
Weitere Informationen finden Sie in meinem Beitrag "Urheberrecht: Nutzung von Bildern - was man wissen sollte!" 🧐
Was fordert Michael Bihlmayer in den Abmahnungen?
Die typischen Inhalte der Abmahnung durch Herrn Bihlmayer lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Die Abgemahnten werden aufgefordert, die Bilder zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Den Abmahnungen liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei.
2. Zahlung von Schadensersatz
Bihlmayer fordert Lizenzschadensersatz auf Basis seiner „Preisliste“. Die Lizenzpreise variieren je nach Nutzungsdauer und Verwendungszweck. Fehlt die Urheberangabe, wird ein Aufschlag von 100 % gefordert. Beispiel:
- 1.900,40 € brutto für ein Bild auf Social Media ohne Urhebernennung bei einer Nutzungsdauer von über 12 Monaten
- 897,40 € brutto für dasselbe Bild bei Webseitennutzung mit Namensnennung.
3. Auskunft zur Bildnutzung
Wird das Vergleichsangebot nicht angenommen, wird der Abgemahnte zudem aufgefordert, detailliert Auskunft über Art, Dauer und Reichweite der Nutzung zu geben.
4. Erstattung von Anwaltskosten
Schließlich werden Abmahnkosten verlangt. Die konkrete Höhe hängt von der Anzahl der verwendeten Bilder und des jeweils geforderten Schadensersatzes ab. Wurde beispielsweise ein Bild auf Social Media ohne Urheberangabe länger als zwölf Monate verwendet, werden Abmahnkosten in Höhe von 887,03 Euro (nach einem Streitwert von 8.400 Euro) gefordert.
Rechtliche Bewertung: Sind die Forderungen berechtigt?
Muss man eine Unterlassungserklärung abgeben?
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, hat der Urheber einen Unterlassungsanspruch. Dieser wird nicht bereits durch die Löschung der BIlder, sondern nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt.
Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn:
- es sich bei dem Bild um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt und
- keine Nutzungslizenz vorliegt oder
- der Urheber nicht (korrekt) genannt wurde.
Wann sind Bilder urheberrechtlich geschützt?
- Fotos: Immer urheberrechtlich geschützt (§ 72 UrhG).
- Grafiken: Nur bei entsprechender Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG)
- KI-generierte Bilder: Kein Schutz, da kein menschlicher Urheber
Was ist vor Abgabe einer Unterlassungserklärung zu beachten?
Bei einem Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung drohen empfindliche Vertragsstrafen. Eine Unterlassungserklärung sollte daher nicht vorschnell unterzeichnet werden. Die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen sind oft zu weit gefasst. Eine modifizierte Unterlassungserklärung schützt vor überhöhten Risiken.
Zudem ist sicherzustellen, dass nach Abgabe der Unterlassungserklärung nicht gegen diese verstoßen wird. Ein Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn die Bilder nicht überall gelöscht wurden. Die Vertragsstrafe kann mehrere tausend Euro betragen. Eine anwaltliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen.
Ist die Preisliste von Bihlmayer als Nachweis ausreichend?
Nicht unbedingt. Der BGH fordert, dass die Preise tatsächlich marktüblich durchgesetzt wurden. Bloße Hinweise auf eigene Preislisten genügen nicht (BGH, Urteil vom 18.06.2020 – I ZR 93/19). Hier sind daher Gegenargumente möglich.
Muss ich Auskunft geben?
Die Rechtsprechung räumt Urhebern grundsätzlich einen Auskunftsanspruch ein, um die Grundlage für die Berechnung eines etwaigen Lizenzschadensersatzes zu schaffen. Ob die von Michael Bihlmayer geforderte detaillierte Auskunft (z. B. zur Reichweite oder Klickzahl) vollumfänglich berechtigt ist, ist fraglich, denn seine Preisliste enthält keine gestaffelten Tarife nach Reichweite oder Abrufzahlen.
Was ist mit den Anwaltskosten?
Abmahnkosten sind nur dann zu erstatten, wenn die Abmahnung sowohl inhaltlich berechtigt als auch formell wirksam ist (§ 97a Abs. 2 UrhG). Fehlen Pflichtangaben oder liegt etwa eine falsche Darstellung des Werks vor, hat der Abmahnende keinen Anspruch auf Abmahnkosten; vielmehr muss er dem Abgemahnten die Kosten erstatten. Formell unwirksam ist eine Abmahnung beispielsweise, wenn in der Abmahnung von einem Foto gesprochen wird, obwohl es sich tatsächlich um eine Grafik handelt.
Soforthilfe bei Abmahnungen
Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Schadensersatz zahlen?
Ich helfe und finde eine Lösung - Kontaktieren Sie mich jetzt!
Was sollten Abgemahnte tun – und was auf keinen Fall?
✅ Das sollten Sie tun:
- Frist einhalten: – Sofort anwaltlichen Rat einholen und Fristen notieren.
- Lassen Sie die Abmahnung prüfen. Ist sie berechtigt? Welche Risiken bestehen?
- Nutzung vollständig beenden und Bilddateien löschen.
- Gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.
❌ Das sollten Sie nicht tun:
- Nicht einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben
- Keine Zahlung leisten, ohne rechtliche Prüfung
- Nicht reagieren, da sonst ein gerichtliches Verfahren mit höheren Kosten droht.
Wie ich Ihnen helfen kann
Als Fachanwältin für Foto- und Medienrecht berate ich regelmäßig Mandanten, die eine Abmahnung erhalten haben, insbesondere im Zusammenhang mit Bildern auf Webseiten, Blogs oder in den sozialen Medien. Ich übernehme für Sie:
- Rechtliche Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation
- Prüfung und Anpassung der Unterlassungserklärung
- Verhandlungen über Schadensersatz und Anwaltskosten
- Kommunikation mit der Gegenseite zur Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen
Fazit: Abmahnung nicht ignorieren - anwaltlich beraten lassen
❗ Abmahnungen von Michael Bihlmayer sollten Sie nicht ignorieren, sondern ernst nehmen. Sie sollten die Forderungen jedoch nicht vorschnell und unüberlegt erfüllen.
📄 Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen. Das schützt Sie vor unnötigen Kosten und hohen Vertragsstrafen.
⚖️ Als hochspezialisierte Anwältin für Urheberrecht und Fotorecht kenne ich die einschlägige Rechtsprechung und mögliche Angriffspunkte gegen urheberrechtliche Abmahnungen wegen Bildnutzung.
👩💼 Ich habe bereits zahlreiche Webseitenbetreiber und Unternehmen vertreten, die wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden und weiß genau, welche Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung zu empfehlen ist.
📬 Kontaktieren Sie mich, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder rechtliche Unterstützung zur sicheren Bildnutzung im Web und auf Social Media benötigen.