Schadensersatz bei Fotoklau: MFM Tabelle nicht stets anwendbar
Das AG Frankfurt a.M. hatte einmal mehr darüber zu entscheiden, wie viel Schadensersatz bei einer unerlaubten Nutzung eines Fotos im Internet zu zahlen ist. Im vorliegenden Fall sprach das Gericht Schadensersatz von 80 EUR je Foto zu, da der Rechteinhaber Rechte an den Fotos selbst für 80 EUR erhalten hatte und Fotorechte an Dritte auch nur für für 80 EUR weitergab.
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LG Köln: Abmahner muss ausschließliche Nutzungsrechte am Foto nachweisen
Das LG Köln hat mit Urteil vom 15.05.2014 entschieden, dass bei einer Schadensersatzklage wegen unerlaubter Fotonutzung der Kläger nachweisen muss, dass er über ausschließliche Nutzungsrechte am Foto verfügt. Ohne einen solchen Nachweis besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, da dann nur der Urheber klagebefugt ist.
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Betreiber eines Preisvergleichsportals haftet für Produktfotos
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 9.09.2014 entschieden, dass der Betreiber eines Preisvergleichsportals für die öffentliche Zugänglichmachung von Produktfotos auf den Portalseiten haftet, wenn er deren Abrufbarkeit dort durch eigene technische Maßnahmen veranlasst hat. Die Haftung entfällt nicht, weil die Fotos von Dritten auf dem Portal gespeichert wurden.
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Fotorecht AG Düsseldorf: 100 EUR Schadensersatz für Produktfoto bei gewerblichem Online-Fotoklau
Das AG Düsseldorf hatte einmal mehr darüber zu entscheiden, wie viel Schadensersatz bei einer unberechtigten Fotonutzung im Internet zu zahlen ist. Im dortigen Fall befand das Gericht einen Betrag von 100 EUR je Foto für angemessen.
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AG München zur redaktionellen Nutzung von Fotos
Das AG München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Foto auf einer Webseite zu redaktionellen oder kommerziellen Zwecken verwendet wurde. Wichtig ist diese Unterscheidung insbesondere für die Höhe des Schadensersatzes, sind die Lizenzgebühren für eine redaktionelle Nutzung eines Fotos oft geringer als die Lizenzgebühren für eine Fotonutung für kommerzielle Zwecke. So unterscheidet auch die MFM-Tabelle zwischen kommerzieller und redaktioneller Fotonutzung.
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Fotorecht LG Stuttgart: Amazon-Händler haftet für von Amazon in Produktbeschreibung zur Verfügung gestellte Produktfotos
Das LG Stuttgart hatte in seinem Urteil vom 25.02.2014 zu entscheiden, ob ein Amazon-Händler wegen Nutzung eines Produktfotos auf Unterlassung und Abmahnkosten haftet, wenn dieses ohne Zustimmung des Urhebers, sondern durch einen Dritten auf Amazon eingestellt und dem Händler von Amazon zur Verfügung gestellt wurde - und bejahte dies.
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