Das LG München hat entschieden, dass falsche Angaben zum Unternehmenssitz im Google Places Profil durch ein Unternehmen wettbewerbswidrig und daher abmahnfähig sind.
Diese Entscheidung gilt selbstverständlich auch für Andere Angaben im Google Places Profil und für solche Angaben in anderen Internetprofilen wie z.B. bei Facebook, Xing, Twitter und in Unternehmensverzeichnisse.