Pink Pirates Markenabmahnung durch UNVERZAGT VON HAVE

Pink Pirates Markenabmahnung durch UNVERZAGT VON HAVE

Die Rechtsanwälte UNVERZAGT VON HAVE aus Hamburg mahnen im Auftrag von Frau Malgorzata Kolleg Verletzungen an der Marke "Pink Pirates" ab. Frau Kolleg, Diplomdesignerin und laut Abmahnung Erfinderin der Pink Pirates, ist Inhaberin der deutschen Wortmarke "Pink Pirates". Laut Abmahnung vertreibt Frau Kolleg unter der Marke "Pink Pirates" u.a. Bücher, CDs, Mal-, Bastel-, Geburtstags- und Partyartikel für Kinder.  Erfahren Sie nachfolgend, was bei einer "Pink Pirates"-Abmahnung zu tun ist.

Wer ist von "Pink Pirates" Abmahnungen betroffen?

Nach den uns vorliegenden Abmahnungen sind insbesondere Händler betroffen, die auf Amazon Tischdecken, Servietten und sonstiges Partyzubehör unter der nicht selbst gewählten Artikelbeschreibung "Pink Pirate" anbieten. Aufgrund des technischen Verfahrens bei Amazon hat derjenige, der sich an ein bereits bestehendes Amazon-Angebot anhängt, keinen Einfluss auf den Inhalt der Artikelbeschreibung, sofern er nicht der Ersteinsteller ist. Den betroffenen Abgemahten wird vorgeworfen, durch die Artikelbeschreibung ihres Angebots, die die Worte "Pink Pirate" beinhaltet, werden die Rechte von Frau Kolleg an der Marke "Pink Pirates" verletzt.

Was wird in der "Pink Pirates" Abmahnung gefordert?

In der Markenabmahnung werden die Abgemahnten aufgefordert,

  • die beanstandete Benutzung der Marke umgehend zu unterlassen,
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • seine grundsätzliche Schadensersatzpflicht anzuerkennen,
  • für Zwecke der Berechnung des Schadensersatzes Auskunft zu erteilen sowie
  • Abmahnkosten in Höhe von ca. 2.000 EUR zu zahlen (berechnet nach einem Gegenstandswert von 75.000 EUR und einer 1,5 Geschäftsgebühr)

Muss ich auf die "Pink Pirates" Abmahnung von UNVERZAGT VON HAVE reagieren?

Wird eine für einen Dritten geschützte Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers für von der Marke geschützte Waren oder Dienstleistungen genutzt, liegt in der Tat eine Markenverletzung nach § 14 MarkenG vor.

Sollte die Pink Pirates Abmahnung in Ihrem Fall zu Recht erklärt worden sein, droht aufgrund der in Markensachen hohen Streitwerte ein teures Klageverfahren. Zudem besteht nach der Rechtsprechung eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Sie sollten daher auf die Abmahnung innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist auf jeden Fall reagieren!

Wie sollten Sie auf die "Pink Pirates" Markenabmahnung reagieren?

Um die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollte umgehend nach Erhalt einer Markenabmahnung ein Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der Abmahnung beauftragt werden. Da das Markenrecht ein Spezialgebiet ist, sollten Sie einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um zu erfahren, wie die Erfolgsaussichten der Zurückweisung der Abmahnung oder des Abschlusses eines Vergleichs in Ihrem Fall aussehen.

  • Problematisch für Abgemahnte ist insbesondere einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. So nutzen nicht alle Markeninhaber ihre Marken tatsächlich bzw. nicht in der eingetragenen Form. In diesem Fall könnte der Abmahnung der Einwand der Nichtbenutzung entgegengehalten werden.
  • Zudem ist zu prüfen, ob Sie das Zeichen "Pink Pirate" tatsächlich markenmäßig verwendet haben. Nicht jede Verwendung eines markenrechtlich geschützten Zeichens ist verboten, sondern nur eine "markenmäßige Nutzung". Ob eine solche Nutzung vorliegt, ist für juristische Laien schwer einzuschätzen.
  • Ferner ist zu prüfen, ob eine Markenverletzung durch Anhängen an ein fremdes Angebot auf Amazon vorliegt.
  • Ferner ist zu prüfen, ob die Abmahnkosten angemessen sind; oft sind diese überhöht. Zwar werden in Markenstreitigkeiten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt, aber am Ende kommt es stets auf den Einzelfall an. Auch die Ansetzung einer 1,5 Geschäftsgebühr dürfte nicht in jedem Fall gerechtfertigt sein.
  • Schließlich muss bedacht werden, dass das größere finanzielle Risiko in der Unterzeichnung einer möglicherweise zu weit gefassten Unterlassungserklärung steckt, deren Abänderung die Kosten eines Rechtsanwaltes auf jeden Fall kompensiert.

Nach einem Erstberatungsgespräch mit einem Anwalt können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie den Forderungen von UNVERZAGT VON HAVE nachkommen "wollen" oder einen Anwalt mit der eingehenden Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung bzw. Aushandeln eines Vergleichs beauftragen wollen.

Was können wir für Sie bei einer Abmahnung durch UNVERZAGT VON HAVE tun?

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzungen von Rechten an der Marke "Pink Pirates" von den Rechtsanwälten UNVERZAGT VON HAVE aus Hamburg erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für eine kurze kostenlose Erstberatung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung.

In dem Telefonat erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und erörtere Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber Frau Kolleg bzw. den Rechtsanwälten UNVERZAGT VON HAVE beauftragen wollen.

Sie können uns die "Pink Pirates" Markenabmahnung auch gerne per E-Mail zusenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Falles erwarten.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Gegenseite abgegolten ist. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar einschätzen.