Zierhut Markenabmahnung "EMBRACE“ - Was tun?

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Bild von Stefan Schweihofer auf Pixabay

Frau Inka Mininno, Betreiberin des Onlineshops www.embrace-fashion.com, lässt über die Kanzlei ZIERHUT IP wegen der Verletzung der Marke „EMBRACE" abmahnen. Betroffen sind Onlinehändler, die Schuhe, Bekleidung und Taschen online anbieten und dabei den Begriff "EMBRACE" in der Artikelüberschrift oder Artikelbeschreibung nutzen. Die Kanzlei ZIERHUT IP ist uns bereits aus zahlreichen anderen Abmahnungen für andere Abmahner bestens bekannt (Hula Hoop, Hacky Sack, Frida Kahlo). Markenabmahnungen sind ärgerlich und teuer. Noch teurer wird es ist jedoch, wenn Abgemahnte unwissend noch größeren Schaden (Vertragsstrafen) verursachen. Wie Abgemahnte auf Zierhut Abmahnungen reagieren sollte, erklären wir in diesem Beitrag.

Frau Inka Mininno und die "EMBRACE" Marken

Frau Inka Mininno betreibt unter www.embrace-fashion.com einen Fashion-Onlineshop, in dem sie Bekleidung und Accessoires, vor allem Schals und Tücher anbietet.

Für Frau Mininno sind drei deutsche Marken mit „EMBRACE“ eingetragen: Seit dem 16.04.2014 eine Wort-Bildmarke EMBRACE (Klassen 18 und 25), seit dem 04.05.2022 eine Wortmarke „Embrace“ (Klassen 5, 25, 26) bzw. eine Wortmarke „EMBRACE“ (Klassen 8, 9, 13, 14, 15, 20). Gegen die Eintragung der letzten Marke wurde übrigens Widerspruch aus einer älteren Unions-Wort-Bildmarke „embrace“ erhoben.

Was fordert Zierhut in den EMBRACE Abmahnungen?

Die Abgemahnten werden von der Kanzlei Zierhut IP aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • für Zwecke der Bezifferung von Schadensersatz Auskunft zu erteilen,
  • ihre Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen sowie
  • Abmahnkosten (berechnet nach einem Streitwert von 150.000 EUR) zu erstatten.

Muss ich auf die Markenabmahnung reagieren?

Das sollten Sie auf jeden Fall tun. Andernfalls besteht die Gefahr des Erlasses einer einstweiligen Verfügung gegen Sie. Gegen eine Eilverfügung kann man zwar Widerspruch einlegen. Aufgrund des vor den Landgerichten herrschenden Anwaltszwangs müssten Sie jedoch spätestens hierfür einen Anwalt beauftragen.

Da eine Eilverfügung bis zu einer etwaigen Aufhebung von Ihnen zu beachten ist, sollte der Erlass einer Eilverfügung - sofern möglich - von vornherein verhindert werden. Eine außergerichtliche Stellungnahme auf die Abmahnung kann den Abmahner von gerichtlichen Schritten abhalten. Zudem muss der Abmahner Ihre außergerichtliche Stellungnahme auf die Abmahnung dem Gericht vorlegen muss. Möglicherweise weckt Ihre Stellungnahme jedenfalls beim Gericht Bedenken an der Berechtigung der Abmahnung. In diesem Fall erlässt das Gericht die Eilverfügung nicht bzw. ordnet jedenfalls erst einmal eine mündliche Verhandlung an.

Machen eigene Anwälte die Sache bloß nicht noch teurer?

Auf den ersten Blick: Ja. Aber: Die Abmahnung ist womöglich unberechtigt. Die Abmahnung sollte daher unbedingt auf ihre Berechtigung geprüft werden. Und zwar durch Anwälte, die auf das Markenrecht spezialisiert sind.

Achtung: Das weitaus größere finanzielle Risiko steckt zudem in Vertragsstrafen. Fachkundige anwaltliche Beratung zahlt sich spätestens beim "Aufräumen" aus.

Nicht nur für juristische Laien, sondern auch für im Markenrecht nicht bewanderte Anwälte ist es schwierig zu sagen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. So ist insbesondere zu prüfen, ob der Begriff „EMBRACE " in dem jeweils beanstandeten Angebot tatsächlich "markenmäßig" benutzt wurde.

Wichtig: Ist die Markenabmahnung unberechtigt, müssen Sie keine Abmahnkosten und Schadensersatz zahlen.
Vielmehr muss der Abmahner Ihnen Ihre Anwaltskosten ersetzen.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, gilt es auf jeden Fall, noch größeren Schaden zu vermeiden. So sollte keine zu weite Unterlassungserklärung, sondern ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Da die Unterlassungserklärung strafbewehrt sein muss, drohen Vertragsstrafen. Vor Abgabe der Unterlassungserklärung muss daher umfassend "aufgeräumt" werden. Vertragsstrafen können mehrere Tausend EUR betragen. 

Haben auch Sie eine Markenabmahnung von der Kanzlei Zierhut IP wegen der Nutzung von Begriffen wie "EMBRACE“, Hula Hoop", "Frida Kahlo" oder "Hacky Sack" erhalten?
Dann können Sie mir die Abmahnung gerne per E-Mail zusenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und zeige Ihnen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens auf.

Ich berate und vertrete bereits zahlreiche von der Kanzlei Zierhut IP abgemahnte Unternehmen.
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Denise Himburg – Ihre Markenanwältin mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung im Markenrecht.