Louis Vuitton ist berüchtigt für sein rigoroses Vorgehen gegen Markenrechtsverletzungen. Es geht dabei nicht nur um den Verkauf offensichtlicher Fälschungen, sondern auch um die unerlaubte Nutzung von LV-Marken in Werbung und Produktbeschreibungen. Selbst scheinbar harmlose Formulierungen wie „ähnlich wie Louis Vuitton“ oder das Dekorieren einer Torte mit dem LV-Logo können zu teuren Abmahnungen und Klageverfahren führen. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten und wie Sie im Ernstfall richtig auf eine Abmahnung reagieren, um weitere Kosten zu vermeiden.
Die ikonischen Marken von Louis Vuitton
Louis Vuitton schützt eine Reihe ikonischer Marken, die weltweit für Luxus stehen und in zahlreichen Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen sind. Das zentrale LV-Monogramm, 1896 eingeführt, kombiniert die Initialen mit floralen und geometrischen Motiven. Es ist typischerweise für Waren wie Lederwaren (Klasse 18), Bekleidung (Klasse 25), Schmuck (Klasse 14) und Einzelhandelsdienstleistungen (Klasse 35) geschützt.
Neben dem Monogram Canvas, das als widerstandsfähiges Gewebe insbesondere bei Taschen und Reisegepäck eingesetzt wird, sind auch das Damier-Muster (Schachbrettdesign) und das ins Leder geprägte Monogram Empreinte geschützte Designs. Diese Muster sind ebenfalls primär für Produkte der Klasse 18 (Lederwaren, Taschen), aber auch für andere relevante Klassen wie Bekleidung (Klasse 25) und Schmuck (Klasse 14) registriert.
Darüber hinaus sind die Wortmarke "Louis Vuitton" und die Wort-Bildmarke "LV" geschützt. Diese umfassen ebenfalls ein breites Spektrum an Waren- und Dienstleistungsklassen, darunter typischerweise Klasse 18 (Lederwaren), Klasse 25 (Bekleidung), Klasse 14 (Schmuck, Uhren) und Klasse 35 (Einzelhandel mit Luxusgütern), um die Marke umfassend vor unautorisierter Nutzung zu schützen.
Die Verwendung dieser Marken ist ausschließlich Louis Vuitton vorbehalten. Jede unautorisierte Verwendung stellt eine Markenrechtsverletzung dar und zieht teure Abmahnungen und Gerichtsverfahren nach sich.
Typische Gründe für eine Louis Vuitton Abmahnung
Eine Abmahnung von Louis Vuitton kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Unzulässig ist nicht nur der Verkauf von Fälschungen. Auch die Verwendung von Begriffen wie „inspiriert von Louis Vuitton” oder das Anbieten von „Look-alikes”, die die Nähe zum Original andeuten oder vom guten Ruf der Marke profitieren wollen, ist unzulässig.
Verkauf von Produkten, die als Nachahmung oder „inspiriert von“ Louis Vuitton beworben werden
- Anbieten von Parfümproben in eigenen Fläschchen, die auf den originalen Louis Vuitton-Duft hinweisen
- Werbung für einen Duft, der angeblich die "Kopfnote von Louis Vuitton [Duftname]" oder eine ähnliche Komposition ("Duftzwillinge") aufweist
- Anbieten einer Handtasche mit dem typischen LV-Monogramm, obwohl sie keine Originalware ist
- Verkauf von Schals oder Gürteln mit dem Damier-Muster, die keine Originalwaren sind
- Bedrucken von T-Shirts, Handyhüllen oder Kaffeetassen mit dem LV-Monogramm oder einem stark ähnlichen Zeichen ohne Lizenz
- Verkauf einer Geldbörse, die exakt das Design eines Louis Vuitton Modells kopiert, auch wenn der Markenname nicht genannt wird (Designpiraterie)
Nutzung von "Louis Vuitton" in Produktbeschreibungen, Bewertungne oder als Keyword
- Eine eBay-Anzeige für eine generische Tasche, die im Titel den Begriff "Louis Vuitton Stil" oder "ähnlich wie Louis Vuitton" enthält.
- Verwendung von "Louis Vuitton" als Keyword in Suchmaschinenwerbung (SEA), um Traffic auf eine Seite mit Nachahmungen zu leiten.
- Erwähnung von "Louis Vuitton" in den Metadaten oder Tags einer Website, die nicht-originale Produkte anbietet.
- Posten von Produktbewertungen oder Blogbeiträgen, die explizit "Louis Vuitton" erwähnen, um nicht-originale Produkte zu bewerben oder zu vergleichen.
Weitere unzulässige Praktiken bei Parfums mit Louis Vuitton-Bezug
- Verkauf von Parfüm in neutralen oder generischen Fläschchen: Auch wenn der Duft aus einem Originalprodukt stammt, ist der Weiterverkauf in anderen Behältnissen nicht erlaubt.
- Das Anbieten von Parfumsets mit selbst gestalteten Etiketten ist ebenfalls nicht zulässig. Werden kleine Flakons mit eigenen Labels oder Fantasienamen versehen und im Zusammenhang mit Louis Vuitton beworben, liegt ebenfalls eine Markenrechtsverletzung vor.
- Die Verwendung von Louis-Vuitton-Duftnamen zur Beschreibung eigener Produkte, beispielsweise „inspiriert von” oder „ähnlich wie”, ist ebenfalls unzulässig.
- Das Abfüllen und Anbieten von Testmengen, beispielsweise in Probiergrößen, ist ohne Erlaubnis des Markeninhabers ebenfalls unzulässig.
- Wer in Produktbeschreibungen, Übersichten oder Werbematerialien Louis-Vuitton-Düfte als Vergleich heranzieht ("Duftzwillinge"), um eigene Produkte zu bewerben, riskiert ebenfalls Abmahnungen.
Diese Beispiele zeigen, dass jede Form von Umfüllen, Umetikettieren oder werblicher Bezugnahme auf die Marken von Louis Vuitton im Parfumhandel problematisch ist.
Weitere Beispiele unzulässiger Praktiken:
- Betrieb von Domains oder Social-Media-Accounts, die den Markennamen enthalten, z. B. Registrierung von "louisvuitton-outlet.de" oder eines Instagram-Accounts "@louisvuitton_sale_shop"
- Unerlaubte Verwendung von Bildmaterial: Nutzen von offiziellen Produktfotos von Louis Vuitton für den Verkauf von Originalware oder Nachahmungen.
- Graumarkt-Importe: Import und Verkauf von Originalware, die für andere Märkte bestimmt war, ohne die Zustimmung von Louis Vuitton
Was wird in der Abmahnung gefordert?
- Entfernung der beanstandeten Produkte und Werbeaussagen aus dem Sortiment und von allen Verkaufsplattformen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bei Verstoß hohe Vertragsstrafen auslöst
- Auskunft: Offenlegung von Verkaufszahlen, Bezugsquellen und Umsätzen im Zusammenhang mit den betroffenen Produkten
- Zahlung von Schadensersatz, dessen Höhe sich nach verschiedenen Berechnungsmodellen richtet
- Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten, die sich am Streitwert orientieren und schnell mehrere Tausend Euro erreichen können
Wie reagiert man richtig auf eine Abmahnung ?
Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden, in der Hoffnung, dass die Sache im Sande verläuft. Wer eine Markenabmahnung ignoriert, riskiert ein Gerichtsverfahren, das erhebliche Kosten verursacht. Eine besonnene und richtige Reaktion auf die Abmahnung ist daher wichtig, um weitere unnötige Kosten zu vermeiden.
📢 Weit verbreiteter Irrtum: Oftmals glauben Abgemahnte, dass sie keine Unterlassungserklärung abgeben müssen, wenn sie die abgemahnte Handlung beseitigen (z. B. die Werbung löschen). Dies ist jedoch nicht richtig. Allein durch die Beseitigung der beanstandeten Werbung oder die Ergänzung fehlender Preisangaben etc. wird die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt. Auch in diesem Fall steht dem Abmahner ein Unterlassungsanspruch zu, der nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt wird.
Vorsicht bei vorformulierten Unterlassungserklärungen
Ist die Abmahnung berechtigt, sollte zur Vermeidung eines teuren Gerichtsverfahrens eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Bei einem Streitwert von 150.000 € summieren sich die Gerichts- und Anwaltskosten schnell auf rund 15.000 €. Für viele kleinere Händler sind solche Summen existenzbedrohend.
📢 Wichtig: Durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung räumt der Abgemahnte weder den Verstoß noch seine Schuld ein. Er kann auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung geltend machen, dass die Abmahnung unberechtigt war. Auch eine Pflicht zur Zahlung der Abmahnkosten folgt aus der Unterlassungserklärung nicht (es sei denn, eine solche Pflicht ist in der Unterlassungserklärung festgelegt).
Auf keinen Fall sollte jedoch die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Die vom Abmahnenden vorgegebenen Unterlassungserklärungen enthalten häufig feste Vertragsstrafen (z. B. in Höhe von 5.100 Euro), zu weitgehende Unterlassungsverpflichtungen, Verpflichtungen zur Zahlung der Abmahnkosten oder die Festlegung eines bestimmten Gerichtsstands. Abgemahnte sind nicht verpflichtet, eine feste Vertragsstrafe zu versprechen oder einen bestimmten Gerichtsstand zu akzeptieren. Auch die Verpflichtung zur Zahlung von Anwaltskosten hat in einer Unterlassungserklärung nichts zu suchen.
📢 Tipp: In der Unterlassungserklärung muss keine bestimmte Vertragsstrafe versprochen werden. Das gilt auch dann, wenn der Abmahner in der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung einen bestimmten Betrag – oft 5.100 Euro – angegeben hat. Es genügt eine „angemessene Vertragsstrafe“, wobei eine bestimmte Formulierung erforderlich ist.
Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung drohen Vertragsstrafen
Wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, wird Louis Vuitton akribisch überprüfen, ob Sie sich daran halten – und das 30 Jahre lang! Stellt Louis Vuitton fest, dass Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen haben, werden Vertragsstrafen von Ihnen gefordert. Diese betragen in der Regel mehrere tausend Euro und fließen in die Tasche des Abmahners. Dieser hat daher ein großes Interesse daran, Verstöße aufzudecken. Das weitaus größere finanzielle Risiko bei Abmahnungen liegt somit in der Gefahr von Vertragsstrafen. Spätestens hier zahlt sich eine gute anwaltliche Beratung aus.
Was Sie vor Abgabe einer Unterlassungserklärung tun müssen
Vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist daher besondere Sorgfalt geboten. Alle markenrechtsverletzenden Angebote müssen vollständig entfernt werden, und zwar nicht nur aus dem eigenen Online-Shop, sondern auch auf sämtlichen Plattformen wie Amazon, eBay, Etsy oder Kleinanzeigen. Ebenso ist es erforderlich, auf Dritte wie Suchmaschinen und Verkaufsplattformen einzuwirken, damit Angebote aus Archiven und Suchergebnissen gelöscht werden. Auch Social-Media-Kanäle dürfen nicht übersehen werden.
📢 Achtung: Sie haften auch für Verstöße Ihrer Mitarbeiter oder beauftragter Dritter (z. B. Agenturen, Affiliates, Influencer, sonstige Kooperationspartner). Das gilt sogar dann, wenn diese weisungswidrig handeln (z. B. wenn Mitarbeiter die beanstandete Werbung wieder online stellen).
Typische Verstöße, die eine Vertragsstrafe auslösen können, sind zum Beispiel:
- Das Angebot bleibt auf einer Verkaufsplattform (z. B. Amazon oder eBay) abrufbar, obwohl es im eigenen Shop entfernt wurde.
- Abgelaufene oder beendete Angebote sind weiterhin über Suchmaschinen oder Archivseiten auffindbar.
- Markenrechtsverletzende Produkte werden auf Social Media weiterhin präsentiert oder beworben.
Schritt-für-Schritt-Anleitung bei Erhalt einer Abmahnung
Frist notieren: Die Fristen in Abmahnungen sind meist sehr knapp bemessen. Notiere das Eingangsdatum und die gesetzte Frist.
Keine vorschnellen Unterschriften: Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie ist häufig zu weit gefasst und kann erhebliche finanzielle Risiken bergen.
Keine direkten Kontakte aufnehmen: Verzichte auf eigene Kontaktaufnahme mit Louis Vuitton oder CBH Rechtsanwälte. Unbedachte Aussagen können die eigene Position verschlechtern.
Anwalt für Markenrecht einschalten: Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, und kann eine angepasste Unterlassungserklärung formulieren. Er bewertet zudem die Höhe der geforderten Zahlungen und verhandelt mit der Gegenseite.
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Wie ich Sie als Fachanwältin für Markenrecht unterstütze
Eine Markenabmahnung ist keine Katastrophe, erfordert aber eine kluge und bedachte Reaktion. Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung können Sie insbesondere weitere Fehler und Kosten vermeiden.
Mit über 20 Jahren Erfahrung im Markenrecht kenne ich die Strategien der Abmahner und weiß, wie man ihnen effektiv begegnet. Ob es um die Prüfung Ihrer Abmahnung, das Formulieren einer rechtssicheren Unterlassungserklärung oder das Aushandeln eines Vergleichs geht – ich bin für Sie da.
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