Persönlichkeitsrechtsverletzung – Wann bekommen Sie Geld?
Beleidigungen, Hasstiraden, Mobbing und Bildnisrechtsverletzungen sind auch im Internet verboten und ggf. strafbar. Doch aufgrund der schützenden Anonymität im Internet nehmen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter immer mehr zu. Von Beleidigungen, Hasskommentaren oder Bildnisrechtsverletzungen Betroffene müssen diese jedoch nicht hinnehmen. Neben Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung steht Betroffenen bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch ein Anspruch auf Entschädigung in Geld zu. Dieser Anspruch dient der Genugtuung und der Abschreckung. Spätestens nach einer Verurteilung zur Zahlung von Geld wird der Eine oder Andere ggf. von weiteren Rechtsverletzungen Abstand nehmen.
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Darf man Gespräche heimlich aufnehmen oder mitanhören?
In zahlreichen Fällen, sei es bei einem Verkehrsunfall, im Rahmen eines Personalgesprächs oder bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter bzw. Käufer und Verkäufer kommt es immer wieder vor, dass eine Partei ein Gespräch (Vorort oder Telefonat) heimlich aufnimmt. Oft erfolgt dies, um die Aufnahme später als Beweismittel zu nutzen. Oder es werden Telefonate heimlich laut gestellt, um Dritten das Mithören zu ermöglichen, die dann als Zeugen benannt werden. Darf man Gespräche heimlich aufnehmen bzw. mitanhören?
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