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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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Social Media Handy

Recht am eigenen Bild: Unterlassung und Schadensersatz

Ein zentrales Recht im Fotorecht ist das Recht am eigenen Bild, welches den abgebildeten Personen zusteht. Allgemein gilt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden dürfen. Ein Foto, ein Lichtbild oder ein Film darf daher nur mit Einwilligung des jeweils Abgebildeten verbreitet werden. Welche Ansprüche haben Sie als abgebildete Person, wenn Ihre Bildnisse auf Social Media, im Web oder in der Presse ohne Ihre Erlaubnis, im worse case in einem negativen oder anrüchigen Kontext veröffentlicht werden? Erfahren Sie hier, was Ihnen im Falle einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild zusteht.

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Social Media

Veröffentlichen privater Nachrichten auf Social Media - Erlaubt?

Eine persönliche Nachricht an andere Mitmenschen ist nicht umsonst persönlich. Sie ist privat und das soll auch so bleiben, es sei denn, der Verfasser ist mit einer Veröffentlichung einverstanden. Veröffentlicht jemand ohne Erlaubnis des Verfassers an ihn gesandte private Nachrichten, so drohen rechtliche Konsequenzen, sei es in Form von Abmahnungen seitens des Betroffenen, Bußgeldern von Datenschutzbehörden oder ggf. auch strafrechtliche Folgen.

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Persönlichkeitsrechtsverletzung – Wann bekommen Sie Geld?

Beleidigungen, Hasstiraden, Mobbing und Bildnisrechtsverletzungen sind auch im Internet verboten und ggf. strafbar. Doch aufgrund der schützenden Anonymität im Internet nehmen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter immer mehr zu. Von Beleidigungen, Hasskommentaren oder Bildnisrechtsverletzungen Betroffene müssen diese jedoch nicht hinnehmen. Neben Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung steht Betroffenen bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch ein Anspruch auf Entschädigung in Geld zu. Dieser Anspruch dient der Genugtuung und der Abschreckung. Spätestens nach einer Verurteilung zur Zahlung von Geld wird der Eine oder Andere ggf. von weiteren Rechtsverletzungen Abstand nehmen.

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Heimliche Aufnahme von Telefonaten ist unzulässig.

Darf man Gespräche heimlich aufnehmen oder mitanhören?

In zahlreichen Fällen, sei es bei einem Verkehrsunfall, im Rahmen eines Personalgesprächs oder bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter bzw. Käufer und Verkäufer kommt es immer wieder vor, dass eine Partei ein Gespräch (Vorort oder Telefonat) heimlich aufnimmt. Oft erfolgt dies, um die Aufnahme später als Beweismittel zu nutzen. Oder es werden Telefonate heimlich laut gestellt, um Dritten das Mithören zu ermöglichen, die dann als Zeugen benannt werden. Darf man Gespräche heimlich aufnehmen bzw. mitanhören?

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