LG Köln lehnt Eilantrag von Erdogan gegen Springer-Chef Döpfner ab
Das Landgericht Köln hat am 10.05.2016 den Antrag des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner zurückgewiesen. Erdogan hatte die einstweilige Verfügung wegen Döpfners öffentlicher Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann beantragt.
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Mitteilung über Ermittlungsverfahren gegen Fan an Fußballclub rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 28.04.2016 festgestellt, dass die Mitteilung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Fußballfan des 1. FC Köln durch das Polizeipräsidium Köln an den 1. FC Köln rechtswidrig war.
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Kachelmann verliert vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsericht hat zu Gunsten der Ex-Partnerin von Kachelmann mit Beschluss vom 10.03.2016 entschieden, dass die Meinungsfreiheit auch die Freiheit umfasst, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert darzustellen, insbesondere als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangenen Angriff auf die Ehre, der gleichfalls in emotionalisierender Weise erfolgt ist. Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde der Ex-Partnerin von Kachelmann gegen von Kachelmann angestrengte zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilungen statt.
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VG Berlin: "Schmähkritik"-Gedicht vor türkischer Botschaft verboten
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte darüber zu befinden, ob ein polizeiliches Verbot des Rezitierens des "Schmähkritik"-Gedichts bei einer Demo vor der türkischen Botschaft rechtmäßig ist und bejahte dies. Die isolierte Zitierung des Gedichts "Schmähkritik" von Jan Böhmermann sei eine beleidigende Schmähkritik.
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Presse hat keinen Auskunftsanspruch gegen Bundespräsident
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass der Bundespräsident nicht verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft über den Inhalt seiner verfassungsrechtlichen Prüfung des Betreuungsgeldgesetzes und anderer Gesetze zu geben.
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BILD durfte Kommentare der „Facebook-Hetzer“ veröffentlichen
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 10.12.2015 entschieden, dass die Veröffentlichung der Facebook-Hetz-Kommentare nebst Fotos der Hetzer durch die BILD in deren printausgabe und auf bild.de rechtlich zulässig war. Hierdurch seien weder das Recht am eigenen Bild noch das an Facebook-Profilbildern bestehende Urheberrecht verletzt worden. Die Interessen von BILD an einer Berichterstattung über das Phänomen "Facebook-Hetze" überwögen das Interesse der Betroffenen. BILD könne sich ferner auf die urheberrechtlichen Schranken des § 48 (öffentliche Reden) und § 51 (Berichterstattung über Tagesereignisse) berufen.
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