Urheberrecht und Internet - Was man wissen sollte!

Internet und Urheberrecht - Was man wissen sollte!
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Urheberrechtsverletzungen im Internet sind schnell und einfach entdeckt. Viele Rechteinhaber beauftragen sogar Recherchedienstleister mit der systematischen Suche nach Urheberrechtsverletzungen im Internet. Bei Urheberrechtsverletzungen kann es schnell um viel Geld gehen. Daher sollte man sich vor der Nutzung fremder Fotos, Bilder, Texte, Grafiken, Videos etc. stets fragen, ob und wie man diese nutzen darf.

Was kann urheberrechtlich geschützt sein?

Urheberrechtlich geschützt können ganz unterschiedliche Leistungen sein. Urheberschutz können nicht nur klassische Werke wie Romane, Gedichte, Gemälde und Opern genießen. Auch Werbetexte, AGB, Bedienungsanleitungen, Grafittis, Schriftarten, Spielregeln, Spielzeug, Schuhe oder Möbel können urheberrechtlichen Schutz genießen, sofern sie die nach § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche "Schöpfungshöhe" aufweisen.

Achtung: Fotos sind in Deutschland immer geschützt !

Ausnahme: Fotos sind nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz immer urheberrechtlich geschützt, sei es als Lichtbildwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) oder jedenfalls als Lichtbild (§ 72 UrhG). Bei der Nutzung von fremden Fotos ist daher stets besondere Vorsicht geboten. Hier kann man nicht argumentieren, dass es sich nur um einen Schnappschuss, ein Allerweltsfoto oder simples Produktfoto handelt. Auch diese sind urheberechtlich geschützt und dürfen daher nur mit Erlaubnis des Urhebers genutzt werden.

Urheberrecht und neue Lizenzmodelle im Internet

Die Verwertung von Werken im Internet eröffnet nicht nur neue Vertriebswege, sondern bringt auch neue Lizenzmodelle mit sich. So werden nicht mehr nur Software auf Basis freier Lizenzen, sondern mittlerweile auch Texte und  Fotos unter Open-Content-Bedigungen angeboten.

Viele Urheber haben nämlich erkannt, dass, wenn jede Nutzung ihrer Werke einzeln erlaubt werden muss, dies nicht nur die Verbreitung ihrer Werke bremst und damit der gewünschten Aufmerksamkeit schadet, sondern letztlich auch ihrer Kreativität. Um sicherzustellen, dass ihre Werke (z.B. Texte und Fotos) von anderen aufgegriffen werden, bevorzugen viele Kreative heutztage Open-Content-Lizenzen (z.B. von Creative Commons = CC-Lizenzen). Werke unter CC-Lizenzen werden kostenlos zur Verfügung gestellt, es müssen jedoch bei jeder Nutzung (z.B. eines Textes oder Fotos unter CC-Lizenz) die jeweiligen CC-Lizenzbedingungen beachtet werden.

Viele Fotografen stellen ihre Bilder heutzutage über günstige Stockarchive (Adobe Stock, iStock, Shutterstock, & Co.) oder kostenlose Bilddatenbanken (Flickr, Pixelio, Pixabay, Pexels & Co.) zur Verfügung. Auch deren Lizenzbedingungen bzw. Nutzungsbedingungen müssen selbstverständlich eingehalten werden.

Bei Urheberrechtsverletzungen drohen Abmahnungen und Schadensersatz

Wer urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis des Urhebers nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Der Urheber kann in diesem Fall Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten verlangen. je nach Art, Umfang und Dauer der unerlaubten Nutzung kann sich der Schadensersatz dabei auf mehrere Hundert oder gar Tausend Euro beziffern. Aufgrund der hohen Unterlassungsstreitwerte beziffern sich auch die Abmahnkosten in der Regel auf mindestens 600 EUR (Ausnahme: privater Bereich).

Achtung: Nach Unterlassungserklärung drohen Vertragsstrafen!

Vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung muss unbedingt dafür gesorgt werden, dass gegen diese nicht verstoßen wird. So muss das beanstandete Werk nicht nur von der eigenen Webseite gelöscht werden, sondern auch auf anderen Webseiten, Google Cache und Social Media entfernt werden. Wird gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen, drohen hohe Vertragsstrafen, die mindestens im vierstelligen Bereich liegen.

Hinweis: Vor Nutzung fremder Werke Nutzungsberechtigung prüfen

Bei einer Urheberrechtsverletzung kann es daher schnell um viel Geld gehen.  Vor der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke Dritter sollte man daher unbedingt prüfen, ob und wie man diese nutzen darf. Nur weil man Fotos, Texte, AGB, Grafiken, Video etc. frei abrufbar im Internet findet, heißt das nicht, dass man diese für eigene Zwecke ohne Erlaubnis nutzen darf. Auch für frei abrufbare Werke Dritter muss ggf. eine Erlaubnis (Lizenz) eingeholt werden, sonst drohen teure Abmahnungen bzw. Klagen und hohe Zahlungsforderungen. Im Zweifel sollte auch die Verwendung verzichtet werden. Urheberrechtsverletzungen im Internet sind schnell und einfach entdeckt.