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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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Einwilligung für Werbeanrufe durch DOI-Verfahren per E-Mail unwirksam

Das VG Saarlouis hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen durch ein Double-Opt-in-Verfahren per E-Mail wirksam erteilt werden kann und verneinte diese Frage. Denn es bestehe die Gefahr, dass jemand eine fremde Telefonnummer angibt. Die „Echtheit“ der Telefonnummer kann daher im DOI-Verfahren nicht überprüft werden.

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Facebook muss automatisch generierte Facebook Fanpage löschen

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 13.02.2020 entschieden, dass Facebook eine automatisch und ohne Zustimmung des Unternehmens generierte Facebook-Seite löschen muss. Dies gilt jedenfalls, sofern nicht erkennbar ist, dass es sich um eine inoffizielle Fanpage handelt.

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Influencerin steht nach Ausscheiden Umsatzbeteiligung zu

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 12.03.2020 entschieden, dass eine Influencerin nach ihrem Ausscheiden als Geschäftsführerin einer im Online-Modevertrieb tätigen GmbH einen Ausgleichsanspruch hat. Demzufolge ist die GmbH verpflichtet, der Influencerin Auskunft über die von der GmbH verkauften Bekleidungsstücke zu erteilen, damit diese ihren Ausgleichsanspruch beziffern kann.

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Speicherung allgemein zugänglicher Daten für Werbeanrufe datenschutzwidrig

Das OVG Saarland hat mit Beschluss vom 10.09.2019 bestätigt, dass die Speicherung von allgemein zugänglichen Daten (hier Kontaktdaten von Zahnarztpraxen und Dentallaboren) datenschutzwidrig ist, wenn die Speicherung für Zwecke unerlaubter Telefonwerbung erfolgt.

Die Speicherung für Zwecke der Werbung per Post ist dagegen datenschutzkonform, da Werbung per Post auch ohne Einwilligung der Betroffenen zulässig ist. Telefonwerbung ist hingegen ohne vorherige Einwillgung gem. § 7 Abs. 3 UWG unzulässig.

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Facebook muss keine Auskunft über Messenger-Nutzerdaten erteilen

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 06.09.2018 entschieden, dass Facebook nicht verpflichtet ist, Betroffenen die Nutzerdaten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse) von Verfassern rechtswidriger Inhalte, die über den Facebook-Messenger-Dienst verschickt wurden, zu erteilen. Dafür – so das Gericht - fehle es derzeit an einer gesetzlichen Grundlage, da der Facebook-Messenger-Dienst kein soziales Netzwerk ist, sondern (wie z. B. WhatsApp) dem privaten Austausch von Nachrichten diene.

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Weiterverkauf von E-Mail-Adressen ohne Einwilligung unzulässig

Das OLG Frankfurt a. M. hat in seinem Urteil vom 24.1.2018 noch einmal klargestellt, dass der Weiterverkauf von E-Mail-Adressen ohne Einwilligung der Betroffenen gegen das Datenschutzrecht verstößt und daher der Kaufvertrag insgesamt nichtig ist. Daher stehen dem Käufer keinerlei Rechte gegen den Verkäufer wegen Nutzung der gekauften E-Mail-Adressen durch Dritte für anstößige Werbung (Werbe-Emails für Sexseiten) zu.

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