07. Feb. 2014
BGH: Gesponserte redaktionelle Beiträge sind mit "Anzeige" zu kennzeichnen
Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat am 06.02.2014 entschieden, dass ein Presseunternehmen einen von einem Unternehmen bezahlten, redaktionell aufgemachten Beitrag in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff "Anzeige" kennzeichnen muss. Die Kennzeichnung mit "Sponsored by" reicht nicht aus.
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