Twitter muss auch sinngleiche Hass-Tweets löschen

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Nicht erst seit der Übernahme von Twitter durch Elon Musk hat Twitter nicht nur ein Problem mit Fake News, sondern vor allem auch mit Hass Tweets. Dabei ist es für die Betroffenen oft mühsam, sich gegen Hass Kommentare zu wehren. Insbesondere gegen jeden einzelnen Hass Tweet vorzugehen. Dieses Dilemma erkannte auch das LG Frankfurt und half nun Betroffenen: Es entschied, dass Twitter nicht nur die konkret beanstandeten Hass Tweets löschen muss, sondern auch alle Tweets mit kerngleicher Aussage.

Unwahre Behauptung auf Twitter: "Pädophilienähe" und "Seitensprung"

Im September 2022 erschienen auf Twitter diverse Kommentare, in denen wahrheitswidrig behauptet wurde, der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg habe „eine Nähe zur Pädophilie“ und „einen Seitensprung gemacht“. Zudem wurde über ihn verbreitet, er sei in „antisemitische Skandale“ verstrickt und „Teil eines antisemitischen Packs“.

Betroffener verlangt Löschung der ehrverletzenden Tweets von Twitter

Der Antisemitismusbeauftragte beanstandete diese Tweets gegenüber Twitter und verwies darauf, dass es hierbei strafbare Beleidigungen und Verleumdungen handele. Mit Verweis auf das Netzwerkdurchsettzungsgesetz verlangte er von Twitter die unverzügliche Löschung. Da Twitter die Tweets nicht unverzüglich und umfassend löschte, beantragte der Betroffene den Erlass einer Eilverfügung gegen Twitter.

Gericht: Twitter muss beanstandete und sinngleiche Tweets löschen

Das LG gab der Eilverfügung überwiegend statt. Es stellte zunächst fest, dass die Mehrheit der Tweets sowohl unwahr als auch ehrverletzend waren. Die Bezeichnung als Antisemit sei zwar zunächst eine Meinungsäußerung. Sie sei aber jedenfalls in dem gewählten Kontext rechtswidrig, denn sie trage nicht zur öffentlichen Meinungsbildung bei und ziele erkennbar darauf ab, in emotionalisierender Form Stimmung gegen den Antisemitismusbeauftragten zu machen.

Twitter hätte die Kommentare daher unverzüglich löschen muss, nach dem der Antisemitismusbeauftragte auf diese hingewiesen hatte. Dabei - so das Gericht - genüge es nicht, dass Twitter nur die beanstandeten Tweets und wortgleiche Tweets lösche. Twitter sei auch verpflichtet, Tweets zu löschen, die als gleichwertig anzusehen sind und die trotz gewisser Abweichungen einen identischen Äußerungskern aufweisen wie der beanstandete Tweet. Insofern führte das Gericht aus:

"Das deutsche Recht mutet jedem Verpflichteten eines Unterlassungsgebots zu, selbst festzustellen, ob in einer Abwandlung das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt und damit kerngleich ist. Twitter befindet sich damit in keiner anderen Situation, als wenn eine bestimmte Rechtsverletzung gemeldet wird. Auch in diesem Fall muss Twitter prüfen, ob diese Rechtsverletzung eine Löschung bedingt oder nicht“.

LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.12.2022, 2-03 O 325/22

Fazit:

Diese Entscheidung erleichtert es Betroffenen, sich stärker gegen Hass Kommentare auf Social Media, insbesondere Twitter zu wehren, wird nun auch Twitter mehr in die Pflicht genommen. Zwar obliegt Twitter keine Monitoring Pflicht über alle Twitter Nutzer, aber doch hinsichtlich der beanstandeten Ehrverletzungen. Insoweit muss Twitter nicht nur nach wortgleichen, sondern auch nach sinngleichen ehrverletzenden Kommentaren suchen und diese auch ohne erneute Meldung von sich aus löschen.

Das LG Frankfurt am Main bleibt mit dieser Entscheidung seiner Linie treu. Das Gericht hat bereits mit Urteil vom 8.4.2022 (2-03 O 188/21) entschieden, dass auch Facebook weitreichende Löschungspflichten obliegen. Dort ging es um in einer Wort-Bild-Kombination („Meme“) untergeschobene Falschzitate auf Facebook. Das Gericht entschied, dass Facebook auch ohne erneuten Hinweis Ehrverletzungen löschen muss, wenn sie einen kerngleichen Inhalt aufweisen. Dort hatte Renate Künast geklagt, die sich im Social Web bekanntlich zahlreichen Hass-Kommentaren ausgesetzt sieht und auch den Weg bis zum BGH nicht scheut.

Sind auch Sie von unwahren oder ehrenrührigen Kommentaren, Posts oder Tweets auf Social Media betroffen? Dann helfe ich gerne auch Ihnen, Ihre Ansprüche als Betroffene/r zügig, effezient und konsequent durchzusetzen!
Rechtsanwältin Denise Himburg – Ihre Anwältin für Medienrecht mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung im Medien- und Presserecht
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