Liebscher & Bracht erfolgreich wegen Irreführung abgemahnt

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Bild von Angelo Esslinger auf Pixabay

Jeder Schmerzgeplagte stößt wohl irgendwann auf ein YouTube-Video von "Liebscher & Bracht". Darin erklärt der stets weiß gekleidete Roland Liebscher-Bracht, mit welchen Übungen man Schmerzen schnell und einfach loswird. Im gleichnamigen Onlineshop werden neben Faszienrollen, DVDs und Bücher auch Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Mitarbeiter des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz haben Aussagen und Angebote im Onlineshop von Liebscher & Bracht geprüft und bestimmte irreführende Werbeaussagen erfolgreich abgemahnt.

Liebscher & Bracht warb mit unzulässigen Gesundheitsversprechen

In ihrem Online-Shop vertreiben "Liebscher & Bracht" Produkte wie "Vitamin D3“, „Q10+“ oder „Basen+“. In diesem Zusammenhang warb Liebscher & Bracht u.a. mit folgender Aussage:

"Da der Verlust nicht anders kompensierbar ist, raten wir zur zusätzlichen Aufnahme von Mikronährstoffen durch Nahrungsergänzungsmittel“.

Diese Aussage wurde vom Projekt "Faktencheck Gesundheitswerbung" wegen Verstoßes gegen die Nahrungsergänzungsmittel- und EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Heilmittelwerbegesetz abgemahnt und darf nicht mehr verwendet werden. Auch das Werbeversprechen im Namen des „Schmerzfrei Drückers“ wurde abgemahnt. Auch insoweit gab Liebscher & Bracht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Liebscher & Bracht veröffentlichte nur positive Kundenbewertungen

Weiterhin wurde die irreführende Werbung mit Kundenbewertungen abgemahnt. Den Verbraucherschützern fiel bei der Überprüfung des Onlineshops auf, dass im Shop ausschließlich positive Bewertungen für Nahrungsergänzungsmittel veröffentlicht waren. Die vom Faktencheck-Team nach Testkäufen abgegebenen schlechten Bewertungen wurden im Shop nicht veröffentlicht. Aufgrund der Abmahnung und der auch insoweit abgegebenen Unterlassungserklärung werden nun auch schlechte Bewertungen im Onlineshop von Liebscher & Bracht veröffentlicht. 

Werbeaussage „Schmerzspezialist Nr. 1“ irreführend

Schließlich darf Liebscher & Bracht nicht mehr mit dem Claim "Schmerzspezialist Nr. 1" werben. Roland Liebscher-Bracht ist weder Arzt noch Therapeut, sondern gelernter Maschinenbauer.

Quelle: PM vom 31.03.2022 unter https://www.faktencheck-gesundheitswerbung.de/faktencheck-blog

Auch das Wissenschaftsmagazin Quarks hat die Methoden von Liebscher & Bracht analysiert: Quarks.de