16. Aug. 1996
BGH: Irreführende Werbung mit einem Setpreis
Der BGH hat mit Urteil vom 29.02.1996 entschieden, dass die Werbung mit einer Preissenkung (hier: HiFi-Kompaktanlage und Lautsprecher) in einem "Setpreis" grundsätzlich nicht schon deshalb irreführend ist, weil einer der angegebenen Einzelpreise über dem "Setpreis" liegt. Eine Irreführung kommt jedoch in Betracht, wenn der höhere Einzelpreis vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.