Fehlender Hinweis auf OS-Plattform Wettbewerbsverstoß
Nunmehr hat auch das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 07.06.2016 entschieden, dass ein Onlinehändler, der keinen Link auf OS-Schlichtungsplattform auf seinen Websieten vorhält, wettbewerbswidrig handelt.
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Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis nicht wettbewerbswidrig
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob eine Arbeitnehmerüberlassung ohne die nach Gesetz (§ 1 AÜG) erforderliche Erlaubnis zugleich wettbewerbswidrig ist und daher von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Da § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG keine Marktverhaltensnorm sei, verneinte der BGH einen Wettbewerbsverstoß.
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Formelle Anforderungen an Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Das Landgericht München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nur wirksam ist, wenn darin für den Fall der Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausdrücklich gerichtliche Schritte angedroht werden.
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Unterlassungsschuldner muss Google Cache löschen
Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt oder durch Urteil zur Unterlassung verurteilt wird, muss die abgemahnten Werbeangaben nicht nur auf seiner eigenen Internetseite löschen, sondern auch dafür sorgen, dass diese nicht mehr über Google bzw. Google-Cache abrufbar sind. Dies hat das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 10.09.2016 einmal mehr bestätigt.
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Abmahngefahr: Fehlender Link auf OS-Plattform und Fehlurteile
Seit dem 9. Januar 2016 müssen Online-Händler einen Link auf die von der EU-Kommission bereitgestellte OS-Plattform auf ihrer Webseite bzw. in ihrem Shop vorhalten. Fehlt ein solcher Link, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, der von Wettbewerbern und Verbänden (IDO) gerne abgemahnt wird. Hierzu gibt es bereits Urteile, leider auch Fehlurteile.
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Makleranzeigen müssen Pflichtangaben nach EnEV enthalten
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 4.8.2016 entschieden, dass Makler in Immobilienanzeigen die nach § 16 a EnEV erforderlichen Pflichtangaben angeben müssen. Dazu zählt u.a. ein Hinweis auf die Art des Energieausweises und das im Energieausweis genannte Baujahr. Fehlen solche Angaben in der Anzeige, handelt der Makler wettbewerbswidrig.
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