Markenschutz für Startups: Fehler vermeiden, Erfolg sichern

Bild
Bild von Stefan Schweihofer auf Pixabay

Als Startup-Gründer haben Sie sicher viel zu tun, aber vergessen Sie nicht, das Markenrecht frühzeitig auf Ihre To-Do-Liste zu setzen. Zu späte Markenanmeldungen oder Fehler bei der Markenanmeldung sind nicht nur ärgerlich, sondern können zu erheblichen Fehlinvestitionen, Produkteinstellungen und Folgekosten sowie Schadensersatzforderungen führen. Im schlimmsten Fall droht die Insolvenz. Welche Fehler bei der Markenanmeldung häufig gemacht werden und wie Sie diese vermeiden können, erfahren Sie in diesem Artikel.

1. Markenschutz – Brauchen wir nicht! 

Für Startups, bei denen das Geld knapp ist, mag Markenschutz zunächst als Luxusinvestition erscheinen. Oft wird die Meinung vertreten, Markenschutz sei unnötig oder man kümmere sich später darum. Häufig steht der Markenschutz erst dann auf der Tagesordnung, wenn das Unternehmen erfolgreich ist, sich auf dem Markt etabliert hat und die Produkte einen gewissen Bekanntheitsgrad erreciht haben.

Das ist aber gefährlich. Denn sobald eine Geschäftsidee erfolgversprechend ist, die Geschäfte laufen und die Produkte am Markt bekannt sind, weckt dies das Interesse der Konkurrenz. Ohne Markenschutz können andere Unternehmen identische oder ähnliche Marken verwenden und potenzielle Kunden abwerben. Markenschutz ermöglicht es, gegen solche Trittbrettfahrer vorzugehen und die eigenen Investitionen und geschaffenen Werte zu schützen und abzusichern.

2. Markenanmeldung - Machen wir später!

Im Markenrecht gilt der Grundsatz "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Wer ein Zeichen zuerst als Marke anmeldet, hat den besseren Zeitrang und kann anderen verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichens für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.

Meldet ein Konkurrent ein von Ihnen benutztes, aber nicht als Marke eingetragenes Zeichen als Marke an, kann er Ihnen die weitere Benutzung der von Ihnen mit viel Zeit, Mühe und Kosten aufgebauten "Marke" verbieten. Sie müssten Ihr gesamtes Marketingkonzept inklusive Internetauftritt/Social Media Accounts ändern, Ware vernichten oder umetikettieren, Kataloge/Flyer einstampfen und von vorne anfangen. Zudem drohen Schadensersatzforderungen und hohe Abmahnkosten. Im schlimmsten Fall droht die Insolvenz.

Der Markenschutz sollte daher bei der Gründung eines Unternehmens oder bei der Einführung neuer Produkte oberste Priorität haben. Insbesondere das "Corporate Branding" sollte als Marke geschützt werden. Aber auch Produktnamen und Werbeslogans können und sollten als Marke geschützt werden.

3. Anmeldung von nicht schutzfähigen Zeichen

Nicht jedes Zeichen kann als Marke eingetragen werden. Wenn Ihre Marke nicht unterscheidungskräftig ist oder aus beschreibenden Begriffen besteht, wird sie vom Markenamt zurückgewiesen. Die Anmeldekosten werden Ihnen in diesem Fall nicht zurückerstattet. Wenn Sie bereits Zweifel an der Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke haben, ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.

So wurden z.B. die Marken "marktfrisch" für Lebensmittel, "fliesen24" für einen Online-Fliesenhandel oder "fashion.de" für Textilwaren wegen beschreibender Angaben zurückgewiesen. Eine gänzliche Zurückweisung kann vermieden werden, indem statt einer reinen Wortmarke eine Wort-/Bildmarke angemeldet wird. Der Schutz einer Wort-Bildmarke, die einen beschreibenden Wortbestandteil enthält, ist jedoch beschränkt. Es empfielt sich daher auch hier, vor der Markenanmeldung anwaltlichen Rat einzuholen.

4. Keine Markenrecherche vor der Markenanmeldung

Ein häufiger Fehler besteht darin, nicht zu prüfen, ob bereits Marken oder Kennzeichen existieren, die Ihrer Markenanmeldung entgegenstehen könnten. Das Markenamt prüft nicht, ob es ältere Marken gibt, die mit Ihrer Wunschmarke kollidieren könnten.

Es besteht nicht nur die Möglichkeit, dass Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen Ihre Marke einlegen, sondern es drohen auch kostspielige Markenabmahnungen. Alle Investitionen in den Aufbau und die Pflege der Marke waren dann umsonst. Zudem muss eine neue Marke aufgebaut werden, was wiederum Zeit, Mühe, Aufwand und Kosten verursacht. Mit einer Markenrecherche können Sie ein solches Marketing- und Kostenfiasko vermeiden.

5. Keine umfassende Markenrecherche

Unternehmen teilen mir häufig mit, dass sie bereits geprüft hätten, ob es identische Marken gibt. Gefährlich sind aber nicht nur identische ältere Marken. Eine Markenrechtsverletzung kann auch bei der Verwendung eines ähnlichen Zeichens für ähnliche Waren oder Dienstleistungen vorliegen.

Dabei ist zu beachten, dass Ähnlichkeiten nicht nur zwischen Produkten (z.B. Schuhe und Bekleidung) oder Dienstleistungen (Verlagsdienste und Texterstellung) bestehen können, sondern auch zwischen Produkten und Dienstleistungen (z.B. Brillen und optischen Dienstleistungen).

Bei der Durchführung einer Markenrecherche müssen auch Wortmarken und Wort-Bild-Marken berücksichtigt werden. Eine Wortmarke besteht aus einem Wort oder einer Wortfolge, während eine Wort-Bild-Marke aus einer Kombination aus Wort und Bild besteht. Beide Arten von Marken können Verwechslungsgefahr mit der gewünschten Marke darstellen.

Deshalb erfordert eine Markenrecherche professionelle Erfahrung und Fachkenntnisse im Markenrecht. Um Fehlinvestitionen und Abmahnungen wegen Verletzung von Markenrechten zu vermeiden, sollte eine Markenrecherche in professionelle Hände gelegt und nicht an der falschen Stelle gespart werden.

6. Unvollständiges Verzeichnis von Waren und Dienstleistungen

Im Rahmen der Markenanmeldung muss ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis eingereicht werden. In diesem Verzeichnis legen Sie fest, für welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke eingetragen werden soll. Damit bestimmen Sie den Schutzumfang Ihrer Marke.

Das Verzeichnis kann nach der Einreichung beim Markenamt nicht mehr ergänzt werden. Haben Sie Waren oder Dienstleistungen vergessen, müssen Sie eine neue Markenanmeldung einreichen, was mit Kosten verbunden ist. Sie müssen daher genau überlegen, welche Waren und Dienstleistungen unter der Marke vertrieben werden sollen. Es empfhielt sich, auch Waren und Dienstleistungen aufzunehmen, die erst in Zukunft vertrieben oder angeboten werden sollen. Sie haben fünf Jahre Zeit (Benutzungsschonfrist), um zu überlegen, ob und für welche Waren und Dienstleistungen Sie die Marken tatsächich benutzen möchten.

Je nach Branche und Umfang der unternehmerischen Tätigkeit kann es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu erstellen, das die aktuelle und zukünftige Tätigkeit des Markenanmelders umfasst und den Anforderungen der Markenämter entspricht. Es empfiehlt sich daher, auch insoweit auf die Expertise von auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwälten zurückzugreifen, um kostspielige Fehler bei der Markenanmeldung zu vermeiden.

7. Expansionen in andere Länder berücksichtigen!

Bevor Sie eine Marke anmelden, sollten Sie prüfen, in welchen Ländern Sie Markenschutz benötigen. Eine deutsche Marke bietet nur Schutz in Deutschland, eine Unionsmarke bietet Schutz in 27 EU-Mitgliedstaaten. Sowohl die deutsche Marke als auch die Unionsmarke hat Vorteile und Nachteile.

Eine Unionsmarke bietet keinen Markenschutz in Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz, Vereinigtes Königreich (nach dem Brexit) und in europäischen Mikrostaaten wie Monaco, San Marino, Vatikanstadt und Andorra. Wenn Sie in diese EU-Länder oder ins EU-Ausland expandieren wollen, sollten Sie von Anfang an auch die Möglichkeit einer IR-Marke prüfen und die Kosten vergleichen.

8. Sichern Sie sich Domains für Ihre Marke!

Marken werden heute oft auch als Domains verwendet. Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob die gewünschte Marke als Domain verfügbar ist. Sind Domains nicht mehr verfügbar oder müssten Domains zu hohen Preisen erworben werden, kann dies dazu führen, dass Sie auf Ihre Wunschmarke verzichten müssen. Es empfiehlt sich, Domains auch dann zu sichern, wenn Sie sich noch nicht endgültig für eine bestimmte Marke entschieden haben. Im Gegensatz zur Markeneintragung sind die Kosten für die Domainregistrierung gering.

9. Funktioniert meine Marke auch in anderen Sprachen?

Auch wenn Sie zunächst nur in Deutschland tätig sind, sollten Sie prüfen, ob Ihre Marke auch in anderen Sprachen funktioniert. Wenn sich Ihre Marke oder Ihr Unternehmen gut entwickelt, kann eine Expansion in andere Länder in Betracht gezogen werden. Es wäre ärgerlich, wenn Ihre mühsam aufgebaute Marke in anderen Ländern nicht funktioniert, weil ihre Aussprache schwerfällig ist oder sie dort eine negative Bedeutung hat.

10.  Schutz vor Trittbrettfahrern durch Markenüberwachung

Die Markenüberwachung hilft Ihnen, mögliche Verletzungen Ihrer Markenrechte zu erkennen und zu verhindern, dass Dritte vom guten Ruf Ihrer Marke profitieren. Sie sollten daher in der Lage sein, die Eintragung identischer und ähnlicher Marken durch Dritte von vorherein zu verhindern. Dazu müssen Sie wissen, welche Marken für welche Waren und Dienstleistungen wo angemeldet werden.

Eine professionelle Markenüberwachung spart langfristig Geld, da Widerspruchsverfahren nur zeitlich begrenzt möglich sind. Erfahren Sie erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist Kentnis von der Eintragung einer identischen oder ähnlichen Marke, müssen Sie Ihre Markenrechte in einem langwierigen und kostenintensiven Klageverfahren durchsetzen.

Zu einer effektiven Markenüberwachung gehört die kontinuierliche Beobachtung der Markenregistrierungen. Bei kritischen Markenanmeldungen Dritter kann entweder ein Widerspruch eingelegt oder eine Abgrenzungsvereinbarung getroffen werden.

Fachanwältin berät Startups im Markenrecht

Sie wollen eine Marke anmelden? Haben jedoch noch Fragen?
Markenabmahnung erhalten - und nun ? Kontaktieren Sie mich jetzt!

Checkliste für Startups:

Markenschutz - Brauchen wir!💡
👉Denken Sie frühzeitig an den Schutz Ihrer Marke, auch wenn das Budget knapp ist.
👉Markenschutz sichert Investitionen und schützt vor Konkurrenz.

Frühzeitige Markenanmeldung
👉Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Melden Sie Ihre Marke frühzeitig an, um die Priorität zu sichern.
👉Verhindern Sie den Verlust einer etablierten "Marke" durch Markenanmeldungen Dritter.

Die Marke sollte nicht beschreibend sein
👉Achten Sie darauf, dass Ihre Marke Unterscheidungskraft aufweist.
👉Verwenden Sie keine beschreibenden Begriffe. Holen Sie im Bedarfsfall rechtlichen Rat ein.
 
Markenrecherche vor Markenanmeldung ❗️
👉Überprüfen Sie, ob bereits identische oder ähnliche Marken existieren.
👉Eine professionelle Markenrecherche vermeidet Konflikte und teure Abmahnungen.

Professionelle Markenrecherche 👀
👉Achten Sie auch auf ähnliche Marken und ähnliche Waren/Dienstleistungen.
👉Berücksichtigen Sie auch Wort-Bild-Marken bei der Recherche.

Umfassendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis 📚
👉 Prüfen Sie genau, welche Waren und Dienstleistungen abgedeckt werden müssen.
👉Beachten Sie dabei mögliche zukünftige Geschäftserweiterungen.

Geografischer Markenschutz: Expansionen beachten! 🚀
👉Überlegen Sie sorgfältig, ob eine nationale Marke ausreichend ist oder eine Unions- oder IR-Marke sinnvoller wäre.
👉Planen Sie Ihre Markenstrategie, um Expansionspläne nicht zu gefährden.

Domains für Marke gesichert? 💻
Prüfen Sie die Verfügbarkeit der gewünschten Marke als Domain.
Registrieren Sie Domains, auch wenn Sie sich noch nicht endgültig für die Marke entschieden haben.

Funktioniert die Marke in anderen Sprachen? 🌍
👉Überprüfen Sie, ob Ihre Marke auch in anderen Sprachen funktioniert.
👉 Vermeiden Sie Marlen mit ungewünschten Bedeutungen oder unaussprechlichen Namen.

Professionelle Markenüberwachung beauftragt? 💼
👉Überwachen Sie Ihre Marken, um Verletzungen Ihrer Markenrechte zu erkennen.
👉Legen Sie Widersprüche ein oder vereinbaren Sie Abgrenzungsvereinbarungen.