Ist auf einem Foto eine Person abgebildet, muss vor Nutzung des Fotos neben der Zustimmung des Fotografen auch die Zustimmung der abgebildeten Person eingeholt werden. Auch diese Einwilligung kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Allein aus Beweisgründen, sollte jedoch auch diese Einwilligung schriftlich erfolgen.
Es nützt die "weiteste mündliche Einwilligung" nichts, wenn es sich die Person nachher - warum auch immer - "anders überlegt" und die Erteilung einer Einwilligung bestreitet. Die Darlegungs- und Beweislast, dass eine Einwilligung erteilt wurde, trägt derjenige, der das Foto verwendet hat.
In der schriftlichen Einwilligungserklärung sollte nicht nur das Foto exakt definiert werden, sondern auch der gegenständliche, zeitliche und ggfs. räumliche Umfang der Einwilligung.
Aus Sicht des Fotografen empfiehlt sich eine umfassende Rechteinräumung, aus Sicht des Abgebildeten eine präzise Eingrenzung der Einwilligung, um die Kontrolle über die Fotonutzung zu behalten. Bei Werbeaufnahmen sollte z.B. angeführt werden, für welche Fotos, für welches Produkt, für welche Kampagne, für welche Länder, in welchem Medium und für welchen Zeitraum die Einwilligung als erteilt gilt.