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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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Richtig reagieren bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

Für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann es viele Gründe geben. Insbesondere Online-Händler schwimmen quasi im Haifischbecken. Ob beim Verkauf im eigenen Shop oder auf Amazon, eBay & Co. Es lauern zahlreiche rechtliche Stolpersteine. So müssen Onlinehändler abmahnsichere Rechtstexte vorhalten, über Preise, Versandkosten, Lieferfristen, Zahlungsbedingungen informieren. Produktbeschreibungen dürfen nicht irreführend sein. Auch Maßnahmen des Direktmarketings, Gewinnspiele und Werbung auf Social Media sind abmahngefährdet.

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Werbung mit Zucker

Abmahnrisiko: Werbung mit „zuckerfrei“ und „ohne Zucker“

Immer mehr VerbraucherInnen möchten sich gesund und daher möglichst zuckerfrei ernähren. Für diese gehören Lebensmittel ohne Zucker daher unbedingt auf die Einkaufsliste, auch wenn sie etwas mehr kosten. Auch Unternehmen haben diesen Trend erkannt und werben zunehmend mit Angaben wie „ohne Zucker“ oder „zuckerfrei“. Dass die Verwendung solcher Angaben nur zulässig ist, wenn die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung (HCVO) eingehalten sind, wissen jedoch leider nicht alle Onlinehändler. Verstöße gegen die HVCO werden u.a. von dem Verband sozialer Wettbewerb abgemahnt. Was Onlinehändler bei der "Zuckerwerbung" wissen sollten, erklären wir in diesem Beitrag.

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Sandhage mahnt für iOcean UG Schwarzverkäufe auf eBay ab

Der Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage mahnt seit Jahren für dubiose Onlineshops ab, darunter auch für die iOcean UG (haftungsbeschränkt). Abgemahnt werden überwiegend kleine eBay Verkäufer. Mittlerweile hat man sich auf Abmahnungen wegen (angeblicher) Schwarzverkäufe fokussiert. Die Frage, ab wann Verkäufe auf eBay privat oder gewerblich sind, ist nicht immer leicht zu beantworten, gibt es keine festen Grenzwerte. Aber selbst wenn tatsächlich Schwarzverkäufe vorliegen, bedeutet dies nicht, dass die Abmahnungen der iOcean UG berechtigt sind. Denn nur echte Wettbewerber dürfen Wettbewerbsverstöße abmahnen. Bei dem von der iOcean UG betriebenen Onlineshop www.schuh-werk24.de handelt es sich m.E. jedoch um einen Shop, der nur für Zwecke von Abmahnungen aufgelegt wurde.

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Abmahngefahr: Werbung mit Prüfzeichen und Gütesiegeln

Sie wollen auf die besondere Qualität ihrer Produkte durch Gütesiegel und Qualitätszeichen hinweisen und sich dadurch von Mitbewerbern abheben? So beliebt die Werbung mit Prüfzeichen und Gütesiegeln bei Unternehmen ist, so beliebt ist dieses Thema bei Abmahnern. Denn insbesondere bei der Werbung mit Prüfzeichen lauern zahlreiche rechtliche Stolperfallen, werden an die rechtskonforme Werbung hohe Anforderungen gestellt. Damit die Werbung mit Prüfzeichen und Gütesiegeln nicht zu Abmahnungen führt, sollten Sie sich vorher damit beschäftigen, was der Verkehr bei Prüf- und Gütezeichen erwartet. 

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Sandhage Abmahnungen für iOcean UG - wehren Sie sich!

Der für missbräuchliche Massenabmahnungen (gerichts-) bekannte Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage mahnt seit Jahren für diverse Onlineshops ab, so u.a. auch für die iOcean UG (haftunsgbeschränkt). In den Abmahnungen wird stets behauptet, die iOcean UG betreibe unter www.schuh-werk24.de einen Onlineshop und sei daher Wettbewerberin. Abgemahnt werden u.a. Verkäufer, die auf eBay & Co. als private Verkäufer auftreten, obwohl sie tatsächlich gewerbliche Verkäufer seien. Auch der Onlineshop www.schuh-werk24.de entspricht dem Muster anderer von Sandhage vertretener Onlineshops: Wenige Produktkategorien, geringer Liefervorrat, hohe Versandkosten, Liefergebiet Deutschland, nur Vorkasse. Daher stellt sich auch bei den Abmahnungen der iOcean UG die Frage: Sind die Sandhage Abmahnungen für die iOcean UG berechtigt? Wenn nicht, welche Ansprüche haben die zu Unrecht Abgemahnten?

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Liebscher & Bracht erfolgreich wegen Irreführung abgemahnt

Jeder Schmerzgeplagte stößt wohl irgendwann auf ein YouTube-Video von "Liebscher & Bracht". Darin erklärt der stets weiß gekleidete Roland Liebscher-Bracht, mit welchen Übungen man Schmerzen schell und einfach los wird. Im gleichnamigen Onlineshop werden neben Faszienrollen, DVDs und Bücher auch Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Mitarbeiter des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz haben Aussagen und Angebote im Onlineshop von Liebscher & Bracht geprüft und bestimmte irreführende Werbeaussagen erfolgreich abgemahnt.

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Sandhage Abmahnung für Sachse Vertriebs GbR - wehren Sie sich!

Der für missbräuchliche Massenabmahnungen (gerichts-) bekannte Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage mahnt seit Jahren für diverse Onlineshops ab, so u.a. auch für die Sachse Vertriebs GbR (www.sachse-care.de). Ausweislich der mir bisher vorliegenden Abmahnungen wird u.a. das Fehlen einer Großhandelserlaubnis nach § 52 a AMG bzw. der Registrierung im Verpackungsregister bzw. bei der Stiftung EAR abgemahnt. Auch der Onlineshop www.sachse-care entspricht dem Muster anderer von Sandhage vertretener Onlineshops: Nur wenige Produktkategorien, geringer Liefervorrat, hohe Versandkosten, Lieferung nur in Deutschland, Zahlung nur per Vorkasse, gleichlautende AGB und DSE. Nicht nur deshalb stellt sich auch bei den Abmahnungen der Sachse Vertriebs GbR die Frage: Sind die Abmahnungen der Sachse Vertriebs GbR berechtigt? 

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Sandhage Abmahnung für Juwelier Chronotage - wehren Sie sich!

Der für missbräuchliche Massenabmahnungen (gerichts-) bekannte Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage mahnt seit Jahren für diverse Onlineshops ab, so u.a. auch für die Juwelier Chronotage GmbH (www.chrono-exclusiv.de). Ausweislich der uns vorliegenden Abmahnungen wird entweder die fehlende Registrierung im Verpackungsregister (Verstoß gegen Verpackungsverordnung) oder bei der Stiftung EAR (Verstoß gegen § 6 ElektroG) abgemahnt. Auch dieser Onlineshop ähnelt den von Sandhage vertretenen Onlineshops auffällig: Geringer Liefervorrat, hohe Versandkosten, Lieferung nur in Deutschland, Zahlung nur per Vorkasse, gleichlautende AGB und DSE. Nicht nur deshalb stellt sich auch bei den Abmahnungen der Juwelier Chronotage die Frage: Sind die Abmahnungen berechtigt? 

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Was tun bei Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß?

Sowohl die Nichtreaktion als auch falsche Reaktionen auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung können erhebliche nachteilige Folgen für den Abgemahnten haben. Daher ist es keinesfalls die beste Reaktion, auf eine Abmahnung überhaupt nicht zu reagieren und diese einfach wegzulegen. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mitbewerber seine Rechte bei einem Schweigen des Abgemahnten gerichtlich weiter verfolgt. Aufgrund der hohen Streitwerte ist dies mit erheblichen Kosten verbunden. Spätestens im Klageverfahren muss man Anwälte beauftragen. Die Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe sollte jedoch bereits nach Erhalt der Abmahnung erfolgen. Denn es gilt nicht nur zu prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, sondern auch, ob die bewusste Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung trotz klarem Verstoß wirtschaftlich sinnvoller ist. Insofern gilt es die Vor- und Nachteile einer Unterlassungserklärung zu kennen.

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KfZ-Innungen mahnen Wettbewerbsverstöße ab

Abmahnung der Kfz-Innungen wegen Irreführung – Was nun?

Auch zahlreiche meiner Mandanten erhielten bereits unerfreuliche Post von Kfz-Innungen. Früher wurden Abmahnungen über die Kanzlei JuS versendet. Mittlerweile haben die KfZ-Innungen regional tätige "Verbände für den fairen Wettbewerb e.V:" gegründet, die Abmahnungen selbst versenden. Neben der Zahlung einer Kostenpauschale von ca. 300 EUR wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu Recht?

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Sandhage versendet massenweise Abmahnungen

Sandhage Abmahnung erhalten? Wehren Sie sich!

Der für missbräuchliche Massenabmahnungen hinlänglich (gerichts-) bekannte Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage setzt seine Abmahntätigkeit auch nach Inkrafttreten des Anti-Abmahngesetzes ungebremst fort. Dabei ähneln sich die von Sandhage vertretenen Onlineshops auffällig: Breit gestreutes Warensortiment, geringer Liefervorrat, hohe Versandkosten, Lieferung nur in Deutschland, Zahlung per Vorkasse, gleichlautende AGB und DSE. Ein Schelm wer Böses denkt… Nicht nur deshalb stellt sich bei Sandhage Abmahnungen stets die Frage: Sind die Abmahnungen von Sandhage missbräuchlich? 

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Abmahngefahr: Irreführende Alterswerbung

Was ist bei Alterswerbung und Traditionswerbung zu beachten?

Firmen werben oft und gerne mit Altersangaben (z.B. "gegründet 1887") oder mit Hinweisen auf eine lange Tradition ihres Unternehmens (z.B. "über 400 Jahre Brautradition"). Solche Werbeangaben verleihen einem Unternehmen ein gewisses Maß an Wertschätzung und Zuverlässigkeit, welches mit einem gerade neu auf dem Markt aufgetretenen Unternehmen noch nicht in Verbindung gebracht wird. Selbstverständlich ist auch bei der Alters- bzw. Traditionswerbung das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot zu beachten. Wird irreführend mit Alter oder Tradition geworben, droht eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß.

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IDO mahnt weiter massenweise eBay-Händler ab

Uns rufen wöchentlich vom IDO-Verband abgemahnte Onlinehändler an, die auf der Verkaufsplattform eBay Waren verkaufen. Was sollten von IDO abgemahnte eBay-Verkäufer unbedingt beachten?

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