Urheberrecht: Aktuelle Urteile und News

Wann sind Werbetexte oder Produktbeschreibungen urheberechtlich geschützt? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Frankenthal in seinem Urteil vom 03.11.2020 beschäftigt. Für den dortigen Werbetext wurde der Urheberschutz verneint, da er sich weder sprachlich noch aufgrund Auswahl, Anordnung und Gliederung von sonstigen Werbetexten abhob, also nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufwies.

Die Berliner Kanzlei Hegewerk übernahm Mitte 2020 das Abmahngeschäft für diverse Stockfotografen von der Berliner Kanzlei Pixel.Law. Zu den nunmehr von der Kanzlei Hegewerk betreuten Fotografen gehören die bekannten Abmahn-Fotografen Stephan Karg und Dirk Vonten. Gegenstand der Abmahnungen sind Fotos, die von Karg und Vonten auf Fotolia oder Adobe für wenige Euros zur kommerziellen Nutzung angeboten werden. Dieser Abmahnpraxis schob mittlerweile das AG Charlottenburg und nunmehr auch das LG Köln einen Riegel vor.

Der BGH hatte sich in seinem Urteil vom 21.02.2019 mit der Frage zu beschäftigen, ob die Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Kunstobjekt im Museum) ein Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht darstellt. Nach dem BGH ist diese Frage im Rahmen einer umfassenden Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers zu beantworten.

Das Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 8.5.2015 entschieden, dass SKY Gastwirten, Sportsbars oder Wettbüros, die kein SKY-Abo haben, dennoch nicht die Übertragung der Fußball-Bundesliga via Internet verbieten kann. Entsprechende Abmahnungen von SKY sind daher unberechtigt mit der Folge, dass SKY den abgemahnten Gastwirten die Rechtsverteidigungskosten ersetzen muss.

Der BGH hat mit Urteil vom 20.12.2018 entschieden, dass ein Museum Besuchern das Fotografieren von im Museum ausgestellten Werken verbieten kann. Fertigt ein Besucher unter Verstoß gegen das Fotografierverbot dennoch Fotos von im Museum ausgestellten Werken an und nutzt diese z.B. im Internet, ist der Besucher dem Museum gegenüber zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Ferner entschied der BGH, dass Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden regelmäßig Urheberschutz genießen.

Der EuGH hat mit Urteil vom 7.8.2018 entschieden, dass das Einstellen einer Fotografie auf einer öffentlich zugänglichen Webseite auch dann der Zustimmung des Urhebers bedarf, wenn die Fotografie bereits zuvor auf einer anderen Webseite im Einverständnis des Urhebers frei und uneingeschränkt im Internet zugänglich war. Denn durch das Einstellen der Fotografie auf einer anderen Webseite wird die Fotografie einem neuen Publikum zugänglich gemacht.