LG Köln: Unberechtigte Urheberrechtsbeschwerden (Copyright-Strikes)
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine unberechtigte Urheberrechtsbeschwerde ("Copyright-Strike") gegenüber einer Streaming-Plattform mit dem Ziel der Sperrung von Inhalten einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Uploaders darstellt. Die BGH-Rechtsprechung zur unberechtigten Schutzrechtsverwarnung sei auf unberechtigte Urheberrechtsbeschwerden übertragbar. Der Uploader könne daher von dem Einreicher der unberechtigten Urheberrechtsbeschwerde Unterlassung verlangen.
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BGH zum Recht auf Anerkennung der Urheberschaft § 13 UrhG
Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Buch geschrieben und plötzlich behauptet jemand, er sei der wahre Autor. Diese Person äußert diese Behauptung jedoch nur Ihnen gegenüber und nicht öffentlich. Kann auch diese privat geäußerte Anmaßung Ihr Recht auf Anerkennung als Urheber verletzen? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil beschäftigt.
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GEMA verklagt OpenAI: Streit um Urheberrechte bei ChatGPT
Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren beeindruckende Fortschritte gemacht. Mit diesen technologischen Innovationen gehen aber auch rechtliche Herausforderungen einher. Ein aktuelles Beispiel ist die Klage der GEMA gegen OpenAI, das Unternehmen hinter dem KI-basierten Sprachmodell ChatGPT. Im Kern geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Werke für das Training von KI-Modellen wiw ChatGPT verwendet werden dürfen.
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Urheberrechtsverletzung durch Nachmalen von Gemälden
Das Landgericht Düsseldorf hatte sich mit der interessanten Frage zu beschäftigen, ob das Nachmalen von Gemälden eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Im vorliegenden Fall hatte ein Künstler mehrere Gemälde eines international bekannten Malers nachgemalt und anschließend verkauft. Das Gericht bejahte aufgrund der Ähnlichkeit zwischen den Originalen und den vom Beklagten nachgeschaffenen Bildern eine Urheberrechtsverletzung und sprach dem geschädigten Künstler erheblichen Schadensersatz (26.000 Euro) zu.
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Kostenfalle: YouTube-Beschwerde ersetzt keine Abmahnung
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln schafft Klarheit über die rechtliche Bedeutung von Beschwerden (Strikes) auf YouTube & Co. Das Gericht entschied, dass eine förmliche Abmahnung in der Regel nicht durch die Nutzung eines plattforminternen Beschwerdeverfahrens ersetzt wird. Führt ein Rechteinhaber lediglich das plattforminterne Beschwerdeverfahren durch, mahnt den Uploader jedoch nicht ab, läuft er Gefahr, im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses des Uploaders im einstweiligen Verfügungsverfahren die Kosten gem. § 93 ZPO tragen zu müssen.
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Verlag: Urheberrechtsverletzung durch Artikeländerung
Vor dem Landgericht Köln klagte ein freier Autor gegen einen Zeitungsverlag, weil dieser einen von ihm verfassten Artikel ohne seine Zustimmung verändert hatte. In dem Artikel ging es um die Verflechtung einer Politikerin mit einem Konzern. Der Verlag hatte Teile des Textes gestrichen und mit einem Hinweis versehen, dass frühere Fassungen irreführend gewesen seien. Das Gericht sah darin eine Urheberrechtsverletzung wegen Entstellung des Originaltextes und untersagte dem Verlag die weitere Veröffentlichung.
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