EuGH: Verlinken keine Urheberrechtsverletzung
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen das Setzen eines Links auf eine frei zugängliche Website mit urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Zustimmung des Urhebers dort integriert wurden, eine „öffentliche Wiedergabe“ und somit eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Vergütung für Zeitungsfotograf muss angemessen sein
Das OLG Hamm hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, welche Vergütung für Fotobeiträge eines freien hauptberuflichen Journalisten angemessen ist, die in Tageszeitungen eines Verlages veröffentlicht werden. Die vom Verlag gezahlte Vergütung von 10 EUR je Fotobeitrag befand das Gericht für unangemessen. Angemessen sei vielmehr eine Vergütung entsprechend der Gemeinsamen Vergütungsregeln zu Bildhonoraren für freie hauptberufliche Journalisten und Journalistinnen.
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OLG Celle: Unangemessene Vergütung für Onlineartikel
Das OLG Celle hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, welche Vergütung für Artikel angemessen ist, die in freien werbefinanzierten Onlinemagazinen veröffentlicht werden. Die vom Verlag gezahlte Vergütung von 40 - 100 EUR je Artikel befand das Gericht für unangemessen. Angemessen seien vielmehr 400 EUR je Artikel.
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Einfache Redewendung genießt keinen Urheberschutz
Das OLG Hamm hatte darüber zu entscheiden, ob dem Ausdruck "Wenn das Haus nasse Füße hat" urheberrechtlicher Schutz als Sprachwerk zukommt und verneinte dies mangels Vorliegen der erforderlichen sog. "Schöpfungshöhe". Der Ausdruck stelle nicht mehr als eine einfache, kurze, nicht originelle Redewendung dar.
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GEMA verliert Schadensersatzklage gegen YouTube
Das OLG München mit Urteil vom 28.01.2016 die Schadensersatzklage der GEMA gegen die Google-Tochter wegen You-Tube-Videos abgewiesen. Damit bestätigt das OLG München die Entscheidung des LG München aus dem Jahr 2015. Ein Gang zum BGH scheint sicher.
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Urheberschutz für Klavier Arrangements und richterliche Sachkunde
Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil vom 19.11.2015 entschieden, dass ein Gericht im Rahmen einer urheberrechtlichen Auseinandersetzung sich nur auf die eigene Sachkunde berufen kann, wenn es über besondere Kenntnisse verfügt und es daher keiner Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf. Allgemeine Schulkenntnisse reichen nicht.
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