BGH: Embedding von YouTube-Video auf eigene Webseite zulässig
Der BGH hat mit Urteil vom 09.07.2015 entschieden, dass ein Webseitenbetreiber keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechteinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des "Framing" in seine eigene Internetseite einbindet.
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Filmabgabe für Spielfilm-DVDs als Zeitschriftenbeilage (Covermounts)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 23.06.2015 entschieden, dass auch für Spielfilm-DVDs, die als Zeitschriftenbeilage (sog. Covermounts) vertrieben werden, eine Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz gezahlt werden muss.
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Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26.05.2015 entschieden, dass Bedienungsanleitungen urheberrechtlich geschützt sind, wenn sie das Alltägliche, was von einer Bedienungsanleitung erwartet werden darf, überragen. Anhaltspunkte hierfür sind Länge, besondere Gliederung, originäre Gedankengestaltung und -führung sowie Hervorhebung wichtiger Aspekte als Hinweise.
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YouTube haftet als Störer für Musikvideos von Nutzern
Das OLG Hamburg hat heute zwei Entscheidungen in urheberrechtlichen Verfahren verkündet, in denen die Betreiberin des Videoportals "YouTube" und (in einem der Verfahren) auch deren Muttergesellschaft, die Google Inc., wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen wurden.
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Verletzung des Leistungsschutzrechts für Verleger durch Onlinestellung eines Screenshots einer Webseite
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 06.01.2015 entschieden, dass die ungefragte Onlinenutzung eines Screenshots einer Webseite, die redaktionelle Angebote enthält, das dem Webseitenbetreiber zustehende Leistungsschutzrecht als Presseverleger verletzt.
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Keine GEMA-Vergütung für Hintergrundmusik in Arztpraxen
Der BGH hat in einem von der GEMA gegen einen Zahnarzt angestrengten Klageverfahren am 18.06.2015 entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine - vergütungspflichtige - öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt.
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