3D-Marken: EuG lehnt 3D-Zeichen mangels Unterscheidungskraft ab
Dreidimensionale Marken stehen vor besonderen Hürden – das zeigt ein aktuelles Urteil des EuG. Die Anmeldung einer Formmarke für eine Reinigungskapsel scheiterte, weil sie nicht ausreichend von marktüblichen Gestaltungen abweicht. Was das für Produktdesigns und den Markenschutz bedeutet, lesen Sie hier.
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EuG: "HOODLESS HOODIES" nicht als Marke für Bekleidung eintragungsfähig
Nicht jede vermeintlich kreative Wortschöpfung kann als Marke geschützt werden. Das musste jetzt auch Skechers feststellen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied, dass die Wortmarke „HOODLESS HOODIES” nicht als Unionsmarke für Bekleidung eingetragen werden kann. Das Gericht bestätigte die Ansicht des EUIPO, dass „HOODLESS HOODIES” vom Verkehr als „Hoodies ohne Kapuze” verstanden wird und daher beschreibend und somit nicht eintragungsfähig für Bekleidung ist (EuG, Urteil vom 11.04.2025, T‑206/24 - HOODLESS HODDIES"). Das Urteil zeigt einmal mehr: „Augen auf bei der Markenwahl”.
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OLG Hamburg: Kein Werktitelschutz für Figur "Miss Moneypenny"
Am 24. Oktober 2024 fällte das OLG Hamburg ein Urteil, das weitreichende Folgen für den kennzeichenrechtlichen Schutz fiktiver Charaktere hat. Die Rechteinhaberin der James-Bond-Serie scheiterte mit ihrer Klage gegen ein Unternehmen, das die Bezeichnungen „MONEYPENNY“ und „MY MONEYPENNY“ für Sekretariatsdienstleistungen verwendet. Das Gericht stellte klar, dass die Figur „Miss Moneypenny“ keinen eigenständigen Werktitelschutz genieße, da sie aus Sicht des Verkehrs untrennbar mit dem Gesamtwerk der James-Bond-Serie verbunden ist.
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Energydrink-Marke "MONSTER" verliert im Widerspruchsverfahren
Eine aktuelle Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, 23. August 2024, Az. 30 W (pat) 78/21) zeigt, wie wichtig es ist, dass Markeninhaber ihre Marken in der im Markenregister eingetragenen Form benutzen. Werden Marken in abgewandelter Form benutzt, besteht die Gefahr, dass der Markeninhaber die Benutzung der eingetragenen Marken nicht nachweisen kann. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass der Widerspruch aus dieser Marke zurückgewiesen wird. So erging es dem Inhaber der bekannten Marke „MONSTER“, die Schutz für Energydrinks genießt.
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Oktoberfest-Abmahnung: Stadt München verliert Klage gegen Online-Händler
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem markenrechtlichen Verfahren entschieden, dass die Verwendung des Begriffs „Oktoberfest“ auf Party- und Dekorationsartikeln die Markenrechte der Landeshauptstadt München an den Oktoberfest-Marken nicht verletzt. Die Stadt München, bekannt durch das weltberühmte Oktoberfest, hatte einen Online-Händler wegen Markenrechtsverletzung auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Abmahnkosten verklagt, da dieser u.a. Wand- und Tischdekorationen und Partyhüte mit dem Aufdruck "Oktoberfest“ anbot. Das Gericht wies die Klage der Stadt München in vollem Umfang ab. Gegen dieses Urteil legte die Stadt München Berufung ein.
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Amazon: Markenrechtsverletzung durch Anhängen an ASIN
Das Anhängen an fremde Amazon-Angebote (ASIN) ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber im Einzelfall zu rechtlichen Problemen führen. Neben Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen drohen auch Markenrechtsverletzungen. Eine Markenrechtsverletzung liegt z.B. dann vor, wenn unter der fremden ASIN ein Markenprodukt angeboten wird, Dritte sich an diese ASIN anhängen, jedoch nicht dieses Markenprodukt anbieten. In diesem Fall stellt das Anhängen an die fremde ASIN sowohl eine wettbewerbsrechtliche Irreführung als auch eine abmahnfähige Markenverletzung dar. Das Landgericht Hamburg hat sich kürzlich mit den markenrechtlichen Annexansprüchen (Abmahnkosten, Testkaufkosten, Auskunft, Schadensersatz) bei Markenrechtsverletzungen durch Anhängen an eine fremde ASIN bei Amazon befasst.
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