Vertrieb nachgeahmter Plastikuhren wettbewerbswidrig
Das OLG Frankfurt a.M. hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Vertrieb von Nachahmungsprodukten (hier: Plastikuhren) trotz abweichender Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein kann. Aufgrund der besonderen Umstände bejahte es diese Frage, da es trotz abweichender Kennzeichnung der nachgeahmten Plastikuhren zu einer mittelbaren Herkunftstäuschung kommen kann. Dem Verkehr sei nämlich bekannt dass für Mode- und Sportartikelhersteller Uhren in Lizenz hergestellt werden und Kooperationen mit Künstlern im Uhrenmarkt nicht unüblich sind.
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BGH: Goldton des "Lindt-Goldhase" als Farbmarke geschützt
Lindt & Sprüngli kämpft seit Jahren gerichtlich um Markenschutz für den berühmten Lindt-Goldhasen. Dabei geht es um die Frage, ob der Goldton des Lindt-Hasen (Farbton CIELAB 86.17, 1.56, 41.82) aufgrund Benutzung als Farbmarke geschützt ist. Der BGH bejahte - anders als die Vorinstanz - diese Frage. Der Erwerb von Verkehrsgeltung setze nicht voraus, dass der "Goldton" als "Hausfarbe" für sämtliche oder zahlreiche Produkte von Lindt & Sprüngli verwendet wird.
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Unlautere Amazon Sperrung durch Lieblingsmensch GmbH
Die Lieblingsmensch GmbH ist dafür bekannt, Wettbewerber selbst oder über die Patentanwälte Bockermann Ksoll Griepenstroh Osterhoff wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen abzumahnen. Zudem lässt die Lieblingsmensch GmbH über ihre Patentanwälte auch Angebote von Wettbewerbern auf Amazon sperren. Begründet wird dies stets damit, dass die beanstandeten Angebote Markenrechte der Lieblingsmensch GmbH verletzen würden. Unser Mandant wollte sich dies nicht gefallen lassen und ging gerichtlich gegen die Lieblingsmensch GmbH vor - mit Erfolg!
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Werksbezogene Inhaltsangabe genießt keinen Titelschutz
Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Angabe „Rezeptur-Tipp für pharmazeutische Beiträge Titelschutz zukommt bzw. die Angabe Rezpeturtipp in einer Überschrift in einem pharmazeutischen Beitrag titelmäßig benutzt wird. Im konkreten Fall verneinte das Gericht einen Titelschutz bzw. eine Titelrechtsverletzung.
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Verwechslungsgefahr zwischen "EDJI" und "BE EDGY BERLIN"
Das EuG hatte sich einmal mehr mit der Frage zu befassen, wann Verwechslungsgefahr zwischen einer Einwortmarke und einer aus mehreren Wortelementen bestehenden Wort-/Bildmarke besteht. Vorliegend ging es um die beim EUIPO eingereichte Anmeldung des Zeichens „BE EDGY BERLIN“, gegen die aus der französischen Wortmarke „EDJI“ Widerspruch eingelegt wurde. Ebenso wie das EUIPO, bejahte auch das EuG eine Verwechslungsgefahr aufgrund bildlicher und klanglicher Ähnlichkeit zwischen „EDGY“ und EDJI“.
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Modellbezeichnung Sam verletzt nicht immer die Marke Sam
Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Verwendung von "Sam" in einer Artikelbezeichnung in einem Internetangebot für eine Barbour-Jacke die Rechte an der für Bekleidungsstücke eingetragenen Marke "SAM" verletzt. Das Gericht verneinte in diesem Fall eine Markenrechtsverletzung. Diese Entscheidung dürfte viele Onlinehändler aufatmen lassen, die markenrechtlich geschützte Vornamen wie "Sam", "Frida" oder "Mo" als Modellbezeichnung verwenden. Ein Freibrief ist die Entscheidung des OLG Frankfurt allerdings nicht. Entscheidend ist immer die konkrete Ausgestaltung des Angebots und der Artikelbezeichnung.
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