Gastro-Marke "SCHÜTZENLISL" wegen Nichtbenutzung gelöscht
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 25.02.2022 zwei im Jahr 2015 für gastronomische Dienstleistungen eingetragene Marken "SCHÜTZENLISL" wegen Nichtbenutzung auf Klage einer Brauerein für verfallen erklärt. Der Markeninhaber konnte keine ernsthafte Benutzung der Marken seit Eintragung nachweisen. Die Marken werden daher gelöscht.
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Keine Verwechslungsgefahr zwischen TV-Beitrag und Buch-Titel
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Titel einer TV-Reihe („Nie wieder keine Ahnung! Malerei“) und einem Buch-Titel ("Nie wieder keine Ahnung"), besteht. Die sich gegenüberstehenden Werktitel seien zwar identisch. Es fehle jedoch an einer hinreichenden Ähnlichkeit der Werke (Fernsehbeitrag vs. Buch). Das OLG wies daher die Beschwerde des TV-Produzentin zurück.
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Abmahngefahr: Vertrieb von Minifiguren und LEGO-Marken
Das Landgericht Düsseldorf untersagte mit Urteil vom 12.08.2022 einem Spielwarenhändler den Verkauf von Minifiguren (Konkurrenzprodukte aus China). Der Gesamteindruck der beanstandeten Minifiguren war zu nahe an den originalen LEGO-Minifiguren und verltzten daher LEGO-Markenrechte. Der Spielzeughändler wurde zur Unterlassung, Vernichtung, Auskunft und zum Schadensersatz verurteilt.
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Vertrieb nachgeahmter Plastikuhren wettbewerbswidrig
Das OLG Frankfurt a.M. hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Vertrieb von Nachahmungsprodukten (hier: Plastikuhren) trotz abweichender Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein kann. Aufgrund der besonderen Umstände bejahte es diese Frage, da es trotz abweichender Kennzeichnung der nachgeahmten Plastikuhren zu einer mittelbaren Herkunftstäuschung kommen kann. Dem Verkehr sei nämlich bekannt dass für Mode- und Sportartikelhersteller Uhren in Lizenz hergestellt werden und Kooperationen mit Künstlern im Uhrenmarkt nicht unüblich sind.
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BGH: Goldton des "Lindt-Goldhase" als Farbmarke geschützt
Lindt & Sprüngli kämpft seit Jahren gerichtlich um Markenschutz für den berühmten Lindt-Goldhasen. Dabei geht es um die Frage, ob der Goldton des Lindt-Hasen (Farbton CIELAB 86.17, 1.56, 41.82) aufgrund Benutzung als Farbmarke geschützt ist. Der BGH bejahte - anders als die Vorinstanz - diese Frage. Der Erwerb von Verkehrsgeltung setze nicht voraus, dass der "Goldton" als "Hausfarbe" für sämtliche oder zahlreiche Produkte von Lindt & Sprüngli verwendet wird.
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Unlautere Amazon Sperrung durch Lieblingsmensch GmbH
Die Lieblingsmensch GmbH ist dafür bekannt, Wettbewerber selbst oder über die Patentanwälte Bockermann Ksoll Griepenstroh Osterhoff wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen abzumahnen. Zudem lässt die Lieblingsmensch GmbH über ihre Patentanwälte auch Angebote von Wettbewerbern auf Amazon sperren. Begründet wird dies stets damit, dass die beanstandeten Angebote Markenrechte der Lieblingsmensch GmbH verletzen würden. Unser Mandant wollte sich dies nicht gefallen lassen und ging gerichtlich gegen die Lieblingsmensch GmbH vor - mit Erfolg!
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