Design Abmahnung erhalten - Fachanwältin hilft
Eine Abmahnung im Designrecht kann jeden treffen - von der Handmade-Händlerin über das Start-up bis zum etablierten Unternehmen. Wer eine designrechtliche Abmahnung erhält, steht vor einer schwierigen Situation: Nicht selten drohen erhebliche finanzielle Konsequenzen und weitreichende rechtliche und praktische Folgen. Zudem bleibt aufgrund kurzer Fristen nur wenig Zeit für eine Reaktion. Alles, was jetzt zählt, ist, richtig zu reagieren. In meinem Beitrag zeige ich Ihnen, worauf es ankommt.
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Wie hoch ist der Schadensersatz bei Designverletzungen?
Wenn es um Schadenersatz für Designverletzungen geht, stellen sich viele Fragen: Gibt es immer Schadenersatz? Welche Berechnungsmethoden gibt es? Kann man den Verletzergewinn herausverlangen? Wie wird der Verletzergewinn ermittelt? Welche Kosten kann der Verletzer vom Verletzergewinn abziehen? Muss der gesamte Verletzergewinn herausgegeben werden? Was sind fiktive Lizenzgebühren? Wie hoch sind sie? Wir bringen (hoffentlich) etwas Licht ins Dunkel!
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Welche Ansprüche bestehen bei einer Designverletzung?
Ein eingetragenes Design gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht zur Benutzung des Designs. Er darf daher Dritten verbieten, das Design zu benutzen. Nutzen Dritte das Design ohne Zustimmung des Rechteinhabers, begehen Sie eine Designverletzung. Die dem Verletzten bei einer Designverletzung zustehenden Ansprüche verfolgen den Zweck, diesen in die Lage zu versetzen, zukünftige Designverletzungen zu unterbinden sowie für begangene Designverletzungen entschädigt zu werden. Hierzu steht dem Verletzten ein Bündel unterschiedlicher Ansprüche (Unterlassung, Rückruf, Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz) zu.
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Ist Designschutz für technische Produktmerkmale möglich?
Die Frage, ob Gestaltungsmerkmale technisch bedingt sind, ist von entscheidender Bedeutung. Denn Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind, sind vom Designschutz ausgeschlossen. Solche Merkmale bleiben auch bei der Bestimmung des Schutzumfangs eines Designs unberücksichtigt. Erstreckt sich die technische Bedingtheit auf alle Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses, so ist das gesamte Erzeugnis vom Designschutz ausgeschlossen. Wann aber ist ein Gestaltungsmerkmal ausschließlich technisch bedingt?
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Was ist ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster?
In der EU gibt es neben dem eingetragenen Geschmacksmuster noch das sog. nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dieses Schutzrecht entsteht ohne Eintragung durch Offenbarung. Um schutzfähig zu sein, muss das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster dieselben Voraussetzungen erfüllen wie das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, also neu und eigenartig sein.
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Was ist ein Antrag auf „Aufschiebung der Bekanntmachung“
Mit einem Antrag auf "Aufschiebung der Bekanntmachung" können Sie den Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung Ihres Designs um maximal 30 Monate hinauszögern. Stellen Sie einen solchen Antrag, werden im Designregister nur die bibliografischen Daten (z. B. Aktenzeichen, Anmeldetag und Anmelder) veröffentlicht, nicht jedoch die mit der Anmeldung eingereichten Designabbildungen. So können Sie Ihr Design vor Mitbewerbern noch geheim halten und sich dennoch den Anmeldetag als Beginn des Designschutzes sichern. Insbesondere im Modebereich wird hiervon oft Gebrauch gemacht.
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Wann beginnt der Designschutz? Wie lange gilt Designschutz?
Anders als der Schutz von Marken ist ein Design nicht "lebenslang" geschützt bzw. kann nicht ewig verlängert werden. Der Schutz von Designs ist zeitlich begrenzt. Der Designschutz beträgt zunächst fünf Jahre und beginnt mit dem Tag der Eintragung des Designs in das Designregister. Der Designschutz kann jeweils um weitere fünf Jahre (insgesamt vier Mal für insgesamt 25 Jahre) verlängert werden.
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Wo gilt der Designschutz: Deutschland, EU, weltweit?
Designschutz gilt territorial, ist also an das oder die Länder/Gebiete gebunden, für die er beantragt wird. Sie müssen sich daher vor der Anmeldung eines Designs überlegen, für welche Länder oder Gebiete Sie Designschutz benötigen. Dabei sind auch mögliche, nicht ganz fernliegende zukünftige Entwicklungen zu beachten. Je nachdem ist das Design bei verschiedenen Ämtern (DPMA, EUIPO, WIPO) anzumelden. Ein weltweit geltendes Designrecht gibt es nicht!
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Weshalb sollte man ein Produkt als Design schützen lassen?
Modernes Design spielt heute eine erhebliche Rolle für die Kaufentscheidung und damit den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts. Heutzutage bestehen oft keine funktionalen Unterschiede mehr zwischen Produkten. Auch die Lebenszyklen von Produkten sind kürzer. Oft bleibt als Unterschied nur die optische Gestaltung von Produkten und Verpackungen. Zudem spricht eine attraktive Farb- und Formgebung von Produkten Kunden auch emotional an und bindet diese an das Produkt bzw. Unternehmen. Originelles Produktdesign wird nicht zuletzt in der Werbung auch als Imageträger eingesetzt. Selbst für alltägliche Haushaltsgegenstände ist originelles Produktdesign mittlerweile ein „Muss“.
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Was sind die Voraussetzungen für Designschutz?
Sowohl das deutsche Recht (Designrecht) als auch das europäische Recht (Geschmackmusterrecht) gewähren Schutz nur für Gestaltungen, die neu sind und Eigenart aufweisen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, prüfen die Ämter im Eintragungsverfahren jedoch nicht. Beim eingetragenen Design bzw. Geschmacksmuster handelt es sich daher um ein ungeprüftes Recht. Ist eine Gestaltung als Design bzw. Geschmacksmuster eingetragen, bedeutet dies daher nicht, dass Neuheit und Eigenart im Zeitpunkt der Anmeldung tatsächlich vorlagen. Wird man wegen Designrechtsverletzung abgemahnt, gilt es daher stets als erstes zu prüfen, ob das Design tatsächlich neu und eigenartig ist.
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Was kann man durch ein Design schützen lassen?
Je erfolgreicher ein Produktdesign ist, je größer ist die Gefahr von Nachahmern. Daher ist Designschutz vor Markteinführung neuer Produkte ein "Muss", um den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts im Wettbewerb zu erhalten. Daher stellt sich die Frage, was man eigentlich alles als "Design" schützen lassen kann? Und ob es Erzeugnisse gibt, die vom Designschutz ausgeschlossen sind? Und welche Voraussetzungen eine Gestaltung erfüllen muss, um als Design geschützt zu werden?
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