Sie brauchen Beratung im Social Media Recht?
Als Anwältin für Social Media Recht bin ich Ihre Expertin bei Fragen
rund um Werbung & Marketing, Fotos, Musik & Videos im Social Web.

Anwältin für Social Media Recht

SICHER DURCH DEN SOCIAL MEDIA DSCHUNGEL


Als Anwältin für Social Media Recht helfe ich Unternehmen und Privatpersonen dabei, rechtliche Probleme auf Social Media zu vermeiden oder bereits entstandene Probleme zu lösen. Unternehmen berate ich bei der sicheren Gestaltung ihrer Social Media-Präsenzen.

Social Media: Rechtliche Gefahren für Privatpersonen 

Social Media ist in unserer digitalen Welt nicht mehr wegzudenken. Über Social Media bleibt man in Kontakt mit Freunden, Kollegen und der Familie, tauscht Erfahrungen und teilt Erlebnisse. Hierzu werden Fotos und Videos gepostet, um Kontakte auch visuell dem Laufenden zu halten. Werden Fotos und Videos ohne Zustimmung des Urhebers gepostet, drohen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Sind auf Fotos oder in Videos Personen erkennbar, drohen Abmahnungen wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

Als Anwältin für Social Media Recht berate und vertrete ich Urheber, deren Werke in sozialen Medien ohne Erlaubnis genutzt werden sowie Betroffene, deren Bildnisse ohne ihre Zustimmung in sozialen Netzwerken verbreitet werden. Gleichermaßen engagiert vertrete ich Abgemahnte, denen man Rechtsverletzungen im Social Web vorwirft.

Social Media hat sich in den letzten Jahren auch zu einem wichtigen Ort für politische Diskussionen und Debatten entwickelt. Nutzer können in den sozialen Medien ihre Sicht auf die Welt und zu bestimmten Themen in Beiträgen, Posts oder Kommentaren äußern und schnell und direkt ein großes Publikum erreichen. Soziale Medien sind mittlerweile jedoch oft Quelle von Falschinformationen, Hass und Mobbing. Insbesondere Politiker, die in der Öffentlichkeit stehen, sind oft Zielscheibe von Angriffen und Beleidigungen in den sozialen Medien.

Zwar gilt die Meinungsfreiheit auch in sozialen Medien. Allerdings gelten auch hier Grenzen, insbesondere müssen Rechte Dritter beachtet werden. So dürfen weder unwahre Tatsachen über andere verbreitet noch Personen oder Gruppen diffamiert, beleidigt oder verleumdet werden. Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachreden sind strafbar. Zudem können Betroffene in diesen Fällen auch zivilrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend machen.

Als Anwältin für Social Media Recht vertrete ich Betroffene, die Opfer von Hasskommentaren, Beleidigungen und Lügen im Netz geworden sind. Gleichermaßen engagiert vertrete ich Sie, wenn man Ihnen vorwirft, Persönlichkeitsrechte Dritter in sozialen Netzwerken verletzt zu haben und berate Sie, wie Sie Vertragsstrafen vermeiden können.

Social Media Marketing: Vorteile und rechtliche Risiken für Unternehmen

Digitale Medien und Angebote sind auch aus der Unternehmenswelt längst nicht mehr wegzudenken. Social Media hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument für die Unternehmenskommunikation und das Marketing entwickelt. Durch die Nutzung von gezielten Social Media Kampangnen und dem Einsatz von Influencer-Marketing können Unternehmen über die Reichweite ihrer Marken erhöhen, ihre Botschaft bei einer breiten Zielgruppe verbreiten und Produkte und Dienstleistungen direkt bei potenziellen Kunden bewerben. Ein weiterer Vorteil von Social Media ist die Möglichkeit, direkt mit Kunden in Kontakt zu treten und auf deren Feedback zu reagieren. Dies ermöglicht es Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen und die Kundenzufriedenheit zu steigern.

Vorsicht: Rechtliche Fallstricke für Unternehmen auf Social Media

So unerlässlich wie Social Media Marketing für Unternehmen heute ist, so schnell kann es aber auch zum Risiko werden und Abmahnungen und Klagen nach sich ziehen. Unternehmen müssen beim Social Media Marketing zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Einige der wichtigsten sind:

  • Impressumspflicht: Auch für Social Media gilt die Impressumspflicht. Unternehmen müssen daher in ihren Social-Media-Kanälen ein vollständiges Impressum hinterlegen. Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok sehen hierfür jeweils ein eigenes Feld vor.

  • Werbekennzeichnungspflicht: Werbung muss auch auf Social Media als solche gekennzeichnet werden, damit Verbraucher nicht getäuscht werden. Die Angabe muss eindeutig und auf den ersten Blick erkennbar sein.

  • Wahrheitspflicht: Werbeaussagen müssen wahr und dürfen nicht irreführend sein. Unternehmen dürfen keine falschen Versprechungen machen oder irreführende Informationen bereitstellen.

  • Gewinnspiele: Bei der Durchführung von Gewinnspielen auf Social Media sind die Gewinnspiel-Richtlinien der jeweiligen Plattform zu beachten. Zudem müssen die Teilnehmer über die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise informiert werden und diese rechtssicher gestaltet sein.

  • Unlauterer Wettbewerb: Unternehmen dürfen keine unlauteren Praktiken anwenden, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Dazu gehören zum Beispiel falsche Behauptungen über Konkurrenten oder die Verwendung von gefälschten oder gekauften Bewertungen.

  • Urheberrecht: Social Media Kanäle leben von Content. Ohne Content, keine „Likes“, ohne „Likes“ keine Community. Unternehmen dürfen urheberrechtlich geschützten Content wie Bilder und Fotos oder Musik in Werbevideos auf TikTok oder Reels auf Instagram und Facebook nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber nutzen.

  • Markenrecht: Markenrechtliche Probleme können entstehen, wenn Unternehmen fremde Marken oder Kennzeichen auf Social Media beispielsweise in einem Produktvideo oder als Hashtag in Posts nutzen.

  • Recht am eigenen Bild: Unternehmen müssen darauf achten, dass sie keine Bilder oder Videos mit Personen ohne deren Zustimmung auf Social Media verwenden. Auch Fotos von Mitarbeitern dürfen nicht ohne deren Einwilligung genutzt werden.

  • DSGVO: Schließlich ist beim Social Meedia Marketing die DSGVO zu beachten. In jedem Social Media Kanal muss eine Datenschutzerklärung hinterlegt und in der Datenschutzerklärung auf der eigenen Webeite auf die Social Media Aktivitäten hingewiesen werden. Ferner ist die Rechtsprechung zu Fanpages und Plug-Ins zu beachten.

Als Anwältin für Social Media Recht berate ich Unternehmen bei der Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben und der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalte wie Bilder, Videos und Texte auf Social Media, um Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Ebenso gilt es, markenrechtliche Probleme auf Social Media zu vermeiden, sind Markenabmahnungen stets mit besonders hohen Kosten verbunden. Unternehmen, die Abmahnungen und Klagen wegen Rechtsverletzungen auf Social Media erhalten haben, vertrete ich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Gleichermaßen engagiert gehe ich gegen Ihre Wettbewerber vor, wenn diese Ihren Content, Ihre Marke oder Ihr Logo in sozialen Netzwerken nutzen oder unlauter werben. In diesen Fällen setze ich Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zügig und umfassend durch, notfalls auch gerichtlich.

Influencer-Marketing - höhere Reichweite & neue Zielgruppen

Immer mehr Branchen setzen beim Social Media Marketing auf die Zusammenarbeit mit Influencern (Creator), um die Reichweite ihrer Marken in sozialen Netzwerken zu erhöhen und neue Zielgruppen zu erreichen. Auf die Werbewirkung von Influencern setzen dabei Unternehmen aus den unterschiedlichsten Bereichen, von Fashion, Beauty, Sports über Travel, Technik, Food bis hin zu Pharma, Finanzen und Versicherungen.

Instagram ist für Influencer immer noch die erste Wahl, gefolgt von Youtube, TikTok und Facebook. So gaben in einer Umfragen Ende 2021 laut Statistica 24 % der Befragten in Deutschland an, dass sie in den letzten 12 Monaten mindestens ein Produkt gekauft haben, weil es von einem YouTuber beworben wurde; 19 % gaben an, aufgrund von Werbung durch einen Influencer bei Instagram mindestens ein Produkt gekauft zu haben.

Als Anwältin für Social Media Recht berate ich sowohl Influencer als auch Unternehmen beim Influencer-Marketing, um rechtliche Probleme von vornherein zu vermeiden oder bereits bestehende rechtliche Probleme zu lösen. Zudem erstelle und überprüfe ich Influencer Verträge.

Auch beim Influencer Marketing sind bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten. So müssen Influencer Posts, für die sie bezahlt wurden oder eine Gegenleistung erhalten haben, klar und deutlich als Werbung kenntlich machen. Insbesondere in sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook ist die Kennzeichnung besonders wichtig. Denn auf einem Social Media Profil können sich sowohl private als auch werbliche Inhalte finden. Solche Profile suggerieren eine Nähe und schaffen ein größeres Vertrauensverhältnis. Insbesondere Kinder und Jugendliche vertrauen Influencern häufig mehr als Unternehmen und klassischen Werbespots.

Influencer Verträge - Rechtliche Sicherheit für Unternemen

Die Zusammenarbeit mit Influencern sollte in einem schriftlichen Influencer Vertrag geregelt werden, in dem u.a. folgende Punkte geregelt sein sollten:

♦Art und Umfang der Zusammenarbeit: Der Vertrag sollte klarstellen, welche Art von Werbung oder Promotion der Influencer für das Unternehmen durchführen wird, wie oft und wie lange die Zusammenarbeit dauern wird und welche Social-Media-Kanäle für die Promotion genutzt werden.
♦Vergütung: Der Vertrag sollte festlegen, wie der Influencer für seine Arbeit entlohnt wird, ob es sich um eine feste Vergütung, eine Provision oder eine Kombination aus beidem handelt. Es sollte auch angegeben werden, wann und wie oft der Influencer bezahlt wird.
♦Kennzeichnungspflichten: Der Vertrag sollte den Influencer verpflichten, seine Werbung und Promotionen auf Social-Media-Plattformen gemäß den gesetzlichen Kennzeichnungspflichten eindeutig und deutlich als Werbung zu kennzeichnen.
♦Nutzungsrechte: Der Vertrag sollte regeln, ob und wie das Unternehmen das von dem Influencer erstellte Material (z.B. Bilder, Videos, Texte) nutzen und in Zukunft wiederverwenden darf. Es sollte auch angegeben werden, ob der Influencer das Material selbst verwenden darf.
♦Urheberrechte: Der Vertrag sollte sicherstellen, dass alle Urheberrechte an dem erstellten Material beim Influencer verbleiben und dass das Unternehmen nur das Recht hat, das Material für die vereinbarten Zwecke zu nutzen.
♦Vertraulichkeit: Der Vertrag sollte sicherstellen, dass der Influencer alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, nicht an Dritte weitergibt.
♦Beendigung: Der Vertrag sollte regeln, unter welchen Bedingungen die Zusammenarbeit beendet werden kann und welche Auswirkungen dies auf die Vergütung und die Nutzung des erstellten Materials hat.

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