Fotorecht: Aktuelle Urteile und News

Kein Schadensersatz bei unerlaubter Nutzung von CC-Fotos
Das AG Würzburg hat entschieden, dass bei der Nutzung eines Foto unter Verstoß gegen die CC-Lizenz kein Schadensersatz anfällt. Zudem stellte es fest, dass ein Fotograf, der systematisch von Nutzern seiner Fotos überhöhten Schadensersatz fordert, sittenwidrig handelt.

Fotograf Peter Atkins verliert vor dem Landgericht Köln
Der Fotograf Peter Atkins mahnt bekanntlich seit Jahren massenweise Webseitenbetreiber wegen (angeblicher) unerlaubter Nutzung seiner Fotos ab. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnungen sind stets Fotos, die Peter Atkins auf Fotolia hochgeladen hat. In seinen Abmahnungen wirft Atkins den Webseitenbetreibern vor, dass sie seine Fotolia Fotos ohne Urheberangabe nutzen. Dass die Fotolia Nutzungsbedingungen nur bei einer redaktionellen Nutzung eine Urheberangabe verlangen, übersieht Herr Atkins dabei geflissentlich. Vor dem Landgericht Köln musste Herr Atkins nunmehr (endlich) eine Schlappe einstecken.

LG Köln: Keine Urheberangabe bei gewerblicher Nutzung von Fotolia Fotos
Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die von Fotografen wie Peter Atkins, Dirk Vonten oder Stephan Karg (alias XtravaganT) über Abmahnkanzleien (z.B. Pixel.LAW, Hegewerk, Sascha Schlösser) wegen fehlender Urheberangabe bei der kommerziellen Nutzung von Fotolia oder Adobe Fotos abgemahnt wurden. Obgleich diese Fotografen für ihre auf Fotolia oder Adobe hochgeladenen Fotos nur wenige Euros erhalten, fordern sie in den Abmahnungen hohen Schadensersatz. Wir halten nicht nur den Schadensersatz für zu hoch, sondern die Foto Abmahnungen für unberechtigt. Diese Ansicht vertreten mittlerweile auch einige Gericht.

Wikipedia-Autor unterliegt im Bilderstreit vor dem Landgericht Stuttgart
Mit Urteil vom 27.09.2016 schloss sich das Landgericht Stuttgart in einem gegen einen Wikipedia-Autor geführten Klageverfahren der Ansicht des Landgerichts Berlin an, dass Fotos von gemeinfreien Werken urheberrechtlich geschützt sein können. Daher dürfen solche Fotos nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers genutzt werden.

Fotoklau: 27.000 EUR Streitwert bei unerlaubter Nutzung von 9 Fotos
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 14.07.2015 entschieden, dass bei einer unerlaubten Nutzung von 9 Fotos auf der Webseite eines Kinderchores die Ansetzung eines Unterlassungsstreitwertes von 27.000 EUR im Eilverfahren angemessen ist.

Fotos: Hochladen in Cloud keine Urheberrechtsverletzung
Das Landgericht Heidelberg hatte sich mit der interessanten Frage zu befassen, ob durch das Hochladen fremder Fotos in eine Internet Cloud die Urheberrechte am Foto bzw. das Recht am eigenen Bild verletzt werden und verneinte dies mit Urteil vom 02.12.2015.