AG Frankfurt: Kein Schadensersatz bei Wikipedia-Fotos
Seit Jahren überziehen Hobbyfotografen das Land mit Abmahnungen wegen der Nutzung von auf Pixelio, Flickr oder Wikipedia hochgeladenen kostenlosen Fotos. Das Geschäftsmodell dahinter: Hoffnung auf Verstöße gegen die CC-Lizenzen, z.B. die Nichtangabe des Urhebers. Solche Verstöße nehmen die Fotografen sodann zum Anlass, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung zu versenden und darin Abmahnkosten und Schadensersatz zu fordern. Vor dem AG Frankfurt a.M. drehte ein Abgemahnter den Spieß nun um: Er erhob negative Feststellungsklage und Klage auf Erstattung von Abwehrkosten. Mit Erfolg! Das Gericht stellte die Rechtswidrigkeit der Abmahnung fest und verurteilte den Abmahner zur Erstattung der dem Abgemahnten entstandenen Rechtsverteidigungskosten.
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Produktbild: Urheberrechtsverletzung setzt Inlandsbezug voraus
Das Landgericht Hamburg hat in gleich zwei Urteilen noch einmal klargestellt, dass die Nutzung von Produktbildern auf Webseiten, die sich nicht bestimmungsgemäß an Käufer in Deutschland richten, keine Verletzung des deutschen Urheberrechts darstellt. Allein die Abrufbarkeit der Webseiten in Deutschland genügt nicht. Anlass der Klagen war die Nutzung Hunderter Produktbilder im Zusammenhang mit Webseiten, die unter Domains mit der TLD „ru“ (Russland) und „ua“ (Ukraine) und "kz" (Kasachstan) abrufbar waren. Da der Rechteinhaber keine Erlaubnis für die Nutzung der Produktbilder erteilt hatte, verklagte er die Webseitenbetreiber – und verlor jeweils!
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OLG Frankfurt: Keine Urheberangabe bei Fotolia Fotos nötig
Das OLG Frankfurt a.M. hat sich in einem umfangreichen Berufungsurteil (35 Seiten) mit der Frage beschäftigt, ob Fotografen gegenüber Microstock-Agenturen (Fotolia, Adobe Stock, iStock & Co.) in Upload-Verträgen (= AGB) wirksam auf ihr Recht zur Urheberagabe verzichten können. Wie bereits die Vorinstanz (LG Kassel) hält auch das OLG Frankfurt a.M. dies für möglich. Denn das Geschäftsmodell von Microstock-Agenturen basiere darauf, dass Kunden unkompliziert zahlreiche Bilder zu geringen Beträgen (Credits) zur gewerblichen Nutzung lizenzieren können, ohne dabei den Urheber angeben zu müssen. Durch die hierdurch erzielte große Reichweite der Plattform sei es Fotografen möglich, mit wenig Aufwand hohe Einnahmen zu erzielen.
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LG München: Keine Urheberangabe bei Fotolia Fotos
Nun hatte sich auch das Landgericht München I mit der Frage zu beschäftigen, ob bei der Nutzung von Fotolia Fotos für gewerbliche Zwecke (z.B. Webseite) der Fotograf als Urheber angegeben werden muss. Wie bereits andere Gerichte, vertritt auch das Landgericht München I die Ansicht, dass eine Urheberangabe bei gewerblicher Nutzung von Fotolia Fotos nicht erforderlich ist. Zur Begründung führte es an, dass die Fotolia Lizenzbedingungen nur bei einer redaktionellen Nutzung eine Urheberangabe verlangen und hierdurch § 13 UrhG abbedungen wurde.
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Stockfotograf Stephan Karg verliert vor dem AG Memmingen
Die Kanzlei Hegewerk hat eine weitere Niederlage in einem für den Stockfotografen Stephan Karg geführten Klageverfahren erlitten. Das AG Memmingen verurteilte Stephan Karg mit Urteil vom 20.01.2022 zur Zahlung von Rechtsverteidigungskosten an einen vom ihm wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnten Webseitenbetreiber (dieser wurde von uns sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten).
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Keine Vertragsstrafe bei Abrufbarkeit eines Fotos nur über URL
Der BGH hatte zu entscheiden, ob ein Foto, das nur nach Eingabe einer URL im Internet aufrufbar ist, „öffentlich zugänglich“ ist. Diese Frage stellt sich in all jenen Fällen, in denen nach einer Foto Abmahnung das Bild zwar von der Webseite, jedoch nicht vom Server gelöscht wird. Abmahner hoffen auf diesen Fehler, um sodann von Abgemahnten Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zu fordern. Genau diese Konstellation lag auch dem Urteil des BGH zu Grunde. Der BGH schob diesem Treiben nunmehr jedoch einen Riegel vor.
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