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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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16. Okt. 2025

Geld zurück! Coaching-Vertrag nichtig: Rückzahlung bei fehlender Zulassung (§ 12 FernUSG)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Coaching-Urteil vom 12.06.2025 (Az. III ZR 109/24) und seinem weiteren Coaching-Urteil vom 02.10.2025 (AZ. III ZR 173/24) eine juristische Zäsur für die Online-Coaching-Branche gesetzt: Viele hochpreisige Online-Programme sind als zulassungspflichtiger Fernunterricht einzustufen. Fehlt die staatliche Genehmigung der ZFU, sind die Coaching-Verträge nichtig. Dies eröffnet Teilnehmern, inklusive Unternehmern, weitreichende Möglichkeiten zur Rückforderung ihrer gezahlten Coaching-Gebühren und löst eine Welle von Klagen aus.

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Verschiendene Tabletten liegen auf einem Tisch
12. März 2025

Nahrungsergänzungsmittel: Werbung mit "Fatburner" unzulässig

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist für viele Unternehmen ein wichtiger Marketingfaktor, insbesondere im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel. Dabei gelten jedoch strenge Regeln: Begriffe müssen ausdrücklich zugelassen und beworbene Wirkungen wissenschaftlich belegt sein. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat in seinem Urteil vom 4. Dezember 2024 (Az.: 3 UKl 3/24 e) entschieden, dass die Werbung „Fatburner“ für ein Nahrungsergänzungsmittel unzulässig ist, weil sie eine gesundheitsbezogene Wirkung suggeriert, die nicht nachgewiesen ist und und der Begriff nicht zugelassen ist.

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Verpackung eines Gaming Stuhls
21. Aug. 2024

Abmahnung: Herstellerangaben nur auf Verpackung

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass der Hersteller eines in Einzelteilen zur Selbstmontage gelieferten Produkts seinen Namen und seine Kontaktanschrift direkt auf dem Produkt anbringen muss – eine Kennzeichnung nur auf der Verpackung reicht nicht aus. Das Urteil hat insbesondere für die Möbelbranche und andere Hersteller von Bausatzprodukten weitreichende Konsequenzen.

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Werbung für ein klimaneutrales Bier
23. Dez. 2023

Irreführende Werbung mit "klimaneutraler Herstellung“ und "CO2 positiv"

Eine präzise und transparente Kommunikation ist entscheidend für eine rechtssichere Werbung mit dem Label "klimaneutral". Das Landgericht München hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass allgemeine Verweise auf Klimaneutralität nicht ausreichen. Stattdessen sind konkrete, leicht zugängliche und transparente Angaben zur Klimabilanz sowie den spezifischen Maßnahmen zur Kompensation oder Einsparung erforderlich. Die Bewerbung eines Produkts als 'CO2 positiv' oder 'klimaneutral hergestellt' ist irreführend, wenn solche Angaben nicht bereitgestellt werden.

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TV in einem Wohnzimmer, in dem Werbung läuft
12. Dez. 2023

Vorsicht Abmahngefahr: Werbung mit "Bekannt aus..."

Die Verwendung von Werbeslogans wie "Bekannt aus..." unter Nennung bestimmter Medien ist eine gängige und populäre Strategie von Unternehmen, um durch die Assoziation mit renommierten Medien Glaubwürdigkeit und Prestige zu erlangen. Allerdings kann diese Werbepraxis problematisch sein. In einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamburg klargestellt, dass solche Werbeaussagen strengen Regeln unterliegen. Das Urteil erfordert von Unternehmen, ihre bisherige Werbestrategie mit dem Slogan "Bekannt aus..." auf Transparenz und Nachprüfbarkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

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Produktverpackung mit Werbeverbot
14. Nov. 2023

Unterlassungspflicht und Ordnungsgeld: Rückruf von Produkten

Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hagen wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung und den Umgang mit Unterlassungsverpflichtungen in der Unternehmenspraxis. Der Fall rund um die Werbung für eine Heilsalbe zeigt auf, welche konkreten Schritte Unternehmen vornehmen müssen, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Das Landgericht Hagen verurteilte ein Unternehmen wegen Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 200.000 EUR.

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