ArbG Aachen: Geschäftsgeheimnis und Schutz konkret darzulegen
Das Arbeitsgericht Aachen hat sich in seinem Urteil vom 13.01.2022 ausführlich mit den Voraussetzungen des gesetzlichen Schutzes von Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisgestz (GeschGehG) und der Darlegungs- und Beweislast von Unternehmen beschäftigt. Das Urteil belegt, dass auf das GeschGehG gestützte Klagen akribisch vorbereitet werden müssen.
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LG Berlin: Haftung bei dynamischen Google Suchanzeigen
Bei dynamischen Google Suchanzeigen wird der Anzeigentitel nicht manuell erstellt, sondern von Google vollautomatisch konzipiert und ausgespielt. Werbetreibende sparen sich also Zeit und Aufwand, gehen jedoch auch erhebliche rechtliche Risiken ein. Denn enthalten die automatisch generierten Google Ads im Anzeigentitel fremde Marken oder irreführende Angaben, haftet der Werbetreibende als Täter wegen Markenrechtsrechtsverletzung oder Wettbewerbsverstoß. Dies hat das Landgericht Berlin in einem Eilverfahren bestätigt.
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Abmahngefahr: Kfz-Werbung auf Facebook & Co.
Auch bei der Kfz-Werbung auf Social Media (z.B. Facebook) sind die gesetzlichen Pflichtangaben nach der PKW-EnVKV zu beachten. Bei Verstößen drohen teuere Abmahnungen und Klagen. Vor allem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist dafür bekannt, Autohändler wegen fehlender Pflichtangaben (z.B. zum Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen) abzumahnen.
Nun auch OLG Köln: IDO handelt rechtsmissbräuchlich
Die Liste der Gerichte, die IDO Rechtsmissbrauch vorwerfen, wird immer länger. Bisher bescheinigten bereits das OLG Rostock, LG Darmstadt, LG Bonn, LG Heilbronn, LG Bielefeld, LG Hildesheim und zuletzt das LG Köln IDO Rechtsmissbrauch. Auch das OLG Köln geht in einem aktuellen Beschluss von Rechtsmissbrauch bei IDO aus, u.a. weil IDO nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht, obwohl diese ebenfalls wettbewerbswidrig handeln.
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Wettbewerbszentrale mahnt Preiswerbung bei Fahrsimulator ab
In vielen Fahrschulen werden mittlerweile Fahrsimulatoren eingesetzt und gerne damit geworben, dass dadurch Fahrstunden gespart und somit die Führerscheinkosten reduziert werden. Auslöser dieser Werbung ist wohl eine in der Fahrlehrer-Branche kursierende "Studie" des Institutes für Automobilwirtschaft aus dem Jahr 2016. Ist diese Werbung zulässig?
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BGH: Influencer Posts nicht stets als Werbung zu kennzeichnen
Der BGH hatte in drei Verfahren Gelegenheit zu der Frage Stellung zu nehmen, wann Influencer Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen. Konkret ging es um Beiträge der bekannten Influencerinnen Leonie Hanne, Luisa-Maxime Huss und Cathy Hummels auf Instagram. Kläger war in allen drei Verfahren der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW).
Der BGH gab dem VSW in nur einem Fall Recht, da dort für den Beitrag eine Gegenleistung gezahlt worden ist. Dieser Beitrag hätte daher als Werbung gekennzeichnet werden müssen, was die Influencerin (Huss) jedoch nicht getan hatte. In den anderen Verfahren unterlag der VSW.
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