Vorsicht Abmahngefahr: Werbung mit "Bekannt aus..."
Die Verwendung von Werbeslogans wie "Bekannt aus..." unter Nennung bestimmter Medien ist eine gängige und populäre Strategie von Unternehmen, um durch die Assoziation mit renommierten Medien Glaubwürdigkeit und Prestige zu erlangen. Allerdings kann diese Werbepraxis problematisch sein. In einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamburg klargestellt, dass solche Werbeaussagen strengen Regeln unterliegen. Das Urteil erfordert von Unternehmen, ihre bisherige Werbestrategie mit dem Slogan "Bekannt aus..." auf Transparenz und Nachprüfbarkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
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Unterlassungspflicht und Ordnungsgeld: Rückruf von Produkten
Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hagen wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung und den Umgang mit Unterlassungsverpflichtungen in der Unternehmenspraxis. Der Fall rund um die Werbung für eine Heilsalbe zeigt auf, welche konkreten Schritte Unternehmen vornehmen müssen, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Das Landgericht Hagen verurteilte ein Unternehmen wegen Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 200.000 EUR.
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Nahrungsergänzungsmittel: "Einschlaffördernd" irreführend
Das Landgericht Koblenz hatte zu entscheiden, ob Werbeaussagen wie "einschlaffördernd" und "durchschlaffördernd" für ein Nahrungsergänzungsmittel mit Melatonin, Vitaminen und anderen Inhaltsstoffen von der Health-Claims-Verordnung (HCVO) gedeckt oder irreführend sind. Das Gericht bejahte einen Verstoß gegen die HCVO und verbot die Werbung wegen wettbewerbswidriger Irreführung.
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Versicherungsmakler: „neutral" und "unabhängig“ - zulässig?
Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass Versicherungsmakler nicht mit Aussagen wie "unabhängige Beratung" oder "produktunabhängige Beratung" werben dürfen, wenn sie nicht unabhängig von Provisionen oder anderen Zuwendungen sind. Es genügt nicht, dass sie keine vertraglichen Beziehungen zu Versicherungen oder zu den Produktanbietern haben. Die Verfolgung eines Provisionsinteressses stehe der vom Verkehr erwarteten "Unabhängigkeit" entgegen.
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Rechtsanwalt Sandhage wegen Rechtsmissbrauchs verurteilt
Welcher Onlineshop kennt ihn nicht - Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. Seit Jahren bekannt und berüchtigt für das massenhafte Versenden von Abmahnungen im Auftrag dubioser Onlineshops. Sandhage mahnt die unterschiedlichsten Wettbewerbsverstöße ab, sei es die fehlende Registrierung im Verpackungsregister oder bei der Stiftung EAR, falsche Preisangaben oder Schwarzverkäufe bei eBay. Nach meiner Auffassung handelt es sich bei den abmahnenden Onlineshops um Fake-Shops, so dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind. Diese Auffassung hat nun das AG Schöneberg in einem Fall bestätigt und Sandhage zu Schadensersatz verurteilt.
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Spitzenstellungswerbung mit "Top" ("Top-Mediziner") irreführend
Unlautere Werbung ist verboten und kann abgemahnt werden. Unlauter ist insbesondere irreführende Werbung. Eine Werbung ist irreführend, wenn sie geeignet ist, bei den angesprochenen Verkehrskreisen irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen. Hierunter fällt auch eine Werbung mit einer Spitzenstellung, obwohl tatsächlich keine Spitzenstellung besteht. Eine Spitzenstellungswerbung liegt nicht nur bei der Werbung mit „Nr. 1“, sondern auch mit Begriffen wie „Top“ vor. Das LG München entschied, dass die Werbung mit „Top-Mediziner“ irreführend ist, wenn diese Angabe durch auf einer neutralen und fachgerechten Prüfung, sondern auf einer Lizenzzahlung basiert.
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