BGH: Kein Vollmachtsnachweis bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung erforderlich
Der BGH hat in seinem nun veröffentlichten Urteil vom 19.05.2010 (I ZR 140/08) entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Anwalt, die - wie häufig - mit einem Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist, auch wirksam ist, wenn ihr keine Vollmacht beilag.Weiterlesen … BGH: Kein Vollmachtsnachweis bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung erforderlich
Werbung mit Freiminuten bei nur Gutschrift irreführend
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.05.2009 entschieden, dass die Werbung eines Telekommunikationsunternehmen mit „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten“ irreführend ist, wenn tatsächlich nur eine Gutschrift gewährt wird.
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BGH: Hinweis "Änderungen und Irrtümer vorbehalten." zulässig
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.02.2009 entschieden, dass die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich." in einem Produktkatalog der ohnehin bestehenden Rechtslage entsprechend und daher auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zulässig sind.
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BGH: Keine zeitliche Begrenzung von Verkaufsaktionen mehr notwendig
Der BGH hat mit Urteil vom 11.9.2008 entschieden, dass eine Pflicht zur zeitlichen Begrenzung von Verkaufsaktionen nicht (mehr) besteht. Es besteht wettbewerbsrechtlich nur die Pflicht, auf eine tatsächlich bestehende zeitliche Begrenzung einer Verkaufsaktion hinzuweisen, nicht aber eine zeitliche Begrenzung überhaupt vorzusehen.
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Nachweis der Anmeldung beim Newsletterversand per E-Mail
Das AG Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 11.10.2006 damit beschäftigt, wie ein Unternehmen, dass Newsletter per Email versendet, nachweisen muss, dass der jeweilige Empfänger sich für den Newsletter angemeldet hat. Hintergrund: Die Versendung von Newsletter (= Werbung) ohne Zustimmung der Empfänger stellt eine unzulässige Email-Werbung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar und kann daher abgemahnt werden.
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BGH: Irreführende Werbung mit einem Setpreis
Der BGH hat mit Urteil vom 29.02.1996 entschieden, dass die Werbung mit einer Preissenkung (hier: HiFi-Kompaktanlage und Lautsprecher) in einem "Setpreis" grundsätzlich nicht schon deshalb irreführend ist, weil einer der angegebenen Einzelpreise über dem "Setpreis" liegt. Eine Irreführung kommt jedoch in Betracht, wenn der höhere Einzelpreis vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.