Nachweis der Anmeldung beim Newsletterversand per E-Mail
Das AG Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 11.10.2006 damit beschäftigt, wie ein Unternehmen, dass Newsletter per Email versendet, nachweisen muss, dass der jeweilige Empfänger sich für den Newsletter angemeldet hat. Hintergrund: Die Versendung von Newsletter (= Werbung) ohne Zustimmung der Empfänger stellt eine unzulässige Email-Werbung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar und kann daher abgemahnt werden.
Weiterlesen … Nachweis der Anmeldung beim Newsletterversand per E-Mail
BGH: Irreführende Werbung mit einem Setpreis
Der BGH hat mit Urteil vom 29.02.1996 entschieden, dass die Werbung mit einer Preissenkung (hier: HiFi-Kompaktanlage und Lautsprecher) in einem "Setpreis" grundsätzlich nicht schon deshalb irreführend ist, weil einer der angegebenen Einzelpreise über dem "Setpreis" liegt. Eine Irreführung kommt jedoch in Betracht, wenn der höhere Einzelpreis vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.