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Aktuelle Urteile

  • 07.03.2021 Nun auch LG Bielefeld: IDO handelt rechtsmissbräuchlich
  • 12.02.2021 BGH legt EuGH Fragen zur Werbung mit Herstellergarantie vor
  • 30.01.2021 Kein Schadensersatz bei unerlaubter Nutzung von CC-Fotos
  • 23.01.2021 BGH: Ködern für Gewinnspiele mit Promi-Bildern unzulässig
  • 23.01.2021 BGH: Clickbaiting mit Promi-Bildern unzulässig
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Rechtsanwältin Denise Himburg - Vertretung bei Vertragsverhandlungen im Fotobereich und Bildbereich

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Fotorecht: Häufig gestellte Fragen

Darf man fremde Bilder für private Zwecke nutzen?

Es besteht leider immer noch der Irrglaube, dass Bilder, die im Internet für jedermann abrufbar sind und keinen Urhebervermerk haben, ohne Erlaubnis genutzt werden dürfen. Einige denken auch, dass man fremde Bilder jedenfalls für private Zwecke (z. B. Webseite, Facebook) nutzen darf, ohne zu fragen. Beides ist falsch !

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Fotos, Videos von Mitarbeitern - Was dürfen Arbeitgeber?

Häufig werden in Unternehmen Bilder von Mitarbeitern verwendet, um dem Unternehmen „ein Gesicht“ zu geben und Werbung lebendiger erscheinen zu lassen. Nur Texte und Kontaktdaten wirken oft nicht nur langweilig, sondern auch leblos und kühl. Daher ist es kein Wunder, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter davon überzeugen wollen, für das Unternehmen „Gesicht zu zeigen“.

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Wann liegt eine redaktionelle Nutzung von Fotos vor?

Bilddatenbanken und Fotografen sehen in Lizenzbedingungen bzw. Lizenzverträgen vor, dass bestimmte Fotos, insbesondere von Prominenten, nur für redaktionelle Zwecke genutzt werden dürfen. Nutzt man solche Fotos für gewerbliche Zwecke, drohen teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen wegen unerlaubter Fotonutzung. Daher stellt sich die Frage, wann werden Fotos (noch) redaktionell oder (schon) gewerblich genutzt?

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Darf man Fotos von gemeinfreien Werken nutzen?

Das hängt davon ab, ob dem jeweiligen Foto selbst Urheberschutz zukommt. Dass das Fotomotiv ein nicht mehr geschütztes Werk zeigt, steht einem eigenständigen urheberrechtlichen Schutz des Fotos nicht entgegen. Maßgeblich ist also, ob das Foto als Lichtbildwerk oder zumindest als Lichtbild geschützt ist.

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Was tun bei Abmahnung durch Getty Images, Fotolia, Pixelio & Co.

Bildagenturen wie Getty Images, Fotolia, Pixelio & Co. erfreuen sich großer Beliebtheit bei Nutzern, die Fotos für Webseiten, Flyer, Kataloge und sonstige Werbemittel benötigen. Getty Images, Fotolia und Pixelio sind beliebt, da man über diese Bildagenturen Fotos günstig online erwerben kann und die Daten schnell und unkompliziert heruntergeladen und in die eigene Website eingefügt werden können. Die Nutzung scheint auch rechtssicher zu sein, werben die Bildagenturen mit Versprechungen wie "lizenzfreie Fotos, Vektoren und Videos kaufen und verkaufen".

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Was ist bei Creative-Commons-Fotos (CC-Fotos) zu beachten?

Weltweit werden mehr als 1 Milliarde Inhalte (Texte, Fotos) unter sog. Creative Commons Lizenzen (CC-Lizenzen) angeboten. So werden tausende von Fotos z.B. über Plattformen wie flickr.com oder pixelio.de unter CC-Lizenzen zur kostenlosen Nutzung angeboten. Mittlerweile haben zahlreiche Nutzer solcher Fotos Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten und sollen hohe Abmahnkosten und Schadensersatzbeträge zahlen, da sie keine oder nur unvollständige Angaben entsprechend den CC-Lizenzen gemacht haben. Bei den geltend gemachten Verstößen handelt es sich um leicht vermeidbare Fehler.

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