Was ist bei lizenfreien Fotos (CC-Fotos) zu beachten?
Weltweit werden mehr als 1 Milliarde Inhalte unter freien Lizenzen, u.a. der gemeinnützigen Organisation Creative Commons (Creative Commons Lizenzen bzw. CC-Lizenzen). So werden tausende von Fotos z.B. über Plattformen wie flickr.com oder pixelio.de unter CC-Lizenzen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Wikipedia bezieht Bilder aus der Wikimedia Commons Datenbank; die beliebteste freie Lizenz ist auch hier eine CC-Lizenz (CC-BY-SA). Aber: Bei "freien Lizenzen" sind Lizenzbedingungen zu beachten, andernfalls drohen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Fotografen, die ihre Bilder auf Wikimedia Commons, Flickr oder Pixelio unter CC-Lizenz hochladen, lassen Verstöße gegen CC-Lizenzen anwaltlich abmahnen und fordern neben Unterlassung auch Schadensersatz. Dabei ließen sich solche Verstöße leicht vermeiden. So bietet Wikipedia z.B. einen Lizenzhinweisgenerator an.
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Darf man fremde Fotos abmalen und das Ergebnis verkaufen?
Uns erreichen immer wieder Nachfragen, ob man Fotos Dritter abmalen bzw. als Vorlage für eigene Werke nutzen und die so erschaffenen Werke im Internet veröffentlichen bzw. zum Kauf anbieten darf. Die Antwort hängt davon ab, ob das Foto durch das Abmalen lediglich vervielfältigt wird oder ein eigenständiges Werk entsteht.
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Urheberrecht: Nutzung von Bildern - was man wissen sollte!
Fotos sind aus der digitalen Welt nicht mehr wegzudenken. Egal ob Webseite, Shop, Blog, Social Media: Ohne Bilder ist der Kampf um Kunden, Leser und Reichweite schnell verloren. Noch nie war es so einfach, Bilder zu kopieren und auf Webseiten, in Blogs, in Angeboten auf eBay, Amazon & Co. oder in Posts auf Social Media zu nutzen. Aber bei der Nutzung fremder Bilder ist höchste Sorgfalt angebracht, drohen teure Abmahnungen und hohe Schadensersatzforderungen.
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Abmahnung von RA Fechner oder RA Zieliński erhalten?
Rechtsanwalt Robert Fechner (Fechner Legal) aus Berlin mahnt seit Jahren im Auftrag zahlreicher Fotografen Urheberrechtverletzungen wegen der Nutzung von Fotos im Internet ab. Die von Rechtsanwalt Fechner vertretenen Fotografen kommen aus diversen Ländern, alle arbeiten mit Photoclaim zusammen. Abgemahnt werden nicht nur Webseitenbetreiber aus Deutschland, sondern Rechtsanwalt Fechner mahnt europaweit ab. Stets beruft er sich in den Abmahnungen auf die Verletzung deutschen Urheberrechts und fordert Abgemahnte europaweit stets eindringlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung hoher Kosten (Abmahnkosten, Schadensersatz) auf. Zu Recht?
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Foto Abmahnung Kanzlei NIMROD für Gregorz Grygo - was tun?
Die Berliner Kanzlei NIMROD hat mittlerweile das Abmahngeschäft für den Fotografen Gregorz Grygo von der Kanzlei Pixel.Law übernommen. Wie früher Pixel.Law, mahnt nunmehr die Kanzlei NIMROD im Auftrag von Gregorz Grygo Webseitenbetreiber ab, die dessen (ehemals auf Pixelio vermarktete) Fotos nutzen.
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Foto Abmahnung RA Schlösser für Stefan Schmidt – was tun?
Auch Rechtsanwalt Sascha Schlösser mahnt massenweise angebliche Urheberrechtsverletzungen für Fotografen ab, die ihre Fotos auf Stockarchiven (Fotolia, Adobe & Co.) vermarkten. Zu seinen Mandanten zählt neben Peter Atkins auch Stefan Schmidt. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie unerlaubt Fotos, u.a. ohne Urheberangabe nutzen. Gefordert werden Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten. Am Ende der Abmahnung wird stets ein Vergleichsbetrag zur schnellen Erledigung angeboten. Sollte man dieses Angebot annehmen? Wir meinen: Nein!
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