Wann liegt eine redaktionelle Nutzung von Fotos vor?
Bilddatenbanken und Fotografen sehen in Lizenzbedingungen bzw. Lizenzverträgen vor, dass bestimmte Bilder (z.B. von Prominenten) nur für redaktionelle Zwecke genutzt werden dürfen. Nutzt man nur für redaktionelle Zwecke freigegebene Fotos für kommerzielle Zwecke, drohen Abmahnungen und Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung. Sind Personen auf dem Bild abgebildet, drohen Abmahnungen wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Auch und gerade bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen drohen Schadensersatzforderungen. Daher stellt sich die Frage, wann werden Fotos zu redaktionellen oder kommerziellen Zwecken genutzt?
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Fotos: Ist die DSGVO oder das KUG anwendbar?
Wer darf welche Fotos wo veröffentlichen? Kaum ein Thema wird seit Inkrafttreten der DSGVO so heiß diskutiert. Bereits die Frage nach dem richtigen Gesetz für die Veröffentlichung von Fotos ist umstritten. Bei Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, handelt es sich um personenbezogene Daten i.S.d. DSGVO. Das "Recht am eigenen Bild" wird in den §§ 22 KUG geregelt. Art. 85 Abs. 2 DSGVO enthält eine sog. Öffnungsklausel für journalistische, wissenschaftliche und künstlerische Zwecke. Was gilt für wen was: DSGVO, KUG oder beides? Nachfolgend eine kleine Hilfestellung, welche gesetzliche Grundlagen bei der Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos anwendbar sind und was sonst noch zu beachten ist.
Was ist bei lizenfreien Fotos (CC-Fotos) zu beachten?
Weltweit werden mehr als 1 Milliarde Inhalte unter freien Lizenzen, u.a. der gemeinnützigen Organisation Creative Commons (Creative Commons Lizenzen bzw. CC-Lizenzen). So werden tausende von Fotos z.B. über Plattformen wie flickr.com oder pixelio.de unter CC-Lizenzen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Wikipedia bezieht Bilder aus der Wikimedia Commons Datenbank; die beliebteste freie Lizenz ist auch hier eine CC-Lizenz (CC-BY-SA). Aber: Bei "freien Lizenzen" sind Lizenzbedingungen zu beachten, andernfalls drohen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Fotografen, die ihre Bilder auf Wikimedia Commons, Flickr oder Pixelio unter CC-Lizenz hochladen, lassen Verstöße gegen CC-Lizenzen anwaltlich abmahnen und fordern neben Unterlassung auch Schadensersatz. Dabei ließen sich solche Verstöße leicht vermeiden. So bietet Wikipedia z.B. einen Lizenzhinweisgenerator an.
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Darf man fremde Fotos abmalen und das Ergebnis verkaufen?
Uns erreichen immer wieder Nachfragen, ob man Fotos Dritter abmalen bzw. als Vorlage für eigene Werke nutzen und die so erschaffenen Werke im Internet veröffentlichen bzw. zum Kauf anbieten darf. Die Antwort hängt davon ab, ob das Foto durch das Abmalen lediglich vervielfältigt wird oder ein eigenständiges Werk entsteht.
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Urheberrecht: Nutzung von Bildern - was man wissen sollte!
Fotos sind aus der digitalen Welt nicht mehr wegzudenken. Egal ob Webseite, Shop, Blog, Social Media: Ohne Bilder ist der Kampf um Kunden, Leser und Reichweite schnell verloren. Noch nie war es so einfach, Bilder zu kopieren und auf Webseiten, in Blogs, in Angeboten auf eBay, Amazon & Co. oder in Posts auf Social Media zu nutzen. Aber bei der Nutzung fremder Bilder ist höchste Sorgfalt angebracht, drohen teure Abmahnungen und hohe Schadensersatzforderungen.
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Abmahnung von RA Fechner oder RA Zieliński erhalten?
Rechtsanwalt Robert Fechner (Fechner Legal) aus Berlin mahnt seit Jahren im Auftrag zahlreicher Fotografen Urheberrechtverletzungen wegen der Nutzung von Fotos im Internet ab. Die von Rechtsanwalt Fechner vertretenen Fotografen kommen aus diversen Ländern, alle arbeiten mit Photoclaim zusammen. Abgemahnt werden nicht nur Webseitenbetreiber aus Deutschland, sondern Rechtsanwalt Fechner mahnt europaweit ab. Stets beruft er sich in den Abmahnungen auf die Verletzung deutschen Urheberrechts und fordert Abgemahnte europaweit stets eindringlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung hoher Kosten (Abmahnkosten, Schadensersatz) auf. Zu Recht?
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