DSGVO-Verstoß führt nicht per se zum Schaden
Das Landgericht Augsburg hat am 26.07.2024 entschieden, dass ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch begründet. Vielmehr müssen Betroffene einen konkreten Schaden vortragen und nachweisen, der kausal auf dem behaupteten DSGVO-Verstoß beruht. Die von Betroffenen immer wieder vorgebrachten Floskeln "Kontrollverlust", "Ängste" und "Unbehagen" reichten auch dem Landgericht Augsburg nicht aus, um einen immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO zuzusprechen. Das Urteil ist insbesondere für Unternehmen relevant, die mit personenbezogenen Daten arbeiten und mit Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO konfrontiert werden.
Urteil: DSGVO Abmahnung von Größbauer rechtsmissbräuchlich
Wie bereits vor einiger Zeit berichtet, lässt ein Herr Maximilian Größbauer aus Wien über die Berliner Kanzlei brandt.legal bundesweit Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen verschicken, sei es, weil Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO nicht oder nicht vollständig nachgekommen wurde oder eine Datenübermittlung in Drittstaaten mitgeteilt wurde. Neben den Abmahnkosten verlangt Größbauer Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in vierstelliger Höhe. Auch zahlreiche unserer Mandanten haben Post von Größbauer erhalten. Wir haben die Zahlungsansprüche von Größbauer stets als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen. Ein Fall landete nun vor dem Amtsgericht Augsburg. Dieses hat nun bestätigt, dass das Vorgehen von Größbauer rechtsmissbräuchlich ist.
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Kein DSGVO-Schadensersatz bei nur theoretischen Risiken
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen in einem Elektronikmarkt ein und geben vertrauliche Informationen für eine Finanzierung an. Nun erfahren Sie, dass Ihre persönlichen Daten aus Versehen einem Fremden ausgehändigt wurden. Sicherlich würden Sie sich sorgen, vielleicht sogar Schadensersatz fordern. Ein Kunde der Elektronikfachmarktkette Saturn erlebte genau dieses Szenario und verlangte Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Der Fall ging hoch bis zum EuGH. Der entschied: Kein Schadensersatz bei bloß hypothetischen Risiken.
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OLG: Facebook muss auch sinngleiche Posts löschen
Angenommen, Ihr Name und Ihr Bild werden in einem Facebook-Post verwendet, der ein Zitat enthält, das Sie nie gesagt haben. Der Post wird dann auch noch häufig geteilt. Müssen Sie nun jeden einzelnen Post bei Facebook melden oder ist Facebook verpflichtet, ähnliche Posts von sich aus zu finden und zu entfernen? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat jüngst entschieden, dass Facebook nicht nur beanstandete Posts, sondern auch andere Posts suchen und entfernen muss, die denselben Inhalt haben. Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein Falschzitat, das von der Klägerin Renate Künast beanstandet wurde.
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OLG Stuttgart: Grenzen der Meinungsfreiheit auf Facebook
In unserer digital vernetzten Welt, in der soziale Medien oft Schauplatz hitziger Debatten sind, stellt sich eine grundlegende Frage: Was darf man in hitzigen Diskussionen auf Social Media sagen, und wo zieht das Recht die Grenze? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bietet hierzu aufschlussreiche Einsichten. Es entschied, dass die Bezeichnung als 'dummes Stück Hirn-Vakuum' eine Schmähkritik darstellt und nicht hingenommen werden muss.
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Pressefreiheit schützt auch Blogger und YouTuber
Im digitalen Zeitalter, in dem Blogs und YouTube-Kanäle immer mehr an Bedeutung gewinnen, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Betreiber von Blogs und YouTube-Kanälen auf den Schutz der Pressefreiheit berufen können. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Minden gibt hierzu wichtige Hinweise. Das Gericht stufte einen Blogger und YouTuber, der über sein eigenes Gerichtsverfahren berichten wollte, als Pressevertreter ein.
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