Sexting und Dickpics: Geldentschädigung für digitale Übergriffe
Das Landgericht Stralsund hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine bekannte Persönlichkeit über soziale Medien ungefragt sexualisierte Nachrichten (Sexting) und intime Fotos (u.a. Dickpics) erhielt. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Fragen, ob solche Handlungen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt bzw. zu einer Geldentschädigung führen und wenn ja, in welcher Höhe diese zu bemessen ist.
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Identifizierende Verdachtsberichterstattung über Strafverteidiger
Das KG hat entschieden, dass die Verdachtsberichterstattung über einen Strafverteidiger, der wegen des Verdachts des Drogenhandels in Untersuchungshaft sitzt, zulässig ist. Das Gericht betonte, dass wahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich zulässig seien, solange sie keine unverhältnismäßige Persönlichkeitsverletzung darstellten. Im vorliegenden Fall sah das Gericht die Verdachtsberichterstattung als gerechtfertigt an, da ausreichende Beweistatsachen vorlagen, keine Vorverurteilung vorlag und das öffentliche Interesse den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überwog.
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Urteil: RTL darf unverpixeltes Foto eines Angeklagten nicht zeigen
Darf die Presse Fotos von Angeklagten ohne Verpixelung zeigen – und wenn ja, wann? Dieser Frage widmete sich das Landgericht Karlsruhe im Fall eines Angeklagten der „Gruppe Reuß“, dessen unverpixeltes Foto von RTL in einer Nachrichtensendung ausgestrahlt wurde. Das Gericht entschied: Die Veröffentlichung war rechtswidrig, da das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten Vorrang hatte. Warum diese Abwägung so sensibel ist und was das für die Medien bedeutet, erfahren Sie hier.
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BGH: DSGVO-Schadensersatz bei Kontrollverlust möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18.11.2024 entschieden, dass auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO (hier: massives Datenleck bei Facebook - "Facebook-Scraping") einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO begründen kann - auch ohne nachweisbaren Missbrauch der Daten. Die Betroffenen können also Schadensersatz geltend machen. Reich werden sie dadurch allerdings nicht. Der BGH hat klargestellt, dass ein Schadensersatz in Höhe von 100 Euro angemessen sein kann.
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LG Kiel: Unternehmen haften für KI-generierte Inhalte
Das Landgericht Kiel hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Unternehmen für durch Künstliche Intelligenz (KI) verursachte Falschinformationen haften. Dies gilt insbesondere, wenn sie bewusst ein fehleranfälliges System einsetzen und die inhaltliche Verantwortung übernehmen. Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung, da es sich um eine der ersten deutschen Entscheidungen zur Haftung für KI-generierte Inhalte handelt.
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DSGVO-Verstoß führt nicht per se zum Schaden
Das Landgericht Augsburg hat am 26.07.2024 entschieden, dass ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch begründet. Vielmehr müssen Betroffene einen konkreten Schaden vortragen und nachweisen, der kausal auf dem behaupteten DSGVO-Verstoß beruht. Die von Betroffenen immer wieder vorgebrachten Floskeln "Kontrollverlust", "Ängste" und "Unbehagen" reichten auch dem Landgericht Augsburg nicht aus, um einen immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO zuzusprechen. Das Urteil ist insbesondere für Unternehmen relevant, die mit personenbezogenen Daten arbeiten und mit Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO konfrontiert werden.