Urteil: 3.000 Euro Geldentschädigung wegen Weiterleitung intimer Videos und Fotos über WhatsApp
Das Amtsgericht Neukölln sprach einer Klägerin eine Geldentschädigung wegen der ungewollten Weiterverbreitung von Nacktaufnahmen (Video und Foto) durch ihren Ex-Freund an ihre Schwester zu (Urteil vom 25.03.2021, Az. 8 C 212/20). Der Beklagte hatte nach Ende der Beziehung ein Video und ein Foto, welche die Klägerin bei sexuellen Handlungen zeigten und die während der Beziehung aufgenommen worden waren, per WhatsApp an die Schwester der Klägerin weitergeleitet, um diese zum Sex zu gewinnen. Das Gericht wertete die Weitergabe als besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und sprach der Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 3.000 Euro zu. Nachstehend das Urteil im Volltext:
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Urteil: 1.000 Euro Geldentschädigung wegen Weiterleitung intimer Fotos im schulischen Umfeld
Das Landgericht Frankfurt sprach einer Klägerin eine Geldentschädigung wegen ungewollter Weiterverbreitung von Nacktaufnahmen im schulischen Bereich zu (Urteil vom 20.05.2014, Az 2-03 O 189/13). In dem Fall hatte eine Schülerin Intimaufnahmen einer anderen Schülerin an zwei Personen weitergeleitet. Das Gericht sprach der klagenden Schülerin eine Geldentschädigung in Höhe von 1.000 Euro zu. Eine höhere Summe wurde nur deshalb nicht zugesprochen, weil das Video von der Beklagten nur zwei Personen zugänglich gemacht worden war, die Beklagte sich bei der Klägerin entschuldigt, die Unterlassungsansprüche anerkannt und sie mit einem Strafverfahren konfrontiert war. Nachstehend das Urteil im Volltext:
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Verdachtsberichterstattung: Nicht ohne Anhörung des Betroffenen!
Verdachtsberichterstattung führt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat kürzlich entschieden, dass eine Anhörung des Betroffenen zu der konkret geplanten Berichterstattung zwingend erforderlich ist - auch wenn der Betroffene zuvor eine generelle Stellungnahme abgelehnt hat. Im konkreten Fall ging es um die Darstellung eines ehemaligen Geheimagenten in einer Dokumentation über den Tod von Uwe Barschel. Welche Grundsätze bei einer Verdachtsberichterstattung zu beachten sind und welche Folgen eine unzulässige Verdachtsberichterstattung haben kann, erfahren Sie hier.
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BGH: Kein DSGVO-Schadensersatz wegen Werbe-E-Mails
Unerwünschte Werbe-E-Mails sind für viele ein Ärgernis. Doch reicht die Zusendung von Werbe-E-Mails aus, um einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO zu begründen? Der BGH hat dies in seiner Entscheidung vom 28.01.2025 verneint. Zwar könne die Zusendung unerwünschter Werbung einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen, jedoch reiche der Verstoß allein nicht aus, um einen Schaden nach Art. 82 DSGVO zu begründen. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn durch die Zusendung der Werbe-E-Mails Dritte Kenntnis von personenbezogenen Daten des Betroffenen erlangen.
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Sexting und Dickpics: Geldentschädigung für digitale Übergriffe
Das Landgericht Stralsund hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine bekannte Persönlichkeit über soziale Medien ungefragt sexualisierte Nachrichten (Sexting) und intime Fotos (u.a. Dickpics) erhielt. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Fragen, ob solche Handlungen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt bzw. zu einer Geldentschädigung führen und wenn ja, in welcher Höhe diese zu bemessen ist.
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Identifizierende Verdachtsberichterstattung über Strafverteidiger
Das KG hat entschieden, dass die Verdachtsberichterstattung über einen Strafverteidiger, der wegen des Verdachts des Drogenhandels in Untersuchungshaft sitzt, zulässig ist. Das Gericht betonte, dass wahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich zulässig seien, solange sie keine unverhältnismäßige Persönlichkeitsverletzung darstellten. Im vorliegenden Fall sah das Gericht die Verdachtsberichterstattung als gerechtfertigt an, da ausreichende Beweistatsachen vorlagen, keine Vorverurteilung vorlag und das öffentliche Interesse den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überwog.
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