Kein DSGVO-Schadensersatz bei nur theoretischen Risiken
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen in einem Elektronikmarkt ein und geben vertrauliche Informationen für eine Finanzierung an. Nun erfahren Sie, dass Ihre persönlichen Daten aus Versehen einem Fremden ausgehändigt wurden. Sicherlich würden Sie sich sorgen, vielleicht sogar Schadensersatz fordern. Ein Kunde der Elektronikfachmarktkette Saturn erlebte genau dieses Szenario und verlangte Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Der Fall ging hoch bis zum EuGH. Der entschied: Kein Schadensersatz bei bloß hypothetische Risiken.
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OLG: Facebook muss auch sinngleiche Posts löschen
Angenommen, Ihr Name und Ihr Bild werden in einem Facebook-Post verwendet, der ein Zitat enthält, das Sie nie gesagt haben. Der Post wird dann auch noch häufig geteilt. Müssen Sie nun jeden einzelnen Post bei Facebook melden oder ist Facebook verpflichtet, ähnliche Posts von sich aus zu finden und zu entfernen? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat jüngst entschieden, dass Facebook nicht nur beanstandete Posts, sondern auch andere Posts suchen und entfernen muss, die denselben Inhalt haben. Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein Falschzitat, das von der Klägerin Renate Künast beanstandet wurde.
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OLG Stuttgart: Grenzen der Meinungsfreiheit auf Facebook
In unserer digital vernetzten Welt, in der soziale Medien oft Schauplatz hitziger Debatten sind, stellt sich eine grundlegende Frage: Was darf man in hitzigen Diskussionen auf Social Media sagen, und wo zieht das Recht die Grenze? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bietet hierzu aufschlussreiche Einsichten. Es entschied, dass die Bezeichnung als 'dummes Stück Hirn-Vakuum' eine Schmähkritik darstellt und nicht hingenommen werden muss.
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Pressefreiheit schützt auch Blogger und YouTuber
Im digitalen Zeitalter, in dem Blogs und YouTube-Kanäle immer mehr an Bedeutung gewinnen, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Betreiber von Blogs und YouTube-Kanälen auf den Schutz der Pressefreiheit berufen können. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Minden gibt hierzu wichtige Hinweise. Das Gericht stufte einen Blogger und YouTuber, der über sein eigenes Gerichtsverfahren berichten wollte, als Pressevertreter ein.
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Bußgelder: BNetzA darf Namen von Unternehmen nicht nennen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ihre öffentliche Informationspraxis in Bußgeldverfahren ändern. Ein Unternehmen hatte sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass die BNetzA in einer Pressemitteilung über den Erlass eines Bußgeldbescheids den Namen des Unternehmens nannte. Die Namensnennung verletze die Berufsfreiheit des Unternehmens, entschied das Gericht. Die BNetzA könne sich insoweit nicht darauf berufen, im Zusammenhang mit den ihr zugewiesenen Aufgaben allgemein Presse-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit betreiben zu dürfen.
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DSGVO Auskunftsfrist: Ist eine Woche der Regelfall?
Ein weiteres Urteil, das bei Betroffenen und Unternehmen unterschiedliche Reaktionen auslösen wird: Das Arbeitsgericht Duisburg sprach einem ehemaligen Bewerber Schadensersatz in Höhe von 750 Euro zu, weil das Unternehmen sein Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO verspätet beantwortet hatte. Das Unternehmen habe gegen Art. 12 Abs. 3 DSGVO verstoßen, weil es die Auskunft nicht "unverzüglich" erteilt habe. Unverzüglich sei nur ein Handeln "ohne schuldhaftes Zögern". Eine Auskunft nach mehr als einer Woche genüge nicht.
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