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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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17. Aug. 2022

Bundeskanzleramt nicht für Auskünfte bzgl. Büro Ex-Bundeskanzler zuständig

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 16.08.2022 entschieden, dass ein Journalist keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt dazu hat, welche Gesprächstermine das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder für Herrn Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat.

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17. Aug. 2022

Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft zu Hintergrundgesprächen des Kanzleramts

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Journalisten (Redakteur einer Berliner Tageszeitung) gegen das Bundeskanzleramt wegen Erteilung von Auskünften zu den im Jahr 2016 vom Bundeskanzleramt bzw. der damaligen Bundeskanzlerin geführten Hintergrundgesprächen abgewiesen. 

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17. Aug. 2022

Journalist darf geheime Unterlagen vom Bundessicherheitsrat nicht einsehen

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 23.06.2022 be­stä­tigt, dass Jour­na­lis­ten kei­nen Zu­gang zu be­stimm­ten mi­li­tä­ri­schen Un­ter­la­gen des Bun­des­si­cher­heits­ra­tes be­kommen. Diese seien ge­heim­hal­tungs­be­dürf­tig und dürf­ten erst 60 Jahre nach ihrer Ent­ste­hung ge­nutzt wer­den. Über die Ver­pflich­tung des Bun­des­kanz­ler­am­tes, den Zu­gang zu wei­te­ren Do­ku­men­ten zu ge­wäh­ren, muss das OVG Ber­lin-Bran­den­burg jedoch er­neut ver­han­deln.

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11. Aug. 2022

LG Ingolstadt: Gender-Gap und Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Landgericht Ingolstadt hatte zu entscheiden, ob ein Unternehmensleitfaden zu gendersensibler Sprache das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern verletzt. Das Gericht verneinte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da der Leitfaden nur eine passive Nutzung vorsah, z.B. durch Zusendung von Dokumenten und E-Mails  in gendersensibler Sprache an Mitarbeiter.  Ob eine Pflicht zur aktiven Nutzung von gendersensibler Sprache durch Mitarbeiter in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift, konnte das Gericht offen lassen.

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Instagram Auskunft
05. Apr. 2022

Instagram muss nach Beleidigung Auskunft über Nutzer erteilen

Das OLG Schleswig hatte sich damit zu beschäftigen, ob und welche Nutzerdaten Instagram herausgeben muss, wenn über einen Nutzer-Account strafrechtlich relevante Persönlichkeitsrechtsverletzungen erfolgen. Nach Ansicht des Gerichts muss Instagram (nur) Auskunft über Bestandsdaten wie Namen, die E-Mail-Adresse und Telefonnummer erteilen.

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Richter
24. März 2022

Bezeichnung eines Richters als "menschlicher Abschaum" strafbar

Das Bayerische Oberste Landesgericht musste sich in einem Strafverfahren mit den Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber Richtern beschäftigen. Konkret ging es darum, ob die Bezeichnung eines Richters als "menschlicher Abschaum" strafbar oder noch der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das Gericht entschied, dass auch die Mei­nungs­äu­ße­rungs­frei­heit ge­gen­über Rich­tern ihre Gren­zen hat. Die Bezeichnung eines Rich­ters als "mensch­li­cher Ab­schaum" stel­le eine For­mal­be­lei­di­gung dar. In die­sem Fall trete die Mei­nungs­frei­heit ohne wei­te­re Ge­wich­tung und Ein­zel­fall­ab­wä­gung hin­ter den Eh­ren­schutz zu­rück.

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