Kachelmann erhält Schadenersatz wegen falschen Vergewaltigungsvorwurfs
Das OLG Frankfurt am Main hat die Ex-Geliebte des Wettermoderators Kachelmann mit Urteil vom 29.09.2016 verurteilt, Schadenersatz für Kosten zu leisten, die Kachelmann dadurch entstanden sind, dass er aufgrund eines von ihr erhobenen Vergewaltigungsvorwurfs in Untersuchungshaft genommen wurde.
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BGH: BILD durfte Fotos von Wowereit veröffentlichen
Berlins Ex-Bürgermeister Wowereit ist mit seiner Klageg gegen Axel Springer wegen der Veröffentlichung von drei Fotos in der BILD Zeitung gescheitert. Wowereit sah in der Veröffentlichung der Fotos sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies sah der BGH jedoch anders und wies die Klage ab.
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Jauchs Adoptivtöchter müssen erneute Veröffentlichung ihres Namens und Alters in Presseartikel hinnehmen
Die Adoptivtöchter von Günther Jauch sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Veröffentlichung ihres Namens und Alters in Presseberichten aus dem Jahr 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte nahm die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an, da nicht erkennbar war, inwiefern die beanstandeten Presseberichte das Leben der Adoptivtöchter beeinträchtigen könnten. Immerhin wurden vorhergehende Presseberichte nicht beanstandet.
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Verbreitung nicht erweislich wahrer Tatsachenbehauptungen verletzt nicht per se Persönlichkeitsrecht
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Tatsachenbehauptungen, die weder erweislich wahr noch unwahr sind, verbreitet werden dürfen. Ob solche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden dürfen, haben - so das Gericht in seinem Beschluss vom 8.9.20216 - die Fachgerichte im Wege einer Abwägungsentscheidung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht zu treffen.
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3 Monate Gefängnisstrafe wegen Beleidigung auf Facebook
Das AG Ansbach hat mit Urteil vom 6.4.2016 einen Facebook-Nutzer wegen Beleidigung von Kriminalbeamten auf Facebook zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.
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Recht am eigenen Bild bei Teilnahme an Demonstration
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21.04.2016 entschieden, dass eine Person, die an einer öffentlichen Demonstration teilnimmt, damit nicht zugleich eine konkludente Einwilligung für die Veröffentlichung von herausgeschnittenen Einzelbildern abgibt.
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