Kein Anspruch auf Verpixelung eines Grundstücks gegen Google Earth
Das LG Itzehoe hat mit Urteil vom 11.6.2020 entschieden, dass Google Grundstücke, die im Kartendienst Google Earth von oben abgebildet abrufbar sind, nicht durch Verpixelung unkenntlich machen muss. Begründet wurde dies damit, dass bei Google Earth Häuser und Gärten nur von oben und somit keine Einblicke oder Zugänge in Häuser abgebildet werden, was ggf. für EInbrecher interessant wäre.
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Identifizierende Berichterstattung bei illegalen Geschäften
Der BGH hat mit Urteil vom 17.12.2019 entschieden, dass die Presse auch über ein nicht strafbares Verhalten einer der Öffentlichkeit nicht bekannten Person unter Offenlegung der Person berichten, insbesondere die Berichte mit Fotos bebildern darf.
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Jameda trägt Beweislast für Arztkontakt bei Negativbewertung
Das LG Meiningen hat Jameda in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zur Löschung einer negativen Arztbewertung (Gesamtnote 6,0) verurteilt. Das Gericht stellte klar, dass Jameda sich nicht mit allgemeinen Angaben zum Behandlungskontakt zufriedengeben darf. Insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen muss Jameda nachhaken und den Verfasser auffordern, die Umstände der Behandlung konkret zu beschreiben. Weder genügt eine kurze Praxisbeschreibung noch Angabe des Behandlungsmonats und -jahres, um den Patientenkontakt zu belegen.
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BVerfG zum „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich nunmehr ebenfalls mit dem „Recht auf Vergessen“ im Internetzeitalter zu befassen. Ein vor ca. 40 Jahren wegen Mordes verurteilter Mann hatte vom Spiegel die Löschung alter, über Suchmaschinen auffindbarer, ihn identifizierender Presseberichte in einem Onlinearchiv verlangt. Der BGH hat die Klage abgewiesen, das BVerfG verwies die Klage an den BGH zurück, der nun neu entscheiden muss. Dabei wird der BGH die vom Bundesverfassungsricht in dieser Grundsatzentscheidung aufgestellte Regel beachten müssen, dass die Rechtsordnung den EInzelnen davor schützen müsse, dass sie sich frühere Handlungen zeitlich unbegrenzt von der Öffentlichkeit vorhalten lassen muss.
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Abmahngefahr: Nutzung von Fotos von Minderjährigen nach langer Zeit
Das LG Frankfurt a.M. hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Fotos mit Minderjährigen, die nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter veröffentlicht wurden, nach Erreichen der Volljährigkeit nur mit Einwilligung des nun Volljährigen erneut veröffentlicht werden. Das Gericht bejahte diese Frage. Bei der erneuten Nutzung von Archivfotos mit Minderjährigen ist daher besondere Vorsicht geboten.
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BGH bestätigt Verurteilungen wegen Volksverhetzung im Internet
Der BGH hat mit Beschluss vom 6.8.2019 die strafrechtlichen Verurteilungen von Angeklagten wegen Volksverhetzung durch Produktion von Videos, die den Holocaus leugneten und zum Hass gegen Juden und Flüchtlinge anstachtelten, überwiegend bestätigt.
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