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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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17. Aug. 2022

Journalist darf geheime Unterlagen vom Bundessicherheitsrat nicht einsehen

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 23.06.2022 be­stä­tigt, dass Jour­na­lis­ten kei­nen Zu­gang zu be­stimm­ten mi­li­tä­ri­schen Un­ter­la­gen des Bun­des­si­cher­heits­ra­tes be­kommen. Diese seien ge­heim­hal­tungs­be­dürf­tig und dürf­ten erst 60 Jahre nach ihrer Ent­ste­hung ge­nutzt wer­den. Über die Ver­pflich­tung des Bun­des­kanz­ler­am­tes, den Zu­gang zu wei­te­ren Do­ku­men­ten zu ge­wäh­ren, muss das OVG Ber­lin-Bran­den­burg jedoch er­neut ver­han­deln.

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11. Aug. 2022

LG Ingolstadt: Gender-Gap und Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Landgericht Ingolstadt hatte zu entscheiden, ob ein Unternehmensleitfaden zu gendersensibler Sprache das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern verletzt. Das Gericht verneinte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da der Leitfaden nur eine passive Nutzung vorsah, z.B. durch Zusendung von Dokumenten und E-Mails  in gendersensibler Sprache an Mitarbeiter.  Ob eine Pflicht zur aktiven Nutzung von gendersensibler Sprache durch Mitarbeiter in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift, konnte das Gericht offen lassen.

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Instagram Auskunft
05. Apr. 2022

Instagram muss nach Beleidigung Auskunft über Nutzer erteilen

Das OLG Schleswig hatte sich damit zu beschäftigen, ob und welche Nutzerdaten Instagram herausgeben muss, wenn über einen Nutzer-Account strafrechtlich relevante Persönlichkeitsrechtsverletzungen erfolgen. Nach Ansicht des Gerichts muss Instagram (nur) Auskunft über Bestandsdaten wie Namen, die E-Mail-Adresse und Telefonnummer erteilen.

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Richter
24. März 2022

Bezeichnung eines Richters als "menschlicher Abschaum" strafbar

Das Bayerische Oberste Landesgericht musste sich in einem Strafverfahren mit den Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber Richtern beschäftigen. Konkret ging es darum, ob die Bezeichnung eines Richters als "menschlicher Abschaum" strafbar oder noch der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das Gericht entschied, dass auch die Mei­nungs­äu­ße­rungs­frei­heit ge­gen­über Rich­tern ihre Gren­zen hat. Die Bezeichnung eines Rich­ters als "mensch­li­cher Ab­schaum" stel­le eine For­mal­be­lei­di­gung dar. In die­sem Fall trete die Mei­nungs­frei­heit ohne wei­te­re Ge­wich­tung und Ein­zel­fall­ab­wä­gung hin­ter den Eh­ren­schutz zu­rück.

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Tina Turner Tribute-Show mit Double rechtmäßig
24. Feb. 2022

BGH: Tina Turner Tribute-Show mit Double rechtmäßig

Der BGH hat entschieden, dass Tina Turner nicht gegen die Werbung für eine Tina-Turner "Tribute-Show" vorgehen kann, sofern nicht der unzutreffende Eindruck erweckt wird, dass sie die Show unterstützt oder an ihr mitwirkt. Dies gilt auch dann, wenn ihre weltberühmten Lieder von einer in der Show auftretenden Doppelgängerin nachgesungen werden und für die Tribute Show mit dem Namen Tina Turner geworben wird.

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Arbeitgeber muss Schadensersatz wegen unvollständiger DSGVO-Auskunft zahlen
12. Aug. 2021

1.000 EUR Schadensersatz bei Verstoß gegen DSGVO-Auskunft

Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 11.05.2021 einen Arbeitgeber verpflichtet, einer gekündigten Arbeitnehmerin Schadensersatz in Höhe von 1.000 EUR wegen unvollständiger DSGVO-Auskunft zu zahlen. Nach Ansicht des LAG Hamm setzt weder der Wortlaut von Art. 82 DSGVO noch der Zweck der DSGVO voraus, dass der Schadensersatzanspruch einen qualifizierten Verstoß gegen die DSGVO voraussetzt. Keine oder eine unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO genügt.

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