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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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14. Sep. 2022

Spekulierende Berichterstattung über Liebesbeziehung zulässig

Der BGH hatte zu entscheiden, ob die Presse über eine Liebesbeziehung eines Prominenten spekulieren darf. Die Berichterstattung betraf Luke Mockridge und seine damalige Freundin, in der über die damals noch nicht öffentliche Beziehung der beiden spekuliert wurde. Der BGH hielt die Berichterstattung für zulässig, da Mockridge ausreichend Anlass dafür gegeben habe, dass sich die Öffentlichkeit mit seinem Privatleben und Liebesleben befasse. So habe er entsprechende Interviews gegeben und Urlaubsfotos auf seinem Instagram-Account gepostet. Daher überwiege das Öffentlichkeitsinteresse.

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23. Aug. 2022

Werbe-E-Mails (Pay-TV): Persönlichkeitsrechtsverletzung

Das AG München hat in seinem Urteil vom 05.08.2022 noch einmal klargestellt, dass die Zusendung von E-Mail-Werbung nur zulässig ist, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Wird ohne Einwilligung Werbung per Mail versendet, stellt dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die abgemahnt werden kann.

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17. Aug. 2022

Bundeskanzleramt nicht für Auskünfte bzgl. Büro Ex-Bundeskanzler zuständig

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 16.08.2022 entschieden, dass ein Journalist keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt dazu hat, welche Gesprächstermine das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder für Herrn Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat.

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17. Aug. 2022

Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft zu Hintergrundgesprächen des Kanzleramts

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Journalisten (Redakteur einer Berliner Tageszeitung) gegen das Bundeskanzleramt wegen Erteilung von Auskünften zu den im Jahr 2016 vom Bundeskanzleramt bzw. der damaligen Bundeskanzlerin geführten Hintergrundgesprächen abgewiesen. 

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17. Aug. 2022

Journalist darf geheime Unterlagen vom Bundessicherheitsrat nicht einsehen

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 23.06.2022 be­stä­tigt, dass Jour­na­lis­ten kei­nen Zu­gang zu be­stimm­ten mi­li­tä­ri­schen Un­ter­la­gen des Bun­des­si­cher­heits­ra­tes be­kommen. Diese seien ge­heim­hal­tungs­be­dürf­tig und dürf­ten erst 60 Jahre nach ihrer Ent­ste­hung ge­nutzt wer­den. Über die Ver­pflich­tung des Bun­des­kanz­ler­am­tes, den Zu­gang zu wei­te­ren Do­ku­men­ten zu ge­wäh­ren, muss das OVG Ber­lin-Bran­den­burg jedoch er­neut ver­han­deln.

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11. Aug. 2022

LG Ingolstadt: Gender-Gap und Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Landgericht Ingolstadt hatte zu entscheiden, ob ein Unternehmensleitfaden zu gendersensibler Sprache das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern verletzt. Das Gericht verneinte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da der Leitfaden nur eine passive Nutzung vorsah, z.B. durch Zusendung von Dokumenten und E-Mails  in gendersensibler Sprache an Mitarbeiter.  Ob eine Pflicht zur aktiven Nutzung von gendersensibler Sprache durch Mitarbeiter in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift, konnte das Gericht offen lassen.

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