1.000 EUR Schadensersatz bei Verstoß gegen DSGVO-Auskunft
Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 11.05.2021 einen Arbeitgeber verpflichtet, einer gekündigten Arbeitnehmerin Schadensersatz in Höhe von 1.000 EUR wegen unvollständiger DSGVO-Auskunft zu zahlen. Nach Ansicht des LAG Hamm setzt weder der Wortlaut von Art. 82 DSGVO noch der Zweck der DSGVO voraus, dass der Schadensersatzanspruch einen qualifizierten Verstoß gegen die DSGVO voraussetzt. Keine oder eine unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO genügt.
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Veröffentlichung von Personenfotos auf Facebook Fanpage
Das OVG Lüneburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Veröffentlichung eines Fotos auf Facebook, auf dem Personen ohne ihre Einwilligung erkennbar sind, aus berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO gerechtfertigt werden sein kann. Im konkreten Fall verneinte das Gericht die Zulässigkeit.
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BGH: Ködern für Gewinnspiele mit Promi-Bildern unzulässig
Die Presse darf Bildnisse und den Namen von Prominenten (hier des bekannten Schauspielers Sascha Hehn) nicht ungefragt zur Bebilderung von Gewinnspielen (hier "Urlaubslottos" in Sonntagszeitung der BILD) und damit zum Anködern von Lesern nutzen.
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BGH: Clickbaiting mit Promi-Bildern unzulässig
Presseunternehmen dürfen Bilder eiens Prominenten nicht als "Clickbait" ("Klickköder") für redaktionelle Beiträge nutzen, die keinen Bezug zu dem Prominenten haben. Tun sie es doch, kann der Betroffene Schadensersatz wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild verlangen.
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Kein Anspruch auf Verpixelung eines Grundstücks gegen Google Earth
Das LG Itzehoe hat mit Urteil vom 11.6.2020 entschieden, dass Google Grundstücke, die im Kartendienst Google Earth von oben abgebildet abrufbar sind, nicht durch Verpixelung unkenntlich machen muss. Begründet wurde dies damit, dass bei Google Earth Häuser und Gärten nur von oben und somit keine Einblicke oder Zugänge in Häuser abgebildet werden, was ggf. für EInbrecher interessant wäre.
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Identifizierende Berichterstattung bei illegalen Geschäften
Der BGH hat mit Urteil vom 17.12.2019 entschieden, dass die Presse auch über ein nicht strafbares Verhalten einer der Öffentlichkeit nicht bekannten Person unter Offenlegung der Person berichten, insbesondere die Berichte mit Fotos bebildern darf.
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