Spekulierende Berichterstattung über Liebesbeziehung zulässig
Der BGH hatte zu entscheiden, ob die Presse über eine Liebesbeziehung eines Prominenten spekulieren darf. Die Berichterstattung betraf Luke Mockridge und seine damalige Freundin, in der über die damals noch nicht öffentliche Beziehung der beiden spekuliert wurde. Der BGH hielt die Berichterstattung für zulässig, da Mockridge ausreichend Anlass dafür gegeben habe, dass sich die Öffentlichkeit mit seinem Privatleben und Liebesleben befasse. So habe er entsprechende Interviews gegeben und Urlaubsfotos auf seinem Instagram-Account gepostet. Daher überwiege das Öffentlichkeitsinteresse.
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Werbe-E-Mails (Pay-TV): Persönlichkeitsrechtsverletzung
Das AG München hat in seinem Urteil vom 05.08.2022 noch einmal klargestellt, dass die Zusendung von E-Mail-Werbung nur zulässig ist, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Wird ohne Einwilligung Werbung per Mail versendet, stellt dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die abgemahnt werden kann.
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Bundeskanzleramt nicht für Auskünfte bzgl. Büro Ex-Bundeskanzler zuständig
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 16.08.2022 entschieden, dass ein Journalist keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt dazu hat, welche Gesprächstermine das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder für Herrn Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat.
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Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft zu Hintergrundgesprächen des Kanzleramts
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Journalisten (Redakteur einer Berliner Tageszeitung) gegen das Bundeskanzleramt wegen Erteilung von Auskünften zu den im Jahr 2016 vom Bundeskanzleramt bzw. der damaligen Bundeskanzlerin geführten Hintergrundgesprächen abgewiesen.
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Journalist darf geheime Unterlagen vom Bundessicherheitsrat nicht einsehen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.06.2022 bestätigt, dass Journalisten keinen Zugang zu bestimmten militärischen Unterlagen des Bundessicherheitsrates bekommen. Diese seien geheimhaltungsbedürftig und dürften erst 60 Jahre nach ihrer Entstehung genutzt werden. Über die Verpflichtung des Bundeskanzleramtes, den Zugang zu weiteren Dokumenten zu gewähren, muss das OVG Berlin-Brandenburg jedoch erneut verhandeln.
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LG Ingolstadt: Gender-Gap und Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Das Landgericht Ingolstadt hatte zu entscheiden, ob ein Unternehmensleitfaden zu gendersensibler Sprache das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern verletzt. Das Gericht verneinte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da der Leitfaden nur eine passive Nutzung vorsah, z.B. durch Zusendung von Dokumenten und E-Mails in gendersensibler Sprache an Mitarbeiter. Ob eine Pflicht zur aktiven Nutzung von gendersensibler Sprache durch Mitarbeiter in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift, konnte das Gericht offen lassen.
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