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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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Medienrecht: Häufig gestellte Fragen

Heimliche Aufnahme von Telefonaten ist unzulässig.

Darf man Gespräche heimlich aufnehmen oder mitanhören?

In zahlreichen Fällen, sei es bei einem Verkehrsunfall, im Rahmen eines Personalgesprächs oder bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter bzw. Käufer und Verkäufer kommt es immer wieder vor, dass eine Partei ein Gespräch (Vorort oder Telefonat) heimlich aufnimmt. Oft erfolgt dies, um die Aufnahme später als Beweismittel zu nutzen. Oder es werden Telefonate heimlich laut gestellt, um Dritten das Mithören zu ermöglichen, die dann als Zeugen benannt werden. Darf man Gespräche heimlich aufnehmen bzw. mitanhören?

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