Verdachtsberichterstattung: Regeln für Presse und Blogger
In einer Zeit, in der sich Nachrichten schneller verbreiten als je zuvor, stehen die Medien oft vor der Herausforderung, über Verdachtsfälle zu berichten, ohne dabei die Rechte der Betroffenen zu verletzen. Diese Gratwanderung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte wird als "Verdachtsberichterstattung" bezeichnet. In diesem Beitrag soll näher beleuchtet werden, welche Grundsätze und Regeln bei der Verdachtsberichterstattung zu beachten sind, um sowohl dem journalistischen Auftrag gerecht zu werden, die Rechte Betroffener zu wahren und somit rechtliche Risiken zu minimieren.
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Social Media und Persönlichkeitsrechte von Transfrauen
Das Ringen um die "richtige" Weltanschauung findet nicht nur in den Medien und auf sozialen Netzwerken statt, sondern auch Gerichte sind zunehmend gefordert zu entscheiden, wann die Persönlichkeitsrechte von Transpersonen verletzt werden. So musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main darüber entscheiden, ob die Kommentierung eines Beitrags auf der Plattform "X" mit dem Hashtag "#DubistEinMann" eine zulässige Meinungsäußerung darstellt. Das Gericht bewertete diese Aussage nach sorgfältiger Abwägung der beteiligten Interessen als zulässige Meinungsäußerung und schloss sich damit der Auffassung des Landgerichts an.
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Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht: Schutz und Grenzen
Wurden Sie Opfer einer falschen oder diffamierenden Darstellung in den Medien? Wurden Ihnen unwahre Tatsachen unterstellt? Dann kann dies eine Verletzung Ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen. Die Frage, ob eine solche Verletzung vorliegt, hängt entscheidend davon ab, ob die beanstandete Äußerung als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung einzuordnen ist. Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag mehr über diese Unterscheidung und die Auswirkungen auf den Persönlichkeitsschutz und die Meinungsfreiheit
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Abmahnung Maximilian Größbauer & brandt. legal - Was tun?
Herr Maximilian Größbauer aus Wien versendet seit einigen Monaten über die Berliner Kanzlei brandt.legal Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Neben hohen Abmahnkosten verlangt er auch Entschädigung nach Art. 82 DSGVO in vierstelliger Höhe. Doch: Sind seine Forderungen und Zahlungsansprüche gerechtfertigt?
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Fotos vom Arbeitsplatz posten - Was ist erlaubt, was verboten?
Social Media hat unser Leben stark verändert und ist in vielen Bereichen des Alltags nicht mehr wegzudenken. Alle wollen alle zu jeder Zeit wissen lassen, was man gerade so treibt. Da ist die Versuchung groß, Freunde auch am "Arbeitsleben" teilhaben zu lassen. Ein Selfie am Morgen aus dem Büro, ein lustiger Schnappschuss von einer Firmenfeier, ein Bild aus einem Teammeeting. Doch unbedachte Posts vom Arbeitsplatz können nicht nur zu Ärger mit dem Arbeitgeber und Kollegen führen. Es drohen auch rechtliche Konsequenzen. Ich erläutere in diesem Beitrag die rechtlichen Probleme, die beim Posten von Arbeitsplatz-Bildern entstehen können.
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Recht am eigenen Bild: Unterlassung und Schadensersatz
Ein zentrales Recht im Fotorecht ist das Recht am eigenen Bild, welches den abgebildeten Personen zusteht. Allgemein gilt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden dürfen. Ein Foto, ein Lichtbild oder ein Film darf daher nur mit Einwilligung des jeweils Abgebildeten verbreitet werden. Welche Ansprüche haben Sie als abgebildete Person, wenn Ihre Bildnisse auf Social Media, im Web oder in der Presse ohne Ihre Erlaubnis, im worse case in einem negativen oder anrüchigen Kontext veröffentlicht werden? Erfahren Sie hier, was Ihnen im Falle einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild zusteht.
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