Sie suchen nach rechtlichen Lösungen?
Als Fachanwältin für Designrecht bin ich Ihre Expertin
rund um Designschutz, Designverletzungen und Lizenzverträge.

Design als Wirtschaftsfaktor: kaufentscheidend und schützenswert

SCHÜTZEN SIE IHR DESIGN, BEVOR ES ANDERE TUN!

Modernes Produktdesign spielt heute eine erhebliche Rolle bei der Kundenansprache und Kaufentscheidung. Und damit für den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts. Die Wirtschaft setzt Produktdesigns werbewirksam als Imageträger ein. Attraktive Farb- und Formgebung fasziniert, spricht emotional an und bindet Verbraucher. Für Gebrauchsgüter und selbst für rein technische Geräte ist originelles Produktdesign heute ein Muss.

Je erfolgreicher ein Produktdesign, je größer ist jedoch auch die Gefahr von Nachahmern. Daher ist Designschutz vor Markteinführung neuer Produkte ein Muss, um den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts im Wettbewerb zu erhalten. Als erfahrene Anwältin für Designrecht stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Ihr Design vor Nachahmern zu schützen. Dabei berate ich Sie bei der Anmeldung Ihres Designs und der Lizenzierung von Designrechten.

Durch formalen Designschutz kann sichergestellt werden, dass das eigene Design vor Nachahmern geschützt ist und somit die eigene Wettbewerbsposition gestärkt wird. Formaler Designschutz ermöglich durch Lizenzen das Design gezielt und kontrolliert verwenden zu lassen. Im Falle einer Designverletzung kann ein Unternehmen Schadensersatz verlangen. Mein Ziel ist es, Ihnen bestmöglichen Schutz vor Designklau und -piraterie zu gewährleisten und Ihnen den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Designs auf lange Sicht zu sichern.

Auch bei Vorwürfen von Designverletzungen, Forderungen nach Schadensersatz und Abmahnungen wegen Designverstößen bin ich Ihre Ansprechpartnerin. Designrechtliche Konflikte können für beide Seiten belastend sein, sei es für den Designinhaber, der sein Recht auf Schutz seiner Kreationen verteidigen möchte, oder für den Abgemahnten, der mit Vorwürfen und Forderungen konfrontiert wird. Als erfahrene Anwältin im Designrecht verstehe ich sowohl die Bedürfnisse des Designinhabers als auch die des Abgemahnten.

Ich bin Ihre engagierte Ansprechpartnerin, wenn es um die Verteidigung Ihrer Designrechte und Interessen im Zusammenhang mit Designverletzungen, Schadensersatzforderungen oder Abmahnungen wegen Designverstößen geht. Mein Ziel ist es, schnell und effektiv eine Lösung zu finden, die für alle Parteien zufriedenstellend ist. Ob Sie einen Designstreit vermeiden oder eine bereits bestehende Auseinandersetzung lösen möchten, ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Engagement zur Verfügung.

Fachanwältin bietet Soforthilfe

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Meine Leistungen im Designrecht:

Wollen Sie ein Design anmelden,

  • prüfe ich, ob die Schutzvoraussetzungen (Neuheit und Eigenart) erfüllt sind,
  • berate ich Sie bei der Festlegung des Schutzgegenstands,
  • unterstütze ich Sie bei den Anmeldeformalitäten,
  • übernehme ich die Designanmeldung beim DPMA und EUIPO,

Wollen Dritte Ihr Design löschen,

  • vertrete ich Sie in Nichtigkeitsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse (fehlende Designfähigkeit, fehlende Neuheit/Eigenart, Ausschluss vom Designschutz),
  • vertrete ich Sie in Nichtigkeitsverfahren wegen relativer Schutzhindernisse (Urheberrechte Dritter, ältere Designs)
  • verhandele ich mit Dritten Vergleichsvereinbarungen aus.

Wollen Sie fremde Designs löschen,

  • prüfe ich die Erfolgsaussichten von Nichtigkeitsanträgen wegen absoluter oder relativer Schutzhindernisse,
  • reiche ich Anträge auf Feststellung bzw. Erklärung der Nichtigkeit für Dritte eingetragener Designs beim DPMA oder EUIPO ein.

Wollen Sie fremde Designs nutzen oder Dritten die Nutzung von Designs gestatten,

  • entwerfe ich auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittene Designlizenzverträge,
  • erstelle ich individuelle Designkauf- und Übertragungsverträge.

Nutzen Dritte unerlaubt Ihr Design,

  • mahne ich diese zügig wegen Designrechtsverletzung ab und
  • setze Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz außergerichtlich und gerichtlich konsequent durch.

Haben Sie eine Designabmahnung erhalten,

  • prüfe ich die Berechtigung der Design Abmahnung, insbesondere ob das Design zu Recht eingetragen ist,
  • weise ich unberechtigte Design Abmahnungen zurück und fordere vom Abmahner Erstattung der Ihnen entstandenen Anwaltskosten,
  • fordere ich Abmahner ggf. zur Löschung zu Unrecht eingetragener Designs auf,
  • gebe ich ggf. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und versuche, Kosten und Schadensersatz zu senken

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